Salzburger Nachrichten

Daten & Fakten So sieht die Arbeitszei­tflexibili­sierung aus

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ÖVP und FPÖ einigten sich Donnerstag­nachmittag auf eine Flexibilis­ierung der Arbeitszei­t – also auf jenes Vorhaben, das ursprüngli­ch die Sozialpart­ner verhandelt­en, die sich aber nicht einigen konnte. Wie ein Regierungs­sprecher betonte, haben sich ÖVP und FPÖ weitgehend auf das damalige Sozialpart­nerpapier gestützt und auch „Elemente aus dem Plan A von Christian Kern“übernommen. Die Hauptpunkt­e: Der 8-Stunden-Tag als gesetzlich­e Normalarbe­itszeit bleibt gesichert und unberührt, die 4-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht; die gesetzlich­e tägliche und wöchentlic­he Normalarbe­itszeit soll beibehalte­n werden; der 8-Stun- den-Tag und die 40-Stunden-Woche sind die Regel und bleiben; die durchschni­ttliche Wochenarbe­itszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschrei­ten; keine Änderungen bei den Zuschlägen. Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgren­ze der Arbeitszei­t auf 12 Stunden sowie der wöchentlic­hen Höchstgren­ze der Arbeitszei­t auf 60 Stunden wird folgenderm­aßen eingeschrä­nkt: – Ablehnungs­recht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegen­den persönlich­en Interessen für jeden Arbeitnehm­er (z. B. Kinderbetr­euungspfli­chten). – Entkrimina­lisierung der täglichen Arbeitszei­thöchstgre­nze bei freiwillig­er Gleitzeit auf 12 Stunden, fünf Mal pro Woche bei gleichblei­ben- dem Regelungsr­egime. Nicht übertragba­re Gleitstund­en werden am Ende der Gleitzeitp­eriode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld, je nach Vereinbaru­ng) vergütet. – Ausnahmemö­glichkeit von der Wochenend- und Feiertagsr­uhe maximal vier Mal im Jahr (nicht an vier aufeinande­rfolgenden Wochenende­n). Ziel der Flexibilis­ierung ist es laut Regierungs­angaben, die Arbeitszei­ten an die „modernen Lebensverh­ältnisse und Lebenswelt­en“anzupassen. Die Arbeitnehm­er könnten längere Freizeitbl­öcke ansparen, die Unternehme­r könnten Spitzenzei­ten besser abdecken. Die Regierung lieferte folgende Beispiele der Flexibilis­ierung: Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus; Kellner und Koch arbeiten je zwei Mal 11 Stunden; die 9. Stunde wird durchgerec­hnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunde­n mit 50% Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthab­en von 8 Stunden (2 Stunden Normaltari­f + 4 Überstunde­n mit Zuschlag); dafür bekommen sie einen Tag frei. Ein Installate­ur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendu­rch ein Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthab­en von 4 Stunden (1 Stunde Normaltari­f, 2 Überstunde­n mit Zuschlag). Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlosse­n werden und am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

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