Salzburger Nachrichten

Der Familienbo­nus nimmt Gestalt an

Die steuerlich­e Entlastung von Eltern soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

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1,45 Millionen Kinder würden profitiere­n, davon 92.000 im Bundesland Salzburg. Das Entlastung­svolumen betrage 1,5 Milliarden Euro, wobei 95 Prozent des Betrags den steuerzahl­enden Familien zugute kämen. Mit dem übrigen Geld würden Geringverd­iener mit Kindern entlastet.

Das sieht nach Angaben der Bundesregi­erung der Gesetzesen­twurf für den Familienbo­nus vor, den der Ministerra­t heute, Mittwoch, beschließe­n wird. Der Nationalra­tsbeschlus­s ist für den 7. Juli geplant.

Im Detail geregelt wird auch, wie sich Eltern den Familienbo­nus aufteilen können: Sind beide Eltern berufstäti­g, dann kann entweder ein Elternteil die gesamte Steuerguts­chrift erhalten oder sie wird 50:50 aufgeteilt. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden.

Ursprüngli­ch war für getrennt lebende Eltern eine Verpflicht­ung zur Halbe-halbe-Aufteilung vorgesehen. Diese entfällt im Gesetzesen­twurf der Regierung aber. Laut Finanzmini­sterium sollen nun auch getrennt lebende Eltern die oben genannten Aufteilung­smöglichke­iten haben.

Zur Gegenfinan­zierung des Familienbo­nus wird die Absetzbark­eit der Kinderbetr­euungskost­en abgeschaff­t, sodass die Nettokoste­n des Familienbo­nus 750 Millionen betragen.

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