Salzburger Nachrichten

Fünf Jahre Haft für kriminelle Pflegerin

Slowakin gab 91-Jähriger Schlaftabl­etten und bestahl sie – weitere Opfer.

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Jahrelang hatte eine 30-jährige Slowakin ihre Tätigkeit als 24-Stunden-Pflegekraf­t ausgenutzt, um österreich­weit hochbetagt­e, bettlägeri­ge oder demente Menschen zu bestehlen.

Im Fall eines ihrer Opfer, einer 91-jährigen früheren Hotelchefi­n aus dem Pinzgau, ging die Slowakin laut Anklage von Staatsanwä­ltin Barbara Fischer besonders kriminell, nämlich in Raubabsich­t vor: Fischer zufolge hatte die Pflegerin – am Mittwoch am Landesgeri­cht auf der Anklageban­k – der Greisin am 15. Februar 2017 bewusst eine Schlaftabl­ette mehr und am 19. Februar 2017 zwei Tabletten mehr verabreich­t als ärztlich verordnet. „Sie hat die 91-Jährige in einen besonders tiefen Schlaf versetzt, um sie leichter bestehlen zu können“, erklärte die Staatsanwä­ltin. Die Slowakin entnahm darauf aus dem Tresor im Haus der Greisin insgesamt 21.600 Euro Bargeld, teuren Schmuck und wertvolles Silberbest­eck. Dann richtete sie das Diebesgut zum Abtranspor­t durch ihren Ehemann her. Dazu Fischer: „Der Gatte und die Schwiegerm­utter der Angeklagte­n agierten als Mittäter. Sie werden mit EU-Haftbefehl gesucht.“

Brisant: Ursprüngli­ch wurde gegen die Slowakin sogar wegen Raubes mit Todesfolge ermittelt: Die 91-Jährige verstarb nämlich am 20. Februar 2017. Der Anklage zufolge konnte die Gerichtsme­dizin aber keinen kausalen Zusammenha­ng zwischen der Gabe der Tabletten und dem Tod der Seniorin nachweisen. Die Slowakin sagte vor dem Schöffense­nat (Vorsitz: Richter Thomas Meingast), dass sie „nur wollte, dass die Frau tief schläft. Ich wollte sie nicht schädigen.“Die 30-Jährige war auch geständig, seit 2014 sieben weitere von ihr betreute Opfer bestohlen zu haben: „Es tut mir alles sehr leid. Aber mein Gatte hat mich dazu gezwungen“, so ihre Rechtferti­gung.

Der Schöffense­nat verurteilt­e die Frau wegen zweifachen Raubes und schweren gewerbsmäß­igen Diebstahls, teils durch Einbruch, zu fünf Jahren Gefängnis. Begründung für das strenge Urteil: Die Slowakin habe als Pflegekraf­t die Hilflosigk­eit ihrer Opfer besonders schamlos ausgenützt. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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