Regierung schnürt Umweltpaket Umweltgruppen sollen besseren Zugang zu Gericht erhalten.
Die Aarhus-Konvention, benannt nach der dänischen Stadt, in der sie am 25. Juni 1998 unterzeichnet wurde, feierte vorgestern ihren 20. Geburtstag. Sie betrifft Umweltverfahren und regelt den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten. Der zuletzt genannte Punkt wurde in Österreich nur ungenügend durchgesetzt, weshalb die EU-Kommission 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete.
Mit einem Bündel an Gesetzen, die heute im Ministerrat auf den Weg gebracht werden, will Umweltministerin Elisabeth Köstinger dieses (und andere) EU-Verfahren aus der Welt schaffen. Ein Sammelgesetz zur Umsetzung der Vorgaben der Aarhus-Konvention soll den Zugang zu Gerichten für die Bereiche Abfall, Luft und Wasser regeln.
Ein weiteres Vorhaben der Regierung, das heute auf der Tagesordnung des Ministerrats steht, wird wohl auf Kritik von Umweltgruppen stoßen. Es geht um eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, mittels derer eine Verfahrensbeschleunigung bei UVP-Verfahren erreicht werden soll – ein Vorhaben, das auch im Regierungsprogramm steht.
Unter anderem sollen die zuständigen Behörden rascher der Schluss des Ermittlungsverfahren einläuten können. Beweisanträge und neue Vorbringen sollen nur bis zur mündlichen Verhandlung möglich sein – und das vermehrt auf elektronischem Wege. Es werde zu keiner Senkung der Umweltstandards kommen, versicherte ein Sprecher der Ministerin.
Weiters soll die Regierung das Emissionsgesetz-Luft (EG-L) neu formulieren, um die EU-Richtlinie über Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe umzusetzen.
Das Gesetzespaket soll nun sechs Wochen lang begutachtet werden, der Parlamentsbeschluss ist für kommenden Herbst geplant.