Der Familienbonus nimmt Gestalt an
Die steuerliche Entlastung von Eltern soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
1,45 Millionen Kinder würden profitieren, davon 92.000 im Bundesland Salzburg. Das Entlastungsvolumen betrage 1,5 Milliarden Euro, wobei 95 Prozent des Betrags den steuerzahlenden Familien zugute kämen. Mit dem übrigen Geld würden Geringverdiener mit Kindern entlastet.
Das sieht nach Angaben der Bundesregierung der Gesetzesentwurf für den Familienbonus vor, den der Ministerrat heute, Mittwoch, beschließen wird. Der Nationalratsbeschluss ist für den 7. Juli geplant.
Im Detail geregelt wird auch, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können: Sind beide Eltern berufstätig, dann kann entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhalten oder sie wird 50:50 aufgeteilt. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden.
Ursprünglich war für getrennt lebende Eltern eine Verpflichtung zur Halbe-halbe-Aufteilung vorgesehen. Diese entfällt im Gesetzesentwurf der Regierung aber. Laut Finanzministerium sollen nun auch getrennt lebende Eltern die oben genannten Aufteilungsmöglichkeiten haben.
Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus wird die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten abgeschafft, sodass die Nettokosten des Familienbonus 750 Millionen betragen.