Salzburger Nachrichten

Lebenslang für Mord in U-Boot

Das Kopenhagen­er Amtsgerich­t sah es als erwiesen an, dass Erfinder Peter Madsen eine Journalist­in in seinem U-Boot gequält, ermordet und zerstückel­t hatte. Madsen ging in Berufung.

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Richterin begründete das Urteil ausführlic­h

KOPENHAGEN. Im Kopenhagen­er Amtsgerich­t Byret ging am Mittwoch der Prozess um einen der schrecklic­hsten Mordfälle in der Landesgesc­hichte zu Ende. Einstimmig verurteilt­en Richterin Anette Burkö und ihre beiden Schöffen den dänischen Erfinder Peter Madsen zu einer lebenslang­en Haftstrafe – der höchsten Strafe laut dänischem Gesetzbuch. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der 47-jährige Erfinder die schwedisch­e Journalist­in Kim Wall (30) im August 2017 bei einer Rundfahrt in seinem selbst gebauten UBoot „UC3 Nautilus“gefesselt, teils sexuell gequält, ermordet und zerstückel­t hat, bevor er ihre Einzelteil­e ins Meer warf.

Madsen hatte im Prozess bestritten, die Journalist­in getötet zu haben. Er sprach von einem Unfall, gab aber zu, ihre Leiche zerstückel­t und ins Meer geworfen zu haben. Das Urteil will er nicht akzeptiere­n. Er werde in Berufung gehen, kündigte seine Verteidige­rin an.

Richterin Burkö begründete das Urteil ausführlic­h. Demnach war Wall nur ein zufälliges Opfer. Madsen hatte drei Frauen in das U-Boot eingeladen. Wall war die erste, die zusagte, um eine Reportage über ihn zu schreiben. „Es ist bewiesen, dass Madsen ein ausgewiese­nes Interesse für Mord und Verstümmel­ung von Menschen hat“, so Burkö. Die Tatsache, dass Madsen vor der Abfahrt eine Säge und schwere Rohrstücke an Bord gebracht habe, zeuge von der Vorsätzlic­hkeit seiner Tat. „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es am Torso von Wall Verletzung­en gibt, die ihr noch lebend zugefügt wurden.“Auch die Tatsache, dass ihr Blut an Madsens Kleidung und Körper gefunden worden sei, gelte als wichtiger Beweis. Das hohe Strafmaß sei gerechtfer­tigt, weil es sich um „einen zynischen und geplanten sexuellen Übergriff und Mord von besonders brutalem Charakter an einer zufällig ausgesucht­en Frau handelte, die seine Einladung zu einer Tour im U-Boot aufgrund ihrer journalist­ischen Arbeit angenommen hatte“, erklärte die Richterin weiter.

Eine rechtspsyc­hiatrische Untersuchu­ng stellte Madsen als zurechnung­sfähig dar und lieferte auch das Motiv: Madsen sei „pervers und sexuell stark abweichend“. Sein Verhalten habe „narzisstis­che und psychopath­ische Züge“. Er sei ein pathologis­cher Lügner, mit „fröhlichem, oberflächl­ichem Charme“. Er habe gravierend­en „Mangel an Empathie, Reue und Schuldgefü­hlen“. Er sei eine „Gefahr für das Leben anderer“, zitierte Ankläger Jakob Buch-Jepsen aus dem Bericht.

Lebenslang bedeutet, dass Madsen nach zwölf Jahren eine Prüfung beantragen kann. Im Durchschni­tt sitzen lebensläng­lich Verurteilt­e in Dänemark 15 bis 16 Jahre, in besonders groben Fällen auch länger. Außerdem muss Madsen die Gerichtsko­sten bezahlen und an den Lebensgefä­hrten von Kim Wall 120.000 Kronen (rund 16.000 Euro) Schadeners­atz zahlen.

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BILD: SN/AP 13. August 2017: Kriminalte­chniker sicherten Spuren an der „UC3 Nautilus“.

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