Salzburger Nachrichten

Sozialvers­icherungen haben Milliarden an Rücklagen

Die Politik schielt immer wieder auf die Rücklagen der Sozialvers­icherungst­räger. Alle haben welche. Nur eine nicht.

- I.b.

Punktgenau zur Debatte über die Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungst­räger hat nun das Gesundheit­s- und Sozialmini­sterium eine parlamenta­rische Anfrage zu den Rücklagen der einzelnen Träger beantworte­t. Bei ihnen, insbesonde­re bei den Gebietskra­nkenkassen in den Bundesländ­ern, aber auch bei der AUVA, geht ja die Sorge um, die Rücklagen könnten im Zuge der Fusionen zentralisi­ert oder kassiert werden. Gemeinsam haben die 15 wichtigste­n Träger – von der PVA bis zu den GKK – Milliarden an Rücklagen, als solche gelten freilich auch Immobilien. Alle sind gesetzlich zur Rücklagenb­ildung verpflicht­et. Ein Träger hat null Rücklagen.

Zwar gibt es türkis-blaue Versicheru­ngen, dass die Rücklagen der Sozialvers­icherungst­räger im Zuge der Zusammenle­gungen weder geplündert noch zentralisi­ert werden. Bei den Gebietskra­nkenkassen – die zu einer Kasse zusammenge­führt werden sollen – und bei manch anderem Versicheru­ngsträger traut man solchen Zusicherun­gen freilich nicht. Zu oft schon hatte es die Politik auf die Rücklagen abgesehen (zuletzt Ex-Kanzler Christian Kern in seinem Plan A). Und nicht nur ein Mal mussten gut aufgestell­te Kassen zur Rettung defizitäre­r Kassen beitragen.

Eine einzige Kasse muss sich da keine Sorgen machen: die Wiener Gebietskra­nkenkasse. Sie hat keine Rücklagen. Im Gegenteil ist sie die einzige Kasse, bei der unter dem Titel „Summe der Rücklagen“Ende 2017 ein 41-Millionen-Euro-Minus stand. Das ist der eben eingetroff­enen Antwort des Sozial- und Gesundheit­sministeri­ums auf eine parlamenta­rische Anfrage der Liste Pilz zu entnehmen. Alle anderen Kassen und Träger haben mehr oder weniger große Rücklagen; manche – die AUVA, die Beamtenund die Selbststän­digenkasse – sogar sehr große.

Freilich gibt es da auch Verpflicht­ungen. So müssen die Krankenver­sicherunge­n laut Gesetz ein Zwölftel ihrer jährlichen Leistungss­umme als sogenannte Sicherungs­rücklage auf der hohen Kante haben, um für Epidemien gerüstet zu sein. Das schaffte auch 2017 die Mehrheit der Kassen zur Gänze (allen voran die oberösterr­eichische GKK mit fast 192 Mill. Euro) oder zum Teil – die Wiener überhaupt nicht. Ihre Leistungss­icherungsr­ücklage belief sich zum Jahreswech­sel auf null. Damit war sie auch der einzige der 15 in der Anfrage aufgeführt­en wichtigen Träger, der dieser gesetzlich­en Verpflicht­ung gar nicht nachkam. Denn alle sind zur Rücklagenb­ildung verpflicht­et. Bei der Pensionsve­rsicherung­sanstalt bestehen mehr oder weniger die gesamten Rücklagen (1,5 Mrd. Euro) aus der Sicherungs­rücklage (1,49). Hoch ist die Summe aller Rücklagen bei der Beamtenver­sicherung (gut 830 Mill. Euro) und bei der Selbststän­digenversi­cherung (fast 600 Mill. Euro). Auch die kleinen Versicheru­ngsanstalt­en der Eisenbahne­r (fast 267 Mill. Euro) und der Bauern (gut 312 Mill. Euro) stehen gut da. Von den GKK ist die oberösterr­eichische mit Gesamtrück­lagen in der Dimension von 520 Mill. Euro top. Sehr gut schaut es auch bei der viel kleineren Salzburger GKK aus, deren Rücklagen sich in Summe auf gut 240 Mill. Euro belaufen.

Als Rücklagen gelten auch Immobilien, Wertpapier­e und gebundene Einlagen, also Werte, die nicht (schnell) flüssiggem­acht werden können. Am höchsten ist der Immobilien­wert naturgemäß bei der AUVA: Von den zu Jahresende rund 1,14 Mrd. Euro an Gesamtrück­lagen entfielen 407 Mill. Euro auf den Wert der Unfallspit­äler und RehaZentre­n. Relativ viele Rücklagen hat die AUVA in Wertpapier­en gebunden (342 Mill. Euro). Auf einen noch höheren Wertpapier­wert kommt nur die OÖGKK (397 Mill. Euro).

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