Lebenslang für Mord in U-Boot
Das Kopenhagener Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Erfinder Peter Madsen eine Journalistin in seinem U-Boot gequält, ermordet und zerstückelt hatte. Madsen ging in Berufung.
Richterin begründete das Urteil ausführlich
KOPENHAGEN. Im Kopenhagener Amtsgericht Byret ging am Mittwoch der Prozess um einen der schrecklichsten Mordfälle in der Landesgeschichte zu Ende. Einstimmig verurteilten Richterin Anette Burkö und ihre beiden Schöffen den dänischen Erfinder Peter Madsen zu einer lebenslangen Haftstrafe – der höchsten Strafe laut dänischem Gesetzbuch. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der 47-jährige Erfinder die schwedische Journalistin Kim Wall (30) im August 2017 bei einer Rundfahrt in seinem selbst gebauten UBoot „UC3 Nautilus“gefesselt, teils sexuell gequält, ermordet und zerstückelt hat, bevor er ihre Einzelteile ins Meer warf.
Madsen hatte im Prozess bestritten, die Journalistin getötet zu haben. Er sprach von einem Unfall, gab aber zu, ihre Leiche zerstückelt und ins Meer geworfen zu haben. Das Urteil will er nicht akzeptieren. Er werde in Berufung gehen, kündigte seine Verteidigerin an.
Richterin Burkö begründete das Urteil ausführlich. Demnach war Wall nur ein zufälliges Opfer. Madsen hatte drei Frauen in das U-Boot eingeladen. Wall war die erste, die zusagte, um eine Reportage über ihn zu schreiben. „Es ist bewiesen, dass Madsen ein ausgewiesenes Interesse für Mord und Verstümmelung von Menschen hat“, so Burkö. Die Tatsache, dass Madsen vor der Abfahrt eine Säge und schwere Rohrstücke an Bord gebracht habe, zeuge von der Vorsätzlichkeit seiner Tat. „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es am Torso von Wall Verletzungen gibt, die ihr noch lebend zugefügt wurden.“Auch die Tatsache, dass ihr Blut an Madsens Kleidung und Körper gefunden worden sei, gelte als wichtiger Beweis. Das hohe Strafmaß sei gerechtfertigt, weil es sich um „einen zynischen und geplanten sexuellen Übergriff und Mord von besonders brutalem Charakter an einer zufällig ausgesuchten Frau handelte, die seine Einladung zu einer Tour im U-Boot aufgrund ihrer journalistischen Arbeit angenommen hatte“, erklärte die Richterin weiter.
Eine rechtspsychiatrische Untersuchung stellte Madsen als zurechnungsfähig dar und lieferte auch das Motiv: Madsen sei „pervers und sexuell stark abweichend“. Sein Verhalten habe „narzisstische und psychopathische Züge“. Er sei ein pathologischer Lügner, mit „fröhlichem, oberflächlichem Charme“. Er habe gravierenden „Mangel an Empathie, Reue und Schuldgefühlen“. Er sei eine „Gefahr für das Leben anderer“, zitierte Ankläger Jakob Buch-Jepsen aus dem Bericht.
Lebenslang bedeutet, dass Madsen nach zwölf Jahren eine Prüfung beantragen kann. Im Durchschnitt sitzen lebenslänglich Verurteilte in Dänemark 15 bis 16 Jahre, in besonders groben Fällen auch länger. Außerdem muss Madsen die Gerichtskosten bezahlen und an den Lebensgefährten von Kim Wall 120.000 Kronen (rund 16.000 Euro) Schadenersatz zahlen.