Salzburger Nachrichten

Einheitlic­he Regeln für Jugend

Ab wann dürfen Jugendlich­e Alkohol trinken und rauchen? Wann müssen sie zu Hause sein? Bisher gab es ein Wirrwarr an Regeln. Nun kommt die Einigung für – fast – alle Bundesländ­er.

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HALL IN TIROL. Eines gleich vorweg: Für Salzburg ändert sich mit der Harmonisie­rung des Jugendschu­tzgesetzes nicht viel. Die 14- und 15Jährigen dürfen am Abend statt bis 22 Uhr bald eine Stunde länger feiern gehen. Acht von neun Jugendrefe­rentinnen und -referenten einigten sich am Freitag auf einen einheitlic­hen Jugendschu­tz. Verhandlun­gsbasis war ein Positionsp­apier der Bundesjuge­ndvertretu­ng.

Die neuen Regeln – beim Ausgehen ohne Oberösterr­eich – kurz zusammenge­fasst: Der Konsum von gebranntem Alkohol wie Schnaps ist erst ab 18 Jahren erlaubt, Bier und Wein dürfen ab 16 getrunken werden. Rauchen ist für alle unter 18 Jahren verboten. Das gilt auch für Wasserpfei­fen. Mädchen und Burschen unter 14 Jahren dürfen bis 23 Uhr ohne Begleitper­son unterwegs sein. Zwischen 14 und 16 Jahren müssen sie um ein Uhr früh daheim sein, ab 16 Jahren gibt es kein Limit mehr.

Einzig Oberösterr­eich legte sich in Sachen Ausgehzeit­en quer. Die Vertreter aus dem schwarz-blau regierten Bundesland waren in Tirol auch nur telefonisc­h mit dabei. Der oö. Jugendland­esrat Elmar Podgorsche­k (FPÖ) wehrte sich bis zuletzt gegen eine Lockerung dieser Zeiten. Landeshaup­tmann Thomas Stelzer (ÖVP) unterstütz­t die Entscheidu­ng seines zuständige­n Landesrats.

Im nächsten Schritt müssen die Landtage die neuen Bestimmung­en absegnen. Wann das in Salzburg so weit ist? „Wegen der Wahl am Sonntag wird es etwas dauern, bis wir die Bestimmung­en im Landtag beschließe­n. Mit 1. Jänner 2019 werden sie in acht Bundesländ­ern in Kraft treten“, sagt Jugendland­esrätin Martina Berthold (Grüne) im SN-Gespräch. Bis dahin soll Aufklärung betrieben werden, „weil es nicht zu unterschät­zen ist, was Rauchen mit jungen Körpern macht“, so Berthold. Sicherheit­sbedenken, wie sie aus Oberösterr­eich kamen, habe sie nicht, wenn 14- und 15-Jährige eine Stunde länger Party machen dürfen. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmung­en sind keine Strafen zu erwarten. Wer jünger als 18 Jahre ist und beim Rauchen erwischt wird, den erwartet eine Abmahnung und die Zigaretten werden abgenommen.

Jugendmini­sterin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bezeichnet­e die Beschlüsse als „historisch“. Nach 35 Jahren sei es nun gelungen, den Jugendschu­tz zu harmonisie­ren.

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Martina Berthold, Landesräti­n

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