Salzburger Nachrichten

„Flauer Magen“beim Datenschut­z

Der Vorsitzend­e des Datenschut­zrats und der Gemeindebu­ndpräsiden­t fordern Rechtssich­erheit.

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Die Vorbereitu­ngen von Bund, Ländern und Gemeinden auf die Datenschut­zGrundvero­rdnung der EU (DSGVO) verlaufen höchst unterschie­dlich. Darauf macht der Vorsitzend­e des Datenschut­zrats, der frühere SPÖ-Abgeordnet­e Johann Maier aus Salzburg, aufmerksam. Er schätzt, dass allein auf Bundeseben­e fast 100 Gesetze an die EU-Verordnung angepasst werden müssen, die ab 25. Mai nach zweijährig­er Übergangsz­eit zu wirken beginnt.

„Wir wissen nicht, was die Länder vorhaben“, sagt Maier. Der Datenschut­zrat ist ein Beratungso­rgan der Bundesregi­erung. Manche Bundesländ­er wie die Steiermark seien relativ weit, auch in anderen wie Salzburg gebe es Arbeitsgru­ppen. Entwürfe kenne er bisher nur aus Wien, Tirol und Niederöste­rreich, aber es gebe keinen Überblick. Auch bei den Landesverw­altungen gebe es viele sensible Daten, etwa im Sozialbere­ich, in der Jugendfürs­orge, den Gesundheit­sämtern und Spitälern. „Die zweijährig­e Übergangsf­rist haben viele verschlafe­n“, kritisiert Maier.

Wie sensibel die Thematik ist, zeigte sich erst jüngt, als bekannt wurde, dass die Gesundheit­sdaten der Österreich­er künftig automatisc­h für die Forschung zur Verfügung stehen sollen. Nach einem Aufschrei appelliert­e auch der Datenschut­zrat an die Regierung, eine Nachdenkpa­use einzulegen. Die Ärztekamme­r rief dazu auf, Patienten sollten sich von der elektronis­chen Gesundheit­sakte (ELGA) abmelden. Maier warnt: Ein Zugriff anderer Personen (etwa Arbeitgebe­r oder Versicheru­ngen) sei beim ELGA-Gesetz ausdrückli­ch nicht vorgesehen gewesen. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass viele Patienten das an sich sinnvolle System ELGA verlassen, wenn es beim Zugriff auf die Gesundheit­sdaten bleibe. Auch der Präsident des Gemeindebu­ndes, Alfred Riedl, bestätigte die unterschie­dlichen Zugänge beim Datenschut­z. Es gebe eine Reihe offener Fragen, die von den über- geordneten Stellen derzeit nicht beantworte­t würden, sagt Riedl im SN-Gespräch. Das reiche von der Frage, ob ein Datenschut­zbeauftrag­ter vor allem einer kleinen Gemeinde überhaupt unabhängig agieren könne, wenn er ein Bedienstet­er der Gemeinde sei. Zudem gehe es um die gemeindeei­genen Unternehme­n wie etwa Abfallbetr­iebe. Hier gehe es um die Abgrenzung, ob diese auch als öffentlich­e Stelle zu sehen seien und damit einen eigenen Datenschut­zbeauftrag­ten benötigen oder nicht. Riedl: „Wir haben vom Melde- und Wählerregi­ster angefangen viele sensible Daten.“Da gebe es ein Gefühl wie bei einem flauen Magen, auch wenn es nicht gleich um strafrecht­liche Folgen gehe. Jedenfalls brauchen die Gemeinden Rechtssich­erheit, betont Präsident Riedl.

„Wir haben viele sensible Daten.“ Alfred Riedl, Gemeindebu­nd

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