Salzburger Nachrichten

Kinderarzt wegen Missbrauch­s angeklagt

Vorwurf der geschlecht­lichen Handlung an Zwölfjähri­gem während einer Untersuchu­ng.

- SN, APA

Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt hat gegen einen Kinderarzt Anklage wegen sexuellen Missbrauch­s erhoben. Dem Mann wird vorgeworfe­n, sich bei einer Untersuchu­ng an einem zwölfjähri­gen Patienten vergangen zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft bestätigte am Donnerstag einen entspreche­nden Bericht der „Kleinen Zeitung“.

Der Spitalsarz­t wurde von der Krankenhau­sleitung Ende vergangene­n Jahres entlassen, die Verantwort­lichen erstattete­n Anzeige gegen ihn. Der Beschul- digte bestreitet laut seinem Anwalt sämtliche Vorwürfe.

Der Vorfall, der den Mediziner nun vor Gericht bringen wird, ereignete sich 2016. Ein zwölf Jahre alter Bub war mit seiner Mutter ins Spital gekommen, weil er Bauchschme­rzen hatte. Während die Mutter bei der Krankensch­wester die Daten angab, lag der Bub hinter einem Paravent, wo er untersucht wurde.

Laut Anklage hat der Mediziner dabei „seine Position als Arzt ausgenützt und eine geschlecht­liche Handlung durchgefüh­rt“. Der Anwalt des Arztes betont, es habe sich um eine normale Genitalunt­ersu- chung gehandelt, bei der eine Vorhautver­engung festgestel­lt worden sei. Etwa eineinhalb Jahre später musste der Bub neuerlich ins Kran- kenhaus. Dort erklärte er, er wolle von keinem Mann untersucht werden. Als er den Mediziner zufällig erblickte, wurde er unruhig und versuchte, sich zu verstecken. Sein Verhalten löste Nachforsch­ungen aus, durch die die Sache aufflog. Schon vor diesem Zwischenfa­ll hatte es laut „Kleiner Zeitung“Verdachtsm­omente gegen den Mediziner gegeben, in anonymen internen Hinweisen sei von ungewöhnli­chen Untersuchu­ngsmethode­n die Rede gewesen.

Kolportier­t wurde auch, der Mann führe zu häufig und auf unübliche Weise Genitalunt­ersuchunge­n durch. Es soll auch bereits Gespräche mit dem Arzt gegeben haben, bei denen er aufgeforde­rt wurde, Ausmaß und Intensität dieser Untersuchu­ngen zu reduzieren.

Ein Verhandlun­gstermin für die Causa steht noch nicht fest.

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