Sieben Jahre Prozess: Freispruch für Voglreiter
Salzburger Baumeister wurde Steuerhinterziehung angelastet. Laut Urteil konnte die Finanz die inkriminierte Schadenssumme nicht „klar darlegen“.
Seit März 2011 wurde am Landesgericht Salzburg prozessiert. Nach einem halben Dutzend Richterwechsel, der Einholung neuer Gutachten und teilweise doppelter Anhörung vieler Zeugen erging am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil: Der (seit Herbst 2014 für die „EndlosCausa“) zuständige Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner sprach den Salzburger Bauunternehmer Markus Voglreiter vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung frei. Begründung: Die Finanz habe im Verfahren nicht klar darlegen können, wie sich die dem Baumeister angelastete Schadenssumme zusammensetze. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Vertreter der Finanz meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
In dem aufsehenerregenden Steuerstrafverfahren ging es um angebliche Schwarzgeldzahlungen bei zahlreichen Privatbaustellen. Konkret wurde Voglreiter, einst ÖVP-Vizebürgermeister von Seekirchen, angelastet, Bauleistungen seiner Firma zum Teil als Eigenleistungen der Häuslbauer deklariert zu haben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft – diese basierte auf Ermittlungen der Salzburger Finanz und einem Sachverständigen-Gutachten – habe der 51-jährige Baumeister damit den Fiskus zwischen 1999 und 2005 um insgesamt 1,3 Millionen Euro an Umsatz- und Einkommenssteuer geprellt. Ein neues, 2016 in Auftrag gegebenes und erst ein Jahr später bei Gericht eingelangtes Gutachten hatte den Schadensbetrag (strafbestimmenden Wertbetrag) dann auf eine Million Euro reduziert.
Voglreiter, verteidigt von Rechtsanwalt Robert Galler, hatte von Beginn an Schwarzzahlungen eingeräumt – allerdings in einem weit geringeren Ausmaß. Die inkriminierte Hinterziehung von einer Million Euro sei „ab- surd“, die Finanz würde mit „völlig falschen Zahlen“operieren, hatte der Baumeister betont.
Die Vorsitzende stellte in ihrer Begründung auch fest, „dass wir stark daran zweifeln, dass die Finanz hier sauber gearbeitet hat. Die Behörden haben bis heute nicht nachvollziehbar sagen können, wie die angeklagte Schadenssumme zustande gekommen ist.“Nachsatz: Der Finanz sei es „nicht gelungen, dem zuletzt tätigen Gutachter alle notwendigen Daten in lesbarer Form zu geben“. Voglreiter habe „allenfalls eine fahrlässige Steuerhinterziehung“zu verantworten: „Es ist ja nicht zu widerlegen, dass er Geld von Häuslbauern entgegennahm und an Subfirmen weitergab – wovon wir ausgehen.“
Apropos Häuslbauer: Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Voglreiter wurden rund 20 Häuslbauer längst wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Dazu Verteidiger Galler: „Viele Häuslbauer wurden in ihren Verfahren zu Geständnissen animiert. Diese Verfahren sind aus meiner Sicht schon von Amts wegen neu zu verhandeln.“
„ Ich bin froh, dass dieses Spektakel jetzt vorbei ist.“