„Ich wollte ihn doch nie töten lassen“
Wollte Frau Arzt und Pfleger dazu anstiften, ihren Gatten sterben zu lassen?
SALZBURG. Mit einem – nicht nur strafrechtlich – spannenden Fall hatte sich am Mittwoch am Landesgericht ein Schöffensenat (Vorsitz: Richter Albrecht Mandl) zu befassen. Auf der Anklagebank: eine 72-jährige Pongauerin. Die Frau soll, so Staatsanwalt Roland Finster, „aus einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung heraus versucht haben, ihren 98-jährigen Ehemann töten zu lassen“. Strafrechtlich heißt das: Versuchte Bestimmung zum Totschlag. Strafdrohung: fünf bis zehn Jahre Haft.
Konkret soll die Pensionistin im September 2017 zuerst einen praktischen Arzt gebeten haben, er möge doch die weitere ärztliche Behandlung ihres im Pflegeheim befindlichen, hochbetagten Mannes unterlassen, damit dieser endlich einschlafe. Kurz darauf habe die 72-Jährige dann den Chef-Pfleger des Altenheims dazu anzustiften versucht, er solle bei ihrem Mann „die Medikamente weglassen“oder ihm „etwas anderes geben, damit es schneller geht“. Die beiden Männer erstatteten in der Folge Strafanzeige gegen die Pongauerin. Dem Staatsanwalt zufolge war der 98-Jährige, mit dem die Angeklagte seit 35 Jahren verheiratet ist, „sehr dominant und ein Tyrann. Als er ins Altenheim kam, hat er die Ehefrau ständig kontaktiert und sie aufgefordert, ihn zu besuchen und Erledigungen für ihn zu machen.“Der betagte Senior, ergänzte Finster, habe zwar einige Medikamente nehmen müssen, sei aber nicht lebensbedrohlich krank und auch nicht lebensmüde gewesen: „In seiner Vernehmung vor einem halben Jahr hat er betont, dass er zu keinem Zeitpunkt freiwillig aus dem Leben scheiden wollte.“
Die 72-Jährige, sie leidet laut Gutachten an Depressionen, ist aber zurechnungsfähig, wies den schweren Vorwurf unter Tränen zurück: „Die Anschuldigungen sind so belastend für mich. Ich habe meinen Mann 20 Jahre täglich gepflegt. Ich fürchte, Arzt und Pfleger haben mich falsch verstanden.“Sie habe nur die schweren Herztabletten infrage gestellt, die ihr Mann nehmen müsse: „Ich habe doch keinen angestiftet, ihn sterben zu lassen.“
Vor Gericht sagte der Arzt zwar, dass ihn die Frau damals „nicht konkret aufgefordert“habe, das Leben des Gatten zu beenden; „aber ich habe es schon so verstanden, dass eine weitere Behandlung unterlassen werden soll“, erklärte der Mediziner.
Der Schöffensenat fällte letztlich ein Unzuständigkeitsurteil: Laut Senat ist der begründete Verdacht gegeben, dass die Frau den Vorsatz hatte, den Gatten töten zu lassen – also ein Verdacht in Richtung versuchte Bestimmung zum Mord. Für dieses Delikt sei jedoch ein Geschworenengericht zuständig. Das Unzuständigkeitsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Ich habe nur hinterfragt, warum mein Mann so schwere Herztabletten nehmen muss.“