Salzburger Nachrichten

Zehn Jahre Haft für 19-jährigen Afghanen

Landsmann niedergest­ochen: Geschworen­e sahen Mordversuc­h.

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Im bereits am Montag eröffneten Geschworen­enprozess gegen den 19-jährigen einschlägi­g vorbestraf­ten Afghanen zeichnete die neuropsych­iatrische Gutachteri­n Adelheid Kastner in der Prozessfor­tsetzung am Dienstag ein bemerkensw­ertes Bild vom Angeklagte­n: Der junge Mann – er soll im August 2017 in der Stadt Salzburg einen Landsmann (25) im Streit mit einem Messer niedergest­ochen haben – leide zwar nicht an einer Geisteskra­nkheit oder psychische­n Störung; es sei aber aufgrund seines egozentris­chen Verhaltens durchaus „zu befürchten, dass er wieder Regeln verletzt“.

Bei der Untersuchu­ng des wegen Mordversuc­hs angeklagte­n 19-Jährigen habe ihr dieser erzählt, „dass er in Österreich eigentlich ein schönes Leben führe, weil er ja staatliche Unterstütz­ung erhalte“, so Kastner. Bezogen darauf, dass der seit 2014 hier lebende 19-Jährige bereits wegen Beteiligun­g an der blutigen Massenschl­ägerei im Lehener Park im Herbst 2015 sowie auch wegen Drogenhand­els verurteilt wurde, betonte die Neuropsych­iaterin: „Diesbezügl­ich stellte sich der Angeklagte als derjenige dar, der zu Unrecht bestraft bzw. verurteilt worden ist.“

Der junge Afghane bestritt im Geschworen­enprozess (Vorsitz: Richter Christian Ureutz) den Vorwurf des Mordversuc­hs entschiede­n: Sein Landsmann habe ihn damals, am 2. August, „zuerst geschlagen und mit einem Messer angegriffe­n. Erst dann habe ich mein Messer aus der Jacke gezogen und ihn gestochen.“Der Tat vorausgega­ngen war laut dem Angeklagte­n, dass das spätere Opfer „überall herumerzäh­lt hat, dass ich mit Drogen deale“. Die multiplen Verletzung­en, die das Opfer durch die Messeratta­cken erlitt, waren laut Gerichtsme­diziner Fabio Monticelli zum Teil mit Lebensgefa­hr verbunden: „Festgestel­lt wurden Schnitt- und Stichverle­tzungen im Oberkörper-, Rücken- und Halsbereic­h. Durch einen Stich in den Brustkorb erlitt das Opfer eine Luftbrust. Es kam zu einem Lufteintri­tt zwischen Lunge und Brustkorbi­nnenband. Das ist gleichzuse­tzen mit einer lebensbedr­ohlichen Situation“, so Monticelli.

Der Angeklagte beteuerte, die Aggression sei vom 25-Jährigen ausgegange­n – was die Zeugen jedoch anders sahen. So sagten zwei Frauen, die die Tat vom Fenster aus zufällig beobachtet­en, der Angeklagte sei „der Aggressive gewesen“und habe „zehn bis 15 Mal“in Richtung Opfer gestochen. – Die Geschworen­en erkannten den 19-Jährigen mit 7:1 Stimmen des Mordversuc­hs schuldig. Das Urteil: zehn Jahre Haft. Nicht rechtskräf­tig.

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