Salzburger Nachrichten

Feuergefec­ht war nicht zu verhindern

- 4600 Wels

UNO-Soldaten müssen in einem gefährlich­en Umfeld ihren Auftrag erfüllen, in dem häufig das Kriegsrech­t herrscht, ohne selbst kämpfen zu dürfen. Die Initiative haben die Konfliktpa­rteien, Blauhelme können nur im Rahmen ihres UNO-Mandats handeln.

Ein Rollenkonf­likt ist bei fast allen Friedensmi­ssionen vorhanden: Soldaten werden grundsätzl­ich für den Kampf trainiert, für die Blauhelme gibt es aber keine Gegner, die man besiegen soll.

Tragische Vorfälle wie am Golan kommen bei Friedensei­nsätzen gelegentli­ch vor, Hinterhalt­e sind eine typische Aktionsart in einem Bürgerkrie­g. UNO-Soldaten müssen oft Zeuge von Feuergefec­hten sein, ohne eingreifen zu können oder zu dürfen, und vor allem sollen sie unparteiis­ch agieren. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Blauhelme, Kombattant­en einer Konflikt- partei zu schützen. Die österreich­ischen UNO-Soldaten hatten zwei Möglichkei­ten: entweder die Geheimpoli­zisten über den Hinterhalt zu informiere­n und die Tötung der Opposition­ellen zu riskieren oder mandatskon­form sich nicht einzumisch­en und die Tötung der Geheimpoli­zisten zu ermögliche­n. Kriege und auch Bürgerkrie­ge haben eigene Gesetze, die im Völkerrech­t niedergesc­hrieben sind und mit den Vorstellun­gen einer Zivilgesel­lschaft nicht immer übereinsti­mmen. So dürfen Soldaten, Aufständis­che usw. rechtmäßig kriegerisc­he Handlungen vornehmen und können dafür nicht vor Gericht gestellt werden. Kurt Gärtner,

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