Wenn Sommerferien zur Gefahr für Mädchen werden
In Salzburg leben 150 bis 200 Mädchen, die dem Risiko einer Genitalverstümmelung ausgesetzt sind. Anja Hagenauer kündigt eine Aktion scharf an.
SALZBURG-STADT. Die Gefahr, dem grausamen Ritual einer Genitalverstümmelung ausgesetzt zu werden, ist für in Salzburg lebende Mädchen real. Im Vorjahr wurden bei der Staatsanwaltschaft drei Verdachtsfälle angezeigt. Dabei ging es um insgesamt 16 Mädchen aus drei Familien. „Bei einer medizinischen Untersuchung musste festgestellt werden, dass zwölf der 16 Mädchen tatsächlich genitalverstümmelt wurden“, sagt die Salzburger Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ). Bei den drei Anzeigen aus Salzburg handelte es sich österreichweit um die ersten angezeigten Verdachtsfälle dieser Art. Zu einer Anklage ist es in keinem der Fälle gekommen. Unter anderem deshalb, weil „zum Tatzeitpunkt der vermuteten Verstümmelung keine inländische Gerichtsbarkeit galt“, erklärt Marcus Neher, Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft. Das liegt auch daran, weil es sich bei den Beschuldigten um keine österreichischen Staatsbürger gehandelt hat und die Genitalverstümmelungen vor Jänner 2012 im Ausland stattgefunden haben.
Das Verlaufen der Anzeigen im Sand ist für Hagenauer mit ein Grund, initiativ zu werden. „Es kann nicht sein, dass Mädchen, die bei uns leben, einer solchen Gefahr ausgesetzt sind und Eltern ungeschoren damit davonkommen. Sogar Babys wurden beschnitten, das älteste Mädchen war etwa zwölf Jahre alt.“
Der Strafrahmen für Genitalverstümmelung – sie gilt als absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen – beträgt laut Neher zwischen einem und 15 Jahren Haft. Dieser Strafrahmen gelte nicht nur für den unmittelbaren Täter, sondern auch den Bestimmungstäter, der in vielen Fällen ein Elternteil sei. „Gerade Eltern trifft hier die besondere Fürsorge, die sie gegenüber ihren Kindern haben“, erläutert Neher.
Weil die Sommerferien von Eltern gern genutzt werden, um ihre Töchter beschneiden zu lassen, will Hagenauer nun offensiver vorgehen. „Wir brauchen Menschen in Kindergärten, Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Jugendämtern und unter den Sozialarbeitern, die sich ein Herz fassen und Eltern direkt ansprechen. Die ihnen sagen, ich weiß,
„Eltern müssen wissen: Es folgt eine Strafe, sie kommen vor Gericht.“Anja Hagenauer, Vizebürgerm.
in Ihrem Kulturkreis ist eine Beschneidung von Mädchen üblich, aber bei uns ist sie verboten“, sagt Hagenauer.
Sie weiß aber auch: Reden allein hilft nicht. Sie will abschrecken und mit ordnungspolizeilichen Maßnahmen vorgehen. Rechtswissenschafter Reinhard Klaushofer solle in einem Gutachten klären, ob es möglich sei, Pflichtuntersuchungen für Mädchen aus bestimmten Kulturkreisen anzuordnen. Und: Ob man die Familienbeihilfe kürzen oder streichen könne, sollten sich Eltern weigern, ihre Töchter untersuchen zu lassen. In dem Gutachten soll Klaushofer auch darlegen, wer wann einen Verdacht auf Genitalverstümmelung melden muss. „Wie ist das bei den Jugendämtern, wie bei Ärzten? Sollen sie auch gegen den Willen der
Betroffenen aktiv werden dürfen?“, fragt Hagenauer. Relevant ist das für eine strafrechtliche Verfolgung. Denn Mitarbeiter des Jugendamts müssen dann nicht aussagen, wenn es nicht dem Wohl des Kindes dient. Das könne dann der Fall sein, wenn es dem Kind im Familienverband ansonsten gut gehe und es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe, schildert Neher. Was bei einer Genitalverstümmelung freilich in der Natur der Sache liegt.
Bis zum Herbst will Hagenauer dem Gemeinderat einen Aktionsplan vorlegen, an dem Frauenbeauftragte Alexandra Schmidt arbeitet. Damit soll Salzburg nach dem Vorbild der englischen Stadt Nottingham zur „Null-ToleranzZone“für weibliche Genitalverstümmelung werden.