Salzburger Nachrichten

Was hat die EU beschlosse­n?

Die Gipfelerkl­ärung setzt klare Signale für eine Verschärfu­ng der Migrations­politik.

- SN, dpa

Im Streit um die europäisch­e Asylpoliti­k haben sich die EU-Mitgliedss­taaten beim Gipfel in Brüssel doch noch geeinigt. Die Beschlüsse im Überblick:

1. Eine europäisch­e Lösung, kein Vorgehen wie 2015

Ausdrückli­ch wird betont, dass das Migrations­thema nur gemeinsam gelöst werden kann. Der „unkontroll­ierte Zustrom“des Jahres 2015 soll sich nicht wiederhole­n.

2. Geschlosse­ne Zentren für Ankommende

Vor allem auf Drängen Italiens und Frankreich­s wurde beschlosse­n, dass in der EU ankommende Flüchtling­e und Migranten in geschlosse­nen Zentren untergebra­cht werden sollen. Ähnlich wie bei den in Deutschlan­d diskutiert­en Ankerzentr­en sollen in den EU-Staaten mit Außengrenz­en dort die Asylanträg­e geprüft werden, um zu entscheide­n, wer in der EU bleiben darf und wer sie wieder verlassen muss. Die Einrichtun­g solcher Zentren ist freiwillig, was sie in Italien mit seiner rechtsgeri­chteten Regierung wahrschein­lich macht, ohne etwa Spanien zu zwingen, sie ebenfalls einzuricht­en. Zudem wird EUUnterstü­tzung für diese Zentren zugesagt. Weiter offen bleibt die von Italien wie auch von Deutschlan­d eingeforde­rte Verteilung von Asyl- oder Schutzbere­chtigten auf andere EU-Staaten. Erneut gelang es nur, in allgemeine­r Form „Solidaritä­t“einzuforde­rn, was vor allem am Widerstand der osteuropäi­schen Staaten dagegen liegt.

3. Aufnahmeze­ntren in Drittstaat­en

Geprüft werden sollen Auffanglag­er in Nordafrika. In der EU-Sprache werden sie „regionale Anlandungs­zentren“genannt, die in enger Zusammenar­beit mit den betroffene­n Staaten sowie dem UNOFlüchtl­ingshilfsw­erk UNHCR und der Internatio­nalen Migrations­organisati­on funktionie­ren sollen. Dort sollen Asylanträg­e „unter Wahrung internatio­nalen Rechts“geprüft werden. Umstritten ist, ob diese Vorentsche­idungen den Asylanspru­ch in der EU unterlaufe­n.

4. Mehr Hilfe für die Türkei

Der EU-Gipfel gibt die zweite Tranche für die Umsetzung des EUTürkei-Deals frei, sodass die Türkei mit weiteren drei Milliarden Euro in den kommenden Jahren rechnen kann. Das Geld fließt nicht an die Regierung, sondern direkt in Projekte zur Versorgung der Millionen syrischer Flüchtling­e.

5. Die Hilfe für Afrika aufstocken

Die EU stockt die Hilfe für afrikanisc­he Länder auf. Dafür sind 500 Millionen Euro vorgesehen. Generell wird die Notwendigk­eit betont, Fluchtursa­chen zu bekämpfen.

6. Die Grenzschut­zagentur Frontex wird gestärkt

Die EU-Staaten bekennen sich zu einer weiteren Stärkung des EUGrenzsch­utzes und zu mehr Geld dafür. Die Aufstockun­g der Grenzschut­zagentur Frontex auf 10.000 Mann soll einen effektiven Außengrenz­schutz gewährleis­ten.

7. Binnenmigr­ation in Europa stoppen

Der Paragraf elf der Abschlusse­rklärung ist der Sekundärmi­gration gewidmet. Damit ist die Wanderung von Flüchtling­en und Migranten gemeint, die etwa in Italien oder Griechenla­nd registrier­t werden oder werden sollten, aber dann in Österreich oder Deutschlan­d Asyl beantragen. Zwar regelt bereits das Dublin-III-Abkommen, dass Asylverfah­ren im ersten EU-Land durchgefüh­rt werden müssen, das wird jedoch oft nicht gemacht. Nun sagen alle 28 Regierunge­n zu, die nötigen Vorkehrung­en zu schaffen, um diese Binnenmigr­ation in der EU zu stoppen.

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