Demokraten klagen gegen das Trump-Team
Wegen der Einmischung Russlands in die US-Wahl kommt auch ein Zivilverfahren in Gang.
WASHINGTON. Vordergründig geht es um ein paar Millionen Dollar an Schadenersatz. Tatsächlich verfolgen die Demokraten mit ihrer vor einem Bundesgericht in Manhattan eingereichten Klage ein politisches Ziel: Sie wollen die Verantwortlichen für die Einmischung in die zurückliegenden Präsidentschaftswahlen zur Rechenschaft ziehen.
Klägerin ist das Democratic National Committee, das von Mitgliedern des Teams von Donald Trump, der Internet-Enthüllungsplattform WikiLeaks und der russischen Regierung Schadenersatz für den Einbruch in das Rechenzentrum der Partei verlangt. „Während der Präsidentschaftswahlen 2016 hat Russland einen frontalen Angriff auf unsere Demokratie ausgeführt“, erklärte der Generalsekretär der Partei, Tom Perez, zur Einreichung der Zivilklage. „Sie haben in Trumps Wahlkampfteam einen willigen Partner gefunden.“
Erstmals nennen die Demokraten in der Klage mit dem 27. Juli 2015 und dem 18. April 2016 konkrete Zeitpunkte für die Einbrüche in ihre Rechennetze. Ab dem 22. April 2016 seien dann Daten abgesaugt worden, heißt es. Bereits vier Tage später sei der außenpolitische Berater Trumps, George Papadopoulos, durch einen Mittelsmann in Lon- don über den russischen Besitz Tausender E-Mails aus dem Fundus von Trumps demokratischer Konkurrentin Hillary Clinton informiert worden. Diese Kooperation sei ein „beispielloser Akt des Verrats“, betonen die Demokraten.
US-Präsident Trump selbst ist nicht Teil der von der Kanzlei Cohen Milstein eingereichten Zivilklage. Diese richtet sich gegen Personen, deren Kooperation mit Russland gut dokumentiert ist. Namentlich erwähnt werden neben Papadopoulos der Sohn des Präsidenten, Donald Trump Jr., Schwiegersohn Jared Kushner, der ehemalige Wahlkampfmanager Paul Manafort und dessen Vertreter Rick Gates. Eben- falls ins Visier genommen werden Trump-Berater Roger Stone und WikiLeaks-Chef Julian Assange, die die Veröffentlichung des Materials koordiniert haben sollen, sowie die russischen Unternehmerfreunde Aras und Emin Agalorov.
Im Unterschied zu Strafrechtsverfahren oder den Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller haben es Kläger in Zivilverfahren hinsichtlich der Beweislast leichter. Während einige in dem Verfahren beschuldigte Mitarbeiter des Trump-Teams mit Mueller kooperieren und Schuldeingeständnisse abgegeben haben, weisen Trump und Russland den Vorwurf einer Verschwörung strikt zurück.