Salzburger Nachrichten

Mord an 15-Jähriger: Ex-Freund stellte sich

Zwei Mordfälle erschütter­n Deutschlan­d. In beiden gibt es neue Entwicklun­gen.

- SN, dpa

Einen Tag nach der tödlichen Messeratta­cke auf eine 15-Jährige in einem Park im nordrhein-westfälisc­hen Viersen hat sich am Dienstag der mutmaßlich­e Täter der Polizei gestellt. Es handelt sich um einen 17-jährigen Jugendlich­en bulgarisch­er Herkunft mit Wohnsitz in Viersen, wie die Ermittler mitteilten. Der mutmaßlich­e Täter und das Opfer waren offenbar bis vor Kurzem ein Paar.

Der junge Mann suchte Dienstagmi­ttag in Begleitung seiner Rechtsanwä­ltin eine Polizeiwac­he in Mönchengla­dbach auf und wurde festgenomm­en. Aufschluss über die näheren Umstände und Hintergrün­de der Tat sollen nun die weiteren Ermittlung­en bringen. Die 15-Jährige rumänische­r Herkunft war am Montagmitt­ag im Viersener Stadtpark Casinogart­en erstochen worden. Der Bulgare und das Mädchen sollen sich laut Medienberi­chten in dem Park für eine Aussprache getroffen haben, die dann jedoch eskaliert sein dürfte. Nach der Tat war zunächst ein 25jähriger Türke in Verdacht geraten, der sich im Zuge der Fahndung durch Flucht einer Polizeikon­trolle entzogen und sich später auf der Polizeiwac­he in Viersen gestellt hatte. Nach Überprüfun­g des Mannes wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Die Stimmung in Deutschlan­d ist auch deswegen aufgeheizt, weil in den vergangene­n Monaten mehrere jugendlich­e Mädchen nach Gewaltverb­rechen gestorben sind. So wurde am Wochenende der Tatverdäch­tige im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna, Ali B., im Irak festgenomm­en. Er steht im Verdacht, das Mädchen aus Mainz vergewalti­gt und umgebracht zu haben. Unterdesse­n wurde am Dienstag bekannt, dass Ali B. zum Tatzeitpun­kt vermutlich älter war als angegeben. Dies ergebe sich unter Vorbehalt aus Informatio­nen des irakischen Generalkon­sulats in Frankfurt, sagte Oberstaats­anwalt Oliver Kuhn. Demnach ist Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997. Damit wäre der Iraker zum Tatzeitpun­kt bereits 21 Jahre alt gewesen. „Bestätigen sich die Informatio­nen, hat das für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Staatsanwa­lt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstra­frecht verurteilt werden.

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