Polens Regierung beharrt auf ihrem Kurs
Seit dieser Woche gibt es ein drittes EU-Verfahren gegen Polen. Grund ist ein Gesetz zur De-facto-Zwangspensionierung von Richtern über 65 Jahren am Obersten Gerichtshof. Den ersten blauen Brief aus Brüssel in Sachen Justizreform gab es schon vor einem Jahr. Lenkt die nationalistische Regierung nicht ein, wird der Europäische Gerichtshof darüber befinden, ob die Eingriffe in die polnische Justiz mit EU-Recht vereinbar sind oder nicht.
Das dritte und viel wichtigere Rechtsstaatlichkeitsverfahren, mit dem geprüft wird, ob in Polen eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Grundwerte“vorliegt, erweist sich dagegen immer mehr als Sackgasse. Seit es Anfang 2016 eingeleitet wurde, versucht die EU-Kommission Polen zum Einlenken zu bewegen und kommt kaum weiter. Jetzt sollen die EUMitgliedsstaaten entscheiden, ob die Rechtsstaatlichkeit verletzt ist. Das geht nur mit Einstimmigkeit – was Ungarn, das nach Ansicht des EU-Parlaments der nächste Kandidat für ein Verfahren wäre, verhindern würde. Auch andere sind skeptisch.
Diese Vorgangsweise wirft aber eine wichtige Frage auf: Sollen Staatschefs über eine so grundlegende Sache wie die Rechtsstaatlichkeit entscheiden? Letztlich kann dies nur ein Verfassungsgerichtshof tun – und den gibt es in der EU nicht. Die EU-Kommission kann nur hoffen, dass die nächsten Wahlen in Polen einen Ausweg bringen oder – angesichts der katholischen Tradition in Warschau – eine Eingebung von oben.