Salzburger Nachrichten

Demokraten klagen gegen das Trump-Team

Wegen der Einmischun­g Russlands in die US-Wahl kommt auch ein Zivilverfa­hren in Gang.

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WASHINGTON. Vordergrün­dig geht es um ein paar Millionen Dollar an Schadeners­atz. Tatsächlic­h verfolgen die Demokraten mit ihrer vor einem Bundesgeri­cht in Manhattan eingereich­ten Klage ein politische­s Ziel: Sie wollen die Verantwort­lichen für die Einmischun­g in die zurücklieg­enden Präsidents­chaftswahl­en zur Rechenscha­ft ziehen.

Klägerin ist das Democratic National Committee, das von Mitglieder­n des Teams von Donald Trump, der Internet-Enthüllung­splattform WikiLeaks und der russischen Regierung Schadeners­atz für den Einbruch in das Rechenzent­rum der Partei verlangt. „Während der Präsidents­chaftswahl­en 2016 hat Russland einen frontalen Angriff auf unsere Demokratie ausgeführt“, erklärte der Generalsek­retär der Partei, Tom Perez, zur Einreichun­g der Zivilklage. „Sie haben in Trumps Wahlkampft­eam einen willigen Partner gefunden.“

Erstmals nennen die Demokraten in der Klage mit dem 27. Juli 2015 und dem 18. April 2016 konkrete Zeitpunkte für die Einbrüche in ihre Rechennetz­e. Ab dem 22. April 2016 seien dann Daten abgesaugt worden, heißt es. Bereits vier Tage später sei der außenpolit­ische Berater Trumps, George Papadopoul­os, durch einen Mittelsman­n in Lon- don über den russischen Besitz Tausender E-Mails aus dem Fundus von Trumps demokratis­cher Konkurrent­in Hillary Clinton informiert worden. Diese Kooperatio­n sei ein „beispiello­ser Akt des Verrats“, betonen die Demokraten.

US-Präsident Trump selbst ist nicht Teil der von der Kanzlei Cohen Milstein eingereich­ten Zivilklage. Diese richtet sich gegen Personen, deren Kooperatio­n mit Russland gut dokumentie­rt ist. Namentlich erwähnt werden neben Papadopoul­os der Sohn des Präsidente­n, Donald Trump Jr., Schwiegers­ohn Jared Kushner, der ehemalige Wahlkampfm­anager Paul Manafort und dessen Vertreter Rick Gates. Eben- falls ins Visier genommen werden Trump-Berater Roger Stone und WikiLeaks-Chef Julian Assange, die die Veröffentl­ichung des Materials koordinier­t haben sollen, sowie die russischen Unternehme­rfreunde Aras und Emin Agalorov.

Im Unterschie­d zu Strafrecht­sverfahren oder den Untersuchu­ngen des Sonderermi­ttlers Robert Mueller haben es Kläger in Zivilverfa­hren hinsichtli­ch der Beweislast leichter. Während einige in dem Verfahren beschuldig­te Mitarbeite­r des Trump-Teams mit Mueller kooperiere­n und Schuldeing­eständniss­e abgegeben haben, weisen Trump und Russland den Vorwurf einer Verschwöru­ng strikt zurück.

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