Anti-Terror-Razzia 2017: Drei Verdächtige frei
Drei bisher in U-Haft befindliche Terrorverdächtige sind laut Medienberichten auf Anordnung des Oberlandesgerichts freigelassen worden. Grund: Die Ermittlung sei nicht zu Ende gebracht worden, es sei Unverhältnismäßigkeit gegeben – denn ohne Anklage könnten die Personen nicht länger festgehalten werden. Bei der U-Haft gelte ein Beschleunigungsgebot. Die Staatsanwaltschaft sei mehrfach aufgefordert worden, die Ermittlung zu Ende zu bringen. Bei einer Anti-Terror-Razzia in Graz und Wien im Jänner 2017 waren 14 Personen festgenommen worden.