Was hat die EU beschlossen?
Die Gipfelerklärung setzt klare Signale für eine Verschärfung der Migrationspolitik.
Im Streit um die europäische Asylpolitik haben sich die EU-Mitgliedsstaaten beim Gipfel in Brüssel doch noch geeinigt. Die Beschlüsse im Überblick:
1. Eine europäische Lösung, kein Vorgehen wie 2015
Ausdrücklich wird betont, dass das Migrationsthema nur gemeinsam gelöst werden kann. Der „unkontrollierte Zustrom“des Jahres 2015 soll sich nicht wiederholen.
2. Geschlossene Zentren für Ankommende
Vor allem auf Drängen Italiens und Frankreichs wurde beschlossen, dass in der EU ankommende Flüchtlinge und Migranten in geschlossenen Zentren untergebracht werden sollen. Ähnlich wie bei den in Deutschland diskutierten Ankerzentren sollen in den EU-Staaten mit Außengrenzen dort die Asylanträge geprüft werden, um zu entscheiden, wer in der EU bleiben darf und wer sie wieder verlassen muss. Die Einrichtung solcher Zentren ist freiwillig, was sie in Italien mit seiner rechtsgerichteten Regierung wahrscheinlich macht, ohne etwa Spanien zu zwingen, sie ebenfalls einzurichten. Zudem wird EUUnterstützung für diese Zentren zugesagt. Weiter offen bleibt die von Italien wie auch von Deutschland eingeforderte Verteilung von Asyl- oder Schutzberechtigten auf andere EU-Staaten. Erneut gelang es nur, in allgemeiner Form „Solidarität“einzufordern, was vor allem am Widerstand der osteuropäischen Staaten dagegen liegt.
3. Aufnahmezentren in Drittstaaten
Geprüft werden sollen Auffanglager in Nordafrika. In der EU-Sprache werden sie „regionale Anlandungszentren“genannt, die in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten sowie dem UNOFlüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Migrationsorganisation funktionieren sollen. Dort sollen Asylanträge „unter Wahrung internationalen Rechts“geprüft werden. Umstritten ist, ob diese Vorentscheidungen den Asylanspruch in der EU unterlaufen.
4. Mehr Hilfe für die Türkei
Der EU-Gipfel gibt die zweite Tranche für die Umsetzung des EUTürkei-Deals frei, sodass die Türkei mit weiteren drei Milliarden Euro in den kommenden Jahren rechnen kann. Das Geld fließt nicht an die Regierung, sondern direkt in Projekte zur Versorgung der Millionen syrischer Flüchtlinge.
5. Die Hilfe für Afrika aufstocken
Die EU stockt die Hilfe für afrikanische Länder auf. Dafür sind 500 Millionen Euro vorgesehen. Generell wird die Notwendigkeit betont, Fluchtursachen zu bekämpfen.
6. Die Grenzschutzagentur Frontex wird gestärkt
Die EU-Staaten bekennen sich zu einer weiteren Stärkung des EUGrenzschutzes und zu mehr Geld dafür. Die Aufstockung der Grenzschutzagentur Frontex auf 10.000 Mann soll einen effektiven Außengrenzschutz gewährleisten.
7. Binnenmigration in Europa stoppen
Der Paragraf elf der Abschlusserklärung ist der Sekundärmigration gewidmet. Damit ist die Wanderung von Flüchtlingen und Migranten gemeint, die etwa in Italien oder Griechenland registriert werden oder werden sollten, aber dann in Österreich oder Deutschland Asyl beantragen. Zwar regelt bereits das Dublin-III-Abkommen, dass Asylverfahren im ersten EU-Land durchgeführt werden müssen, das wird jedoch oft nicht gemacht. Nun sagen alle 28 Regierungen zu, die nötigen Vorkehrungen zu schaffen, um diese Binnenmigration in der EU zu stoppen.