Einheitliche Regeln für Jugend
Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol trinken und rauchen? Wann müssen sie zu Hause sein? Bisher gab es ein Wirrwarr an Regeln. Nun kommt die Einigung für – fast – alle Bundesländer.
HALL IN TIROL. Eines gleich vorweg: Für Salzburg ändert sich mit der Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes nicht viel. Die 14- und 15Jährigen dürfen am Abend statt bis 22 Uhr bald eine Stunde länger feiern gehen. Acht von neun Jugendreferentinnen und -referenten einigten sich am Freitag auf einen einheitlichen Jugendschutz. Verhandlungsbasis war ein Positionspapier der Bundesjugendvertretung.
Die neuen Regeln – beim Ausgehen ohne Oberösterreich – kurz zusammengefasst: Der Konsum von gebranntem Alkohol wie Schnaps ist erst ab 18 Jahren erlaubt, Bier und Wein dürfen ab 16 getrunken werden. Rauchen ist für alle unter 18 Jahren verboten. Das gilt auch für Wasserpfeifen. Mädchen und Burschen unter 14 Jahren dürfen bis 23 Uhr ohne Begleitperson unterwegs sein. Zwischen 14 und 16 Jahren müssen sie um ein Uhr früh daheim sein, ab 16 Jahren gibt es kein Limit mehr.
Einzig Oberösterreich legte sich in Sachen Ausgehzeiten quer. Die Vertreter aus dem schwarz-blau regierten Bundesland waren in Tirol auch nur telefonisch mit dabei. Der oö. Jugendlandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) wehrte sich bis zuletzt gegen eine Lockerung dieser Zeiten. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) unterstützt die Entscheidung seines zuständigen Landesrats.
Im nächsten Schritt müssen die Landtage die neuen Bestimmungen absegnen. Wann das in Salzburg so weit ist? „Wegen der Wahl am Sonntag wird es etwas dauern, bis wir die Bestimmungen im Landtag beschließen. Mit 1. Jänner 2019 werden sie in acht Bundesländern in Kraft treten“, sagt Jugendlandesrätin Martina Berthold (Grüne) im SN-Gespräch. Bis dahin soll Aufklärung betrieben werden, „weil es nicht zu unterschätzen ist, was Rauchen mit jungen Körpern macht“, so Berthold. Sicherheitsbedenken, wie sie aus Oberösterreich kamen, habe sie nicht, wenn 14- und 15-Jährige eine Stunde länger Party machen dürfen. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen sind keine Strafen zu erwarten. Wer jünger als 18 Jahre ist und beim Rauchen erwischt wird, den erwartet eine Abmahnung und die Zigaretten werden abgenommen.
Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bezeichnete die Beschlüsse als „historisch“. Nach 35 Jahren sei es nun gelungen, den Jugendschutz zu harmonisieren.