Bootsunfall am Wörthersee: Angeklagte schuldig gesprochen
Sowohl jener Niederösterreicher, der das Motorboot gesteuert hatte, als auch der Schiffsführer wurden zu Haftstrafen verurteilt. Doch das letzte Wort ist auch nach dem Urteil nicht gesprochen.
Das Urteil um den tödlichen Motorbootunfall im Wörthersee vergangenen Sommer ist gefällt: Richter Matthias Polak verurteilte am Mittwochabend einen 45 Jahre alter Niederösterreicher zu zehn Monate unbedingter Haft. Der zweitangeklagte Klagenfurter (33) erhielt drei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Drei Verhandlungstage lang hatte der 45-Jährige versucht, den Richter von seiner Version zu überzeugen. Er hatte das Motorboot gelenkt, auf dem er sich mit drei Freunden aus Niederösterreich befunden hatte. Alle waren alkoholisiert gewesen – alle bis auf den Schiffsführer, der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war. Weil der Klagenfurter den betrunkenen Erstangeklagten an das Steuer gelassen hatte, war er ebenfalls angeklagt. Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung.
Laut Anklage hatte der Niederösterreicher ein riskantes Manöver gefahren. Dabei wurde sein gleichaltriger Freund aus dem Boot geschleudert und geriet mit dem Kopf in die Schiffsschraube.
Der Angeklagte behauptete, sein Freund habe ihm von hinten in das Lenkrad gegriffen und das gewagte Manöver selbst durchgeführt. Dabei sei er über Bord geschleudert worden. Schon kurz vor dem Unfall hätte das spätere Opfer versucht, ihm in das Lenkrad zu greifen. Jene beiden Freunde, die mit an Bord gewesen waren, wollten den Versuch des Opfers gesehen haben. Den Vorfall, der schließlich zu dem Unglück geführt hatte, hätten sie aber nicht beobachtet.
Am Mittwoch änderte der Erstangeklagte noch einmal seine Darstellung und erläuterte, er sei „teilweise aufgestanden“, als ihm sein Freund ins Lenkrad gegriffen habe. Das wiederum hielt der Sachverständige Hermann Steffan ebenso für ausgeschlossen wie die Behauptung, das Opfer hätte von hinten in das Lenkrad greifen und das Manöver fahren können. Den folgenden Rückwärtsgang hätte das Opfer von dieser Position aus schon überhaupt nicht einlegen können.
Der Richter fällte elf Stunden nach Verhandlungsbeginn seine Urteile. In der Begründung meinte er, die Version des Erstangeklagten sei für ihn nicht nachvollziehbar. Die Alkoholisierung des Angeklagten sei grob fahrlässig gewesen – zumal er gewusst hätte, dass er das Boot noch lenken werde. Neben der fahrlässigen Tötung verantworte er auch noch die Gefährdung der körperlichen Sicherheit der übrigen Bootsinsassen. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft seien daher zehn Monate angemessen.
Beim Zweitangeklagten hat die Strafdrohung ein Jahr betragen. Dass es sich nur um ein Unterlassungsdelikt gehandelt habe, sei mildernd, daher wären die drei Monate bedingt ausreichend, erläuterte der Richter. Der Verteidiger des Zweitangeklagten erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der Erstverteidiger kündigte hingegen an, das Urteil bekämpfen zu wollen. Und Staatsanwalt Christian Pirker legte gegen die Strafhöhe des Erstangeklagten ebenfalls Berufung ein. Das Verfahren wandert somit nach Graz an das Oberlandesgericht.
„Die Alkoholisierung war grob fahrlässig – zumal er gewusst hat, dass er das Boot noch lenken wird.“