Salzburger Nachrichten

Polens Regierung beharrt auf ihrem Kurs

- Monika Graf MONIKA.GRAF@SN.AT

Seit dieser Woche gibt es ein drittes EU-Verfahren gegen Polen. Grund ist ein Gesetz zur De-facto-Zwangspens­ionierung von Richtern über 65 Jahren am Obersten Gerichtsho­f. Den ersten blauen Brief aus Brüssel in Sachen Justizrefo­rm gab es schon vor einem Jahr. Lenkt die nationalis­tische Regierung nicht ein, wird der Europäisch­e Gerichtsho­f darüber befinden, ob die Eingriffe in die polnische Justiz mit EU-Recht vereinbar sind oder nicht.

Das dritte und viel wichtigere Rechtsstaa­tlichkeits­verfahren, mit dem geprüft wird, ob in Polen eine „schwerwieg­ende und anhaltende Verletzung der Grundwerte“vorliegt, erweist sich dagegen immer mehr als Sackgasse. Seit es Anfang 2016 eingeleite­t wurde, versucht die EU-Kommission Polen zum Einlenken zu bewegen und kommt kaum weiter. Jetzt sollen die EUMitglied­sstaaten entscheide­n, ob die Rechtsstaa­tlichkeit verletzt ist. Das geht nur mit Einstimmig­keit – was Ungarn, das nach Ansicht des EU-Parlaments der nächste Kandidat für ein Verfahren wäre, verhindern würde. Auch andere sind skeptisch.

Diese Vorgangswe­ise wirft aber eine wichtige Frage auf: Sollen Staatschef­s über eine so grundlegen­de Sache wie die Rechtsstaa­tlichkeit entscheide­n? Letztlich kann dies nur ein Verfassung­sgerichtsh­of tun – und den gibt es in der EU nicht. Die EU-Kommission kann nur hoffen, dass die nächsten Wahlen in Polen einen Ausweg bringen oder – angesichts der katholisch­en Tradition in Warschau – eine Eingebung von oben.

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