Fünf Jahre Haft für kriminelle Pflegerin
Slowakin gab 91-Jähriger Schlaftabletten und bestahl sie – weitere Opfer.
Jahrelang hatte eine 30-jährige Slowakin ihre Tätigkeit als 24-Stunden-Pflegekraft ausgenutzt, um österreichweit hochbetagte, bettlägerige oder demente Menschen zu bestehlen.
Im Fall eines ihrer Opfer, einer 91-jährigen früheren Hotelchefin aus dem Pinzgau, ging die Slowakin laut Anklage von Staatsanwältin Barbara Fischer besonders kriminell, nämlich in Raubabsicht vor: Fischer zufolge hatte die Pflegerin – am Mittwoch am Landesgericht auf der Anklagebank – der Greisin am 15. Februar 2017 bewusst eine Schlaftablette mehr und am 19. Februar 2017 zwei Tabletten mehr verabreicht als ärztlich verordnet. „Sie hat die 91-Jährige in einen besonders tiefen Schlaf versetzt, um sie leichter bestehlen zu können“, erklärte die Staatsanwältin. Die Slowakin entnahm darauf aus dem Tresor im Haus der Greisin insgesamt 21.600 Euro Bargeld, teuren Schmuck und wertvolles Silberbesteck. Dann richtete sie das Diebesgut zum Abtransport durch ihren Ehemann her. Dazu Fischer: „Der Gatte und die Schwiegermutter der Angeklagten agierten als Mittäter. Sie werden mit EU-Haftbefehl gesucht.“
Brisant: Ursprünglich wurde gegen die Slowakin sogar wegen Raubes mit Todesfolge ermittelt: Die 91-Jährige verstarb nämlich am 20. Februar 2017. Der Anklage zufolge konnte die Gerichtsmedizin aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Gabe der Tabletten und dem Tod der Seniorin nachweisen. Die Slowakin sagte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Thomas Meingast), dass sie „nur wollte, dass die Frau tief schläft. Ich wollte sie nicht schädigen.“Die 30-Jährige war auch geständig, seit 2014 sieben weitere von ihr betreute Opfer bestohlen zu haben: „Es tut mir alles sehr leid. Aber mein Gatte hat mich dazu gezwungen“, so ihre Rechtfertigung.
Der Schöffensenat verurteilte die Frau wegen zweifachen Raubes und schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, teils durch Einbruch, zu fünf Jahren Gefängnis. Begründung für das strenge Urteil: Die Slowakin habe als Pflegekraft die Hilflosigkeit ihrer Opfer besonders schamlos ausgenützt. Das Urteil ist rechtskräftig.