Sicher in der Begegnungszone
Das KFV untersuchte heimische Begegnungszonen. Das Resümee fällt positiv aus: Die Sicherheit nimmt zu.
Es begann 2013: Seither haben Städte und Gemeinden in Österreich die Möglichkeit, Begegnungszonen zu verordnen. Seither wurden österreichweit bereits rund 120 Begegnungszonen errichtet. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) untersuchte nun zwölf Begegnungszonen in ganz Österreich und analysierte hinsichtlich des Verkehrsgeschehens und der Sicherheit. Dabei zeigte sich, dass sich Begegnungszonen sehr gut als Instrument zur Verkehrsberuhigung in belebten Straßenräumen eignen.
„In den untersuchten Begegnungszonen wurde ein wesentlich geringeres Geschwindigkeitsniveau als in Tempo-30-Zonen gemessen. Die gefahrene Geschwindigkeit lag zumeist im Bereich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 30 km/h“, erläuterte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Dass sich Begegnungszonen an geeigneten Verkehrsflächen positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken, ist unbestreitbar.“
Wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Begegnungszone ist eine durchdachte Straßenraumgestaltung. Die Wahl der Linienführung, Möblierung, Zonierung des Straßenraums sowie die Sichtverhältnisse sind hier entscheidende Faktoren.
Unabhängig davon, ob eine Begegnungszone stark oder weniger stark frequentiert wird: Zu Konflikten zwischen Pkw-Lenkern und Fußgängern kommt es nur selten. Von insgesamt 7335 Querungen von Fußgängern wurden 74 als Konflikte eingestuft – dies entspricht etwa einem Prozent. Und auch subjektiv wird die Sicherheit in Begegnungszonen von den verschiedenen Verkehrsteilnehmern als sehr hoch eingeschätzt. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung des KFV. Zusätzlich wurde festgestellt, dass nicht alle Begegnungszonen miteinander vergleichbar sind, sondern sich drei Arten unterscheiden lassen: Begegnungszonen auf Plätzen, auf lang gestreckten Straßen und Straßen mit schmalem Querschnitt.
Auf Plätzen und in Straßen mit schmalen Querschnitten zeigten sich bei den Beobachtungen ein weitgehend homogener Verkehrsablauf und ein gut funktionierendes Miteinander der Verkehrsteilnehmer.
In Begegnungszonen in lang gestreckten Straßen sind das erwünschte Geschwindigkeitsniveau und Interaktionsverhalten hingegen deutlich schwieriger herbeizuführen.
Hier spielt die Gestaltung der Begegnungszone eine zentrale Rolle: Der Einsatz geschwindigkeitsreduzierender Gestaltungselemente, ausreichende Sichtverhältnisse und der Verzicht auf durchgehende Längsparkstreifen können in Begegnungszonen dieses Typs zu einer regelkonformen Benützung durch die Verkehrsteilnehmer beitragen.
Im Zuge einer Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung (2013) wurde die Begegnungszone als neue Form der Verkehrsorganisation eingeführt. In Begegnungszonen können Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Die Fahrzeuglenker sind bei der Benützung einer Begegnungszone zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert: Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden, jedoch dürfen auch Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.
Im Regelfall gilt für alle Fahrzeuglenker eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (auch für Radfahrer!), unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Zonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden.
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist in Begegnungszonen an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Begegnungszonen sind nicht immer gleich