Salzburger Nachrichten

Richter in Paris stärken die Flüchtling­shelfer

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Mit einem weitreiche­nden Grundsatzu­rteil haben Frankreich­s oberste Verfassung­shüter Flüchtling­shelfern den Rücken gestärkt: Der Verfassung­srat in Paris erklärte am Freitag, Aktivisten dürften nicht länger wegen humanitäre­r Hilfe für illegal Eingewande­rte verurteilt werden. Dies widersprec­he dem französisc­hen Prinzip der „Brüderlich­keit“. Bisher drohen bis zu fünf Jahre Haft oder 30.000 Euro Geldstrafe, wenn Helfer Menschen ohne Aufenthalt­serlaubnis juristisch­en Rat erteilen, sie unterbring­en oder mit Lebensmitt­eln und Medikament­en versorgen.

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