Zehn Jahre Haft für 19-jährigen Afghanen
Landsmann niedergestochen: Geschworene sahen Mordversuch.
Im bereits am Montag eröffneten Geschworenenprozess gegen den 19-jährigen einschlägig vorbestraften Afghanen zeichnete die neuropsychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner in der Prozessfortsetzung am Dienstag ein bemerkenswertes Bild vom Angeklagten: Der junge Mann – er soll im August 2017 in der Stadt Salzburg einen Landsmann (25) im Streit mit einem Messer niedergestochen haben – leide zwar nicht an einer Geisteskrankheit oder psychischen Störung; es sei aber aufgrund seines egozentrischen Verhaltens durchaus „zu befürchten, dass er wieder Regeln verletzt“.
Bei der Untersuchung des wegen Mordversuchs angeklagten 19-Jährigen habe ihr dieser erzählt, „dass er in Österreich eigentlich ein schönes Leben führe, weil er ja staatliche Unterstützung erhalte“, so Kastner. Bezogen darauf, dass der seit 2014 hier lebende 19-Jährige bereits wegen Beteiligung an der blutigen Massenschlägerei im Lehener Park im Herbst 2015 sowie auch wegen Drogenhandels verurteilt wurde, betonte die Neuropsychiaterin: „Diesbezüglich stellte sich der Angeklagte als derjenige dar, der zu Unrecht bestraft bzw. verurteilt worden ist.“
Der junge Afghane bestritt im Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Christian Ureutz) den Vorwurf des Mordversuchs entschieden: Sein Landsmann habe ihn damals, am 2. August, „zuerst geschlagen und mit einem Messer angegriffen. Erst dann habe ich mein Messer aus der Jacke gezogen und ihn gestochen.“Der Tat vorausgegangen war laut dem Angeklagten, dass das spätere Opfer „überall herumerzählt hat, dass ich mit Drogen deale“. Die multiplen Verletzungen, die das Opfer durch die Messerattacken erlitt, waren laut Gerichtsmediziner Fabio Monticelli zum Teil mit Lebensgefahr verbunden: „Festgestellt wurden Schnitt- und Stichverletzungen im Oberkörper-, Rücken- und Halsbereich. Durch einen Stich in den Brustkorb erlitt das Opfer eine Luftbrust. Es kam zu einem Lufteintritt zwischen Lunge und Brustkorbinnenband. Das ist gleichzusetzen mit einer lebensbedrohlichen Situation“, so Monticelli.
Der Angeklagte beteuerte, die Aggression sei vom 25-Jährigen ausgegangen – was die Zeugen jedoch anders sahen. So sagten zwei Frauen, die die Tat vom Fenster aus zufällig beobachteten, der Angeklagte sei „der Aggressive gewesen“und habe „zehn bis 15 Mal“in Richtung Opfer gestochen. – Die Geschworenen erkannten den 19-Jährigen mit 7:1 Stimmen des Mordversuchs schuldig. Das Urteil: zehn Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.