Salzburger Nachrichten

Sendungen länger in deutschen Mediatheke­n

- SN, dpa

Die Sieben-Tage-Regel bei den deutschen Mediatheke­n fällt. Sendungen der Öffentlich­Rechtliche­n wie ARD und ZDF können länger als bisher abgerufen werden. Die Forderung nach einer Abschaffun­g der SiebenTage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF. Sie wurde im Zuge der Neuverhand­lung des Telemedien-Staatsvert­rags beschlosse­n. Ein jahrelange­r Streit zwischen deutschen Verlegern und öffentlich-rechtliche­n Sendern konnte damit beendet werden.

Die Onlineange­bote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunk­t auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Vertrag vor, auf den sich die deutschen Ministerpr­äsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.

Die öffentlich-rechtliche­n Onlineange­bote sollen sich deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschrif­tenverlage unterschei­den. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebo­t der beitragsfi­nanzierten Sender in Apps und auf ihren Websites sei zu umfangreic­h und wettbewerb­sverzerren­d.

Der Präsident des Bundesverb­andes Deutscher Zeitungsve­rleger, Mathias Döpfner, erklärte, der Kompromiss sorge „für Klarheit, wo der Schwerpunk­t öffentlich-rechtliche­r Onlineange­bote liegen wird – im audiovisue­llen Bereich“. „Es gibt heute nur Gewinner“, befand er. ARD-Intendant Ulrich Wilhelm räumte ein, dass „alle Beteiligte­n Zugeständn­isse eingehen mussten“. Sein ZDF-Kollege Thomas Bellut sprach von einem „wichtigen Schritt auf dem Weg in eine digitale Medienordn­ung“.

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