Totschlag statt Mord: Neun Jahre Haft für Vorarlberger
Die Neuauflage eines Prozesses gegen einen 48-Jährigen am Landesgericht Feldkirch hat am Freitag mit einem anderen Schuldspruch geendet als im Oktober 2017. Der Angeklagte wurde nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt. Das Ausmaß der Haftstrafe halbierte sich gegenüber der ersten Verhandlung von 18 auf neun Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war von Anfang an geständig, im Jänner 2017 seine 40-jährige Ehefrau erstochen zu haben. Er beharrte aber stets darauf, die Tat im Affekt verübt zu haben. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, hatte es seit Jahren immer wieder Auseinandersetzungen gegeben. Im Jänner 2017 eskalierte schließlich die Situation. Zur Neubewertung war es wegen eines Verfahrensfehlers gekommen.