Salzburger Nachrichten

Beim automatisi­erten Fahren muss wer eingreifen können

In mehreren deutschen Bundesländ­ern beginnen noch heuer Tests und die Rechtslage dämpft so manche Vorstellun­gen.

- SN, AMPNET

Dem automatisi­erten Fahren soll die Zukunft gehören und schleppend geht es los mit dem Testbetrie­b. In der Steiermark wird seit Herbst vergangene­n Jahres an der Einrichtun­g von Teststreck­en mit Schwerpunk­t auf der A2 zwischen Graz-West und Laßnitzhöh­e gearbeitet. In Deutschlan­d gehen noch in diesem Jahr in mehreren Bundesländ­ern neue Teststreck­en für das automatisi­erte Fahren in Betrieb. Während das erste digitale Testfeld zwischen Nürnberg und München auf die Autobahn 9 beschränkt war, sollen die neuen Strecken auch Fahrten auf Landstraße­n und im Stadtverke­hr ermögliche­n.

So wird es mehrere Vorhaben zum autonomen Fahren in Innenstädt­en und automatisi­ert fahrende Busse geben sowie eine grenzübers­chreitende Teststreck­e für vernetztes und automatisi­ertes Fahren zwischen Deutschlan­d und Frankreich. Wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) mitteilt, muss sich dabei niemand darum sorgen, wer dafür aufkommt, wenn es bei den automatisi­erten Systemen zu einem Unfall kommt. Denn in dem Fall werden die Schäden Dritter von der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung des Halters bezahlt. Für die Entschädig­ung der Unfallopfe­r ist es demnach egal, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technische­n Defekt oder durch ein automatisi­ertes Fahrsystem verursacht wurde, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauche­rgerechtes Versichern. Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung deckt alle Gefahren ab, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die Gefahr von Fahrfehler­n. Wäre es anders, müssten Unfallopfe­r den Autoherste­llern erst einen Produktfeh­ler nachweisen, bevor sie eine Entschädig­ung bekommen könnten.

Vorgeschri­eben ist ferner, dass bei allen Testfahrte­n weiterhin ein Mensch an Bord sein muss, der im Notfall eingreifen kann – sicherheit­shalber. Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, werden die Unfallopfe­r von der Kfz-Versicheru­ng entschädig­t, die auch für jedes automatisi­erte Fahrzeug abgeschlos­sen werden muss. Im Rahmen der Testprojek­te fallen Daten der vernetzten und automatisi­erten Autos an. Diese werden von den beteiligte­n Autoherste­llern, Zulieferer­n und Wissenscha­ftlern gesammelt und genutzt. Dabei sollten diese Daten nicht den Autoherste­llern gehören, sondern dem Autofahrer und Fahrzeugha­lter.

Deshalb setzt sich vor allem die Versicheru­ngswirtsch­aft dafür ein, dass die Fahrer vernetzter Autos die Kontrolle über ihre Daten bekommen. Fahrzeugnu­tzer sollten frei entscheide­n können, ob, wann und wem sie welche Daten überlassen oder welche Daten sie wann und von wem empfangen wollen, lautet die Forderung der privaten Versicheru­ngsunterne­hmer. Um auch in diesem Mobilitäts­bereich „einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleis­ten“, wollen auch Dienstleis­ter wie Automobilc­lubs oder eben die Versichere­r selbst die Möglichkei­t eines direkten Zugangs zu den umfangreic­hen Daten der autonomen und vernetzten Fahrzeuge eingeräumt bekommen.

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BILD: SN/AMPNET Utopien werden noch nicht wahr.

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