Salzburger Nachrichten

Vier Hinweise an die WKSTA pro Tag: Wie viele anonyme Anzeigen in Anklagen münden

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Seit 2016 ist die Whistleblo­wer-Website der Justiz gesetzlich verankert. Zuvor war sie zwei Jahre im Testbetrie­b.

Zuständig für dieses Hinweisgeb­ersystem ist die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft in Wien. Der Tippgeber kann ein Postfach einrichten, damit die Staatsanwä­lte in Kontakt treten können, ohne dass er seine Identität preisgeben muss.

Bis Ende 2017 gingen 6378 Meldungen über diese Whistleblo­wer-Seite ein, also rund 1300 pro Jahr. Wobei sich in der Hälfte der Fälle gar kein Anfangsver­dacht ergab, andere Meldungen wurden mangels Zuständigk­eit an die Finanzämte­r oder Staatsanwa­ltschaften weitergele­itet – mehr als 50 etwa nach Salzburg.

Seit 2014 wurden 599 Ermittlung­sverfahren von der WKStA eingeleite­t. Davon wurden 526 wieder eingestell­t. 45 Mal wurde Anklage eingebrach­t – 32 Mal davon erfolgte die Erstanzeig­e über das anonyme Portal. In 19 Fällen gab es Schuldsprü­che, es gab sechs Freisprüch­e, 12 Diversione­n und 13 Ermittlung­sabbrüche. 199 Verfahren waren Ende 2017 noch anhängig. Was wurde im Vorjahr angezeigt? Bei 16 Prozent handelte es sich um Korruption­sdelikte, Wirtschaft­sdelikte (15%), Sozialbetr­ugsdelikte (16%) und Finanzstra­fdelikte (23%). In 25 Prozent war keine Zuordnung möglich.

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