Sozialversicherungen haben Milliarden an Rücklagen
Die Politik schielt immer wieder auf die Rücklagen der Sozialversicherungsträger. Alle haben welche. Nur eine nicht.
Punktgenau zur Debatte über die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger hat nun das Gesundheits- und Sozialministerium eine parlamentarische Anfrage zu den Rücklagen der einzelnen Träger beantwortet. Bei ihnen, insbesondere bei den Gebietskrankenkassen in den Bundesländern, aber auch bei der AUVA, geht ja die Sorge um, die Rücklagen könnten im Zuge der Fusionen zentralisiert oder kassiert werden. Gemeinsam haben die 15 wichtigsten Träger – von der PVA bis zu den GKK – Milliarden an Rücklagen, als solche gelten freilich auch Immobilien. Alle sind gesetzlich zur Rücklagenbildung verpflichtet. Ein Träger hat null Rücklagen.
Zwar gibt es türkis-blaue Versicherungen, dass die Rücklagen der Sozialversicherungsträger im Zuge der Zusammenlegungen weder geplündert noch zentralisiert werden. Bei den Gebietskrankenkassen – die zu einer Kasse zusammengeführt werden sollen – und bei manch anderem Versicherungsträger traut man solchen Zusicherungen freilich nicht. Zu oft schon hatte es die Politik auf die Rücklagen abgesehen (zuletzt Ex-Kanzler Christian Kern in seinem Plan A). Und nicht nur ein Mal mussten gut aufgestellte Kassen zur Rettung defizitärer Kassen beitragen.
Eine einzige Kasse muss sich da keine Sorgen machen: die Wiener Gebietskrankenkasse. Sie hat keine Rücklagen. Im Gegenteil ist sie die einzige Kasse, bei der unter dem Titel „Summe der Rücklagen“Ende 2017 ein 41-Millionen-Euro-Minus stand. Das ist der eben eingetroffenen Antwort des Sozial- und Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Liste Pilz zu entnehmen. Alle anderen Kassen und Träger haben mehr oder weniger große Rücklagen; manche – die AUVA, die Beamtenund die Selbstständigenkasse – sogar sehr große.
Freilich gibt es da auch Verpflichtungen. So müssen die Krankenversicherungen laut Gesetz ein Zwölftel ihrer jährlichen Leistungssumme als sogenannte Sicherungsrücklage auf der hohen Kante haben, um für Epidemien gerüstet zu sein. Das schaffte auch 2017 die Mehrheit der Kassen zur Gänze (allen voran die oberösterreichische GKK mit fast 192 Mill. Euro) oder zum Teil – die Wiener überhaupt nicht. Ihre Leistungssicherungsrücklage belief sich zum Jahreswechsel auf null. Damit war sie auch der einzige der 15 in der Anfrage aufgeführten wichtigen Träger, der dieser gesetzlichen Verpflichtung gar nicht nachkam. Denn alle sind zur Rücklagenbildung verpflichtet. Bei der Pensionsversicherungsanstalt bestehen mehr oder weniger die gesamten Rücklagen (1,5 Mrd. Euro) aus der Sicherungsrücklage (1,49). Hoch ist die Summe aller Rücklagen bei der Beamtenversicherung (gut 830 Mill. Euro) und bei der Selbstständigenversicherung (fast 600 Mill. Euro). Auch die kleinen Versicherungsanstalten der Eisenbahner (fast 267 Mill. Euro) und der Bauern (gut 312 Mill. Euro) stehen gut da. Von den GKK ist die oberösterreichische mit Gesamtrücklagen in der Dimension von 520 Mill. Euro top. Sehr gut schaut es auch bei der viel kleineren Salzburger GKK aus, deren Rücklagen sich in Summe auf gut 240 Mill. Euro belaufen.
Als Rücklagen gelten auch Immobilien, Wertpapiere und gebundene Einlagen, also Werte, die nicht (schnell) flüssiggemacht werden können. Am höchsten ist der Immobilienwert naturgemäß bei der AUVA: Von den zu Jahresende rund 1,14 Mrd. Euro an Gesamtrücklagen entfielen 407 Mill. Euro auf den Wert der Unfallspitäler und RehaZentren. Relativ viele Rücklagen hat die AUVA in Wertpapieren gebunden (342 Mill. Euro). Auf einen noch höheren Wertpapierwert kommt nur die OÖGKK (397 Mill. Euro).