Beim automatisierten Fahren muss wer eingreifen können
In mehreren deutschen Bundesländern beginnen noch heuer Tests und die Rechtslage dämpft so manche Vorstellungen.
Dem automatisierten Fahren soll die Zukunft gehören und schleppend geht es los mit dem Testbetrieb. In der Steiermark wird seit Herbst vergangenen Jahres an der Einrichtung von Teststrecken mit Schwerpunkt auf der A2 zwischen Graz-West und Laßnitzhöhe gearbeitet. In Deutschland gehen noch in diesem Jahr in mehreren Bundesländern neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb. Während das erste digitale Testfeld zwischen Nürnberg und München auf die Autobahn 9 beschränkt war, sollen die neuen Strecken auch Fahrten auf Landstraßen und im Stadtverkehr ermöglichen.
So wird es mehrere Vorhaben zum autonomen Fahren in Innenstädten und automatisiert fahrende Busse geben sowie eine grenzüberschreitende Teststrecke für vernetztes und automatisiertes Fahren zwischen Deutschland und Frankreich. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, muss sich dabei niemand darum sorgen, wer dafür aufkommt, wenn es bei den automatisierten Systemen zu einem Unfall kommt. Denn in dem Fall werden die Schäden Dritter von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt. Für die Entschädigung der Unfallopfer ist es demnach egal, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder durch ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Gefahren ab, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die Gefahr von Fahrfehlern. Wäre es anders, müssten Unfallopfer den Autoherstellern erst einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung bekommen könnten.
Vorgeschrieben ist ferner, dass bei allen Testfahrten weiterhin ein Mensch an Bord sein muss, der im Notfall eingreifen kann – sicherheitshalber. Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, werden die Unfallopfer von der Kfz-Versicherung entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug abgeschlossen werden muss. Im Rahmen der Testprojekte fallen Daten der vernetzten und automatisierten Autos an. Diese werden von den beteiligten Autoherstellern, Zulieferern und Wissenschaftlern gesammelt und genutzt. Dabei sollten diese Daten nicht den Autoherstellern gehören, sondern dem Autofahrer und Fahrzeughalter.
Deshalb setzt sich vor allem die Versicherungswirtschaft dafür ein, dass die Fahrer vernetzter Autos die Kontrolle über ihre Daten bekommen. Fahrzeugnutzer sollten frei entscheiden können, ob, wann und wem sie welche Daten überlassen oder welche Daten sie wann und von wem empfangen wollen, lautet die Forderung der privaten Versicherungsunternehmer. Um auch in diesem Mobilitätsbereich „einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten“, wollen auch Dienstleister wie Automobilclubs oder eben die Versicherer selbst die Möglichkeit eines direkten Zugangs zu den umfangreichen Daten der autonomen und vernetzten Fahrzeuge eingeräumt bekommen.