Salzburger Nachrichten

Entsetzen über Gerichtsur­teile

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Wir müssen in schön regelmäßig­en Abständen den Kopf schütteln über die Unverhältn­ismäßigkei­t von Gerichtsur­teilen; aber die beiden Kurzmeldun­gen in den SN vom 24. 4. haben besonderes Entsetzen bei uns hervorgeru­fen.

Da erhielt ein junger Mann, bewaffnet mit Schlagstoc­k, für einen Banküberfa­ll drei Jahre Haft (so weit nachvollzi­ehbar); ein anderer junger Mann für schweren sexuellen Missbrauch seiner vier Monate alten Tochter nur sechs Monate unbedingt!

Das ist ein trauriger Spiegel unserer Gesellscha­ft. Geld zählt etwas, aber der Schutz eines hilflosen Babys vor einem psychisch gestörten Vater ist gerade einmal ein Sechstel so wichtig.

Wir wissen nicht, welcher Strafrahme­n für solch widerwärti­ge Verbrechen gilt. Aber entweder liegt hier bei den Gesetzen etwas ganz im Argen oder der betreffend­e Richter/die Richterin hat von sich aus demonstrie­rt, dass das verhandelt­e Verbrechen eigentlich nur eine Lappalie darstellt, und wenn solche Leute unsere Richter sind, dann ist es schlecht um uns bestellt.

Es wirft aber überhaupt ein schlechtes Licht auf eine Gesellscha­ft (und die Justiz ist nun einmal ein wichtiger Maßstab dafür), wenn materielle Güter viel intensiver geschützt werden als Leben oder die schwächste­n Mitglieder unserer Gesellscha­ft, zu denen jedenfalls Kinder, aber auch Tiere gehören.

Es ist auch erschrecke­nd, wie gering oft die Strafen für Alkolenker oder Autotelefo­nierer ausfallen, die schwere Unfälle verursache­n; auch grausige Raubüberfä­lle (ob auf alte Leute oder von mehreren auf Einzelne) werden oft aufgrund von bisheriger Unbescholt­enheit oder ähnlichen dubiosen Gründen viel zu milde abgestraft. Arthur und Liselotte Degenhart, 4893 Zell am Moos

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