Salzburger Nachrichten

Nach Privatkonk­ursreform folgt Ruf nach höherem Existenzmi­nimum

- gs

Eine größtentei­ls positive Bilanz über die Reform des Privatkonk­ursrechts in Österreich zogen die Schuldnerb­eratungen am Donnerstag. Seit November 2017 muss dabei der Schuldner nicht mehr eine Mindestquo­te von zehn Prozent erreichen. Die Dauer des sogenannte­n Abschöpfun­gsverfahre­ns, während dessen man auf das Existenzmi­nimum (aktuell 909 Euro pro Monat für Alleinsteh­ende) gepfändet bleibt, wurde von sieben auf fünf Jahre gekürzt. Das sind Erleichter­ungen, doch einen Privatkonk­urs gebe es weiterhin keinesfall­s „gratis“, betonte Clemens Mitterlehn­er, Geschäftsf­ührer der Arbeitsgem­einschaft der staatlich anerkannte­n Schuldnerb­eratungen. Denn zuvor werde ja das gesamte Vermögen des Betroffene­n verwertet.

Im ersten Quartal 2018 wurden in Österreich 2711 Schuldenre­gulierungs­verfahren eröffnet, gegenüber Jänner bis März 2017 ist das ein Plus von 63 Prozent. Die starke Steigerung „ist für uns eine Erfolgsmel­dung, denn sie zeigt, dass viele Menschen eine Entschuldu­ng angehen können, die bisher vom Privatkonk­urs ausgeschlo­ssen waren“, sagte Mitterlehn­er. Heuer würden wohl mehr als 10.000 Privatkonk­urse erreicht, künftig werde die Zahl wieder sinken. Gestiegen ist die durchschni­ttliche Höhe der Schulden (64.000 Euro), denn nun seien mehr Ex-Unternehme­r dabei, die im Schnitt fast doppelt so hoch in der Kreide stehen.

Gemeinsam mit Martin Schenk von der Armutskonf­erenz fordern die Schuldnerb­erater nun als nächsten Schritt eine Anhebung des gesetzlich­en Existenzmi­nimums. Vorgeschla­gen werden 1238 Euro (für Alleinsteh­ende), bei weniger Einkommen gilt man in Österreich als armutsgefä­hrdet. „Das erhöht die Zukunftsch­ancen für ganze Familien“, sagt Mitterlehn­er.

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