Vier Hinweise an die WKSTA pro Tag: Wie viele anonyme Anzeigen in Anklagen münden
Seit 2016 ist die Whistleblower-Website der Justiz gesetzlich verankert. Zuvor war sie zwei Jahre im Testbetrieb.
Zuständig für dieses Hinweisgebersystem ist die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Der Tippgeber kann ein Postfach einrichten, damit die Staatsanwälte in Kontakt treten können, ohne dass er seine Identität preisgeben muss.
Bis Ende 2017 gingen 6378 Meldungen über diese Whistleblower-Seite ein, also rund 1300 pro Jahr. Wobei sich in der Hälfte der Fälle gar kein Anfangsverdacht ergab, andere Meldungen wurden mangels Zuständigkeit an die Finanzämter oder Staatsanwaltschaften weitergeleitet – mehr als 50 etwa nach Salzburg.
Seit 2014 wurden 599 Ermittlungsverfahren von der WKStA eingeleitet. Davon wurden 526 wieder eingestellt. 45 Mal wurde Anklage eingebracht – 32 Mal davon erfolgte die Erstanzeige über das anonyme Portal. In 19 Fällen gab es Schuldsprüche, es gab sechs Freisprüche, 12 Diversionen und 13 Ermittlungsabbrüche. 199 Verfahren waren Ende 2017 noch anhängig. Was wurde im Vorjahr angezeigt? Bei 16 Prozent handelte es sich um Korruptionsdelikte, Wirtschaftsdelikte (15%), Sozialbetrugsdelikte (16%) und Finanzstrafdelikte (23%). In 25 Prozent war keine Zuordnung möglich.