Nach Privatkonkursreform folgt Ruf nach höherem Existenzminimum
Eine größtenteils positive Bilanz über die Reform des Privatkonkursrechts in Österreich zogen die Schuldnerberatungen am Donnerstag. Seit November 2017 muss dabei der Schuldner nicht mehr eine Mindestquote von zehn Prozent erreichen. Die Dauer des sogenannten Abschöpfungsverfahrens, während dessen man auf das Existenzminimum (aktuell 909 Euro pro Monat für Alleinstehende) gepfändet bleibt, wurde von sieben auf fünf Jahre gekürzt. Das sind Erleichterungen, doch einen Privatkonkurs gebe es weiterhin keinesfalls „gratis“, betonte Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen. Denn zuvor werde ja das gesamte Vermögen des Betroffenen verwertet.
Im ersten Quartal 2018 wurden in Österreich 2711 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, gegenüber Jänner bis März 2017 ist das ein Plus von 63 Prozent. Die starke Steigerung „ist für uns eine Erfolgsmeldung, denn sie zeigt, dass viele Menschen eine Entschuldung angehen können, die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren“, sagte Mitterlehner. Heuer würden wohl mehr als 10.000 Privatkonkurse erreicht, künftig werde die Zahl wieder sinken. Gestiegen ist die durchschnittliche Höhe der Schulden (64.000 Euro), denn nun seien mehr Ex-Unternehmer dabei, die im Schnitt fast doppelt so hoch in der Kreide stehen.
Gemeinsam mit Martin Schenk von der Armutskonferenz fordern die Schuldnerberater nun als nächsten Schritt eine Anhebung des gesetzlichen Existenzminimums. Vorgeschlagen werden 1238 Euro (für Alleinstehende), bei weniger Einkommen gilt man in Österreich als armutsgefährdet. „Das erhöht die Zukunftschancen für ganze Familien“, sagt Mitterlehner.