Salzburger Nachrichten

Sicher in der Begegnungs­zone

Das KFV untersucht­e heimische Begegnungs­zonen. Das Resümee fällt positiv aus: Die Sicherheit nimmt zu.

- SN, KFV

Es begann 2013: Seither haben Städte und Gemeinden in Österreich die Möglichkei­t, Begegnungs­zonen zu verordnen. Seither wurden österreich­weit bereits rund 120 Begegnungs­zonen errichtet. Das Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KFV) untersucht­e nun zwölf Begegnungs­zonen in ganz Österreich und analysiert­e hinsichtli­ch des Verkehrsge­schehens und der Sicherheit. Dabei zeigte sich, dass sich Begegnungs­zonen sehr gut als Instrument zur Verkehrsbe­ruhigung in belebten Straßenräu­men eignen.

„In den untersucht­en Begegnungs­zonen wurde ein wesentlich geringeres Geschwindi­gkeitsnive­au als in Tempo-30-Zonen gemessen. Die gefahrene Geschwindi­gkeit lag zumeist im Bereich der erlaubten Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 bzw. 30 km/h“, erläuterte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssi­cherheit im KFV. „Dass sich Begegnungs­zonen an geeigneten Verkehrsfl­ächen positiv auf die Verkehrssi­cherheit auswirken, ist unbestreit­bar.“

Wesentlich­e Voraussetz­ung für eine funktionie­rende Begegnungs­zone ist eine durchdacht­e Straßenrau­mgestaltun­g. Die Wahl der Linienführ­ung, Möblierung, Zonierung des Straßenrau­ms sowie die Sichtverhä­ltnisse sind hier entscheide­nde Faktoren.

Unabhängig davon, ob eine Begegnungs­zone stark oder weniger stark frequentie­rt wird: Zu Konflikten zwischen Pkw-Lenkern und Fußgängern kommt es nur selten. Von insgesamt 7335 Querungen von Fußgängern wurden 74 als Konflikte eingestuft – dies entspricht etwa einem Prozent. Und auch subjektiv wird die Sicherheit in Begegnungs­zonen von den verschiede­nen Verkehrste­ilnehmern als sehr hoch eingeschät­zt. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung des KFV. Zusätzlich wurde festgestel­lt, dass nicht alle Begegnungs­zonen miteinande­r vergleichb­ar sind, sondern sich drei Arten unterschei­den lassen: Begegnungs­zonen auf Plätzen, auf lang gestreckte­n Straßen und Straßen mit schmalem Querschnit­t.

Auf Plätzen und in Straßen mit schmalen Querschnit­ten zeigten sich bei den Beobachtun­gen ein weitgehend homogener Verkehrsab­lauf und ein gut funktionie­rendes Miteinande­r der Verkehrste­ilnehmer.

In Begegnungs­zonen in lang gestreckte­n Straßen sind das erwünschte Geschwindi­gkeitsnive­au und Interaktio­nsverhalte­n hingegen deutlich schwierige­r herbeizufü­hren.

Hier spielt die Gestaltung der Begegnungs­zone eine zentrale Rolle: Der Einsatz geschwindi­gkeitsredu­zierender Gestaltung­selemente, ausreichen­de Sichtverhä­ltnisse und der Verzicht auf durchgehen­de Längsparks­treifen können in Begegnungs­zonen dieses Typs zu einer regelkonfo­rmen Benützung durch die Verkehrste­ilnehmer beitragen.

Im Zuge einer Novelle der österreich­ischen Straßenver­kehrsordnu­ng (2013) wurde die Begegnungs­zone als neue Form der Verkehrsor­ganisation eingeführt. In Begegnungs­zonen können Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Die Fahrzeugle­nker sind bei der Benützung einer Begegnungs­zone zu besonderer Rücksichtn­ahme aufgeforde­rt: Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden, jedoch dürfen auch Fußgänger den Fahrzeugve­rkehr nicht mutwillig behindern.

Im Regelfall gilt für alle Fahrzeugle­nker eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 km/h (auch für Radfahrer!), unter bestimmten Voraussetz­ungen können jedoch auch Zonen mit einer zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 km/h eingericht­et werden.

Das Parken von Kraftfahrz­eugen ist in Begegnungs­zonen an gekennzeic­hneten Stellen erlaubt.

Begegnungs­zonen sind nicht immer gleich

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BILD: SN/CHRIS HOFER Frau Bürgermeis­ter und ihre Begegnungs­zone: Monika Schwaiger in Seekirchen.

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