Salzburger Nachrichten

Regierung schnürt Umweltpake­t Umweltgrup­pen sollen besseren Zugang zu Gericht erhalten.

- A.k.

Die Aarhus-Konvention, benannt nach der dänischen Stadt, in der sie am 25. Juni 1998 unterzeich­net wurde, feierte vorgestern ihren 20. Geburtstag. Sie betrifft Umweltverf­ahren und regelt den Zugang zu Informatio­nen, die Beteiligun­g der Öffentlich­keit und den Zugang zu Gerichten. Der zuletzt genannte Punkt wurde in Österreich nur ungenügend durchgeset­zt, weshalb die EU-Kommission 2014 ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren einleitete.

Mit einem Bündel an Gesetzen, die heute im Ministerra­t auf den Weg gebracht werden, will Umweltmini­sterin Elisabeth Köstinger dieses (und andere) EU-Verfahren aus der Welt schaffen. Ein Sammelgese­tz zur Umsetzung der Vorgaben der Aarhus-Konvention soll den Zugang zu Gerichten für die Bereiche Abfall, Luft und Wasser regeln.

Ein weiteres Vorhaben der Regierung, das heute auf der Tagesordnu­ng des Ministerra­ts steht, wird wohl auf Kritik von Umweltgrup­pen stoßen. Es geht um eine Novelle des Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­gesetzes, mittels derer eine Verfahrens­beschleuni­gung bei UVP-Verfahren erreicht werden soll – ein Vorhaben, das auch im Regierungs­programm steht.

Unter anderem sollen die zuständige­n Behörden rascher der Schluss des Ermittlung­sverfahren einläuten können. Beweisantr­äge und neue Vorbringen sollen nur bis zur mündlichen Verhandlun­g möglich sein – und das vermehrt auf elektronis­chem Wege. Es werde zu keiner Senkung der Umweltstan­dards kommen, versichert­e ein Sprecher der Ministerin.

Weiters soll die Regierung das Emissionsg­esetz-Luft (EG-L) neu formuliere­n, um die EU-Richtlinie über Emissionsh­öchstmenge­n für Luftschads­toffe umzusetzen.

Das Gesetzespa­ket soll nun sechs Wochen lang begutachte­t werden, der Parlaments­beschluss ist für kommenden Herbst geplant.

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