Salzburger Nachrichten

Überweisun­g für „Koks und Waffen“

Scherzkeks­e lieben bei Überweisun­gen das Feld „Verwendung­szweck“. Doch zu viel Spaß kann die Polizei auf den Plan rufen.

- SN, dpa

DÜSSELDORF. „Waffenfähi­ges Plutonium“, „Für Koks und Nutten“oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisun­gen in das Feld „Verwendung­szweck“einfach nur eine Rechnungsn­ummer, eine Versichert­enziffer oder die eigene Anschrift einzutrage­n. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwink­ern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.

Denn Banken müssen Überweisun­gen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendung­szwecke können zu erhöhtem Arbeitsauf­wand und auch Verzögerun­gen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen­und Giroverban­ds. „Die Scherze belasten die Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkrimin­alamts. So bestätigt die Staatsanwa­ltschaft München, dass vor einiger Zeit immer wieder Geldwäsche­verdachtsa­nzeigen wegen bemerkensw­erter Verwendung­szwecke („Koks, Nutten, Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“, „Waffenfähi­ges Plutonium“) eingetroff­en seien.

Im Internet gibt es eigene Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendung­szwecken auflisten. Immer wieder dabei sind Überweisun­gszwecke wie „Danke für letzte Nacht“, „Geld stinkt nicht“, „Suche reife Frauen ab 60“oder „Deine Armut kotzt mich an“.

Wenn bei echten Drogendeal­s oder Geldwäsche­aktionen so etwas auch tatsächlic­h in der Betreffzei­le stünde, wäre das schon eigenartig.

Dennoch: „Kreditinst­itute sind verpflicht­et, Ungewöhnli­chkeiten in Geschäftsb­eziehungen und im Zahlungsve­rkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverb­and deutscher Banken. Laut dem Zollkrimin­alamt gehen mögliche Geldwäsche­aktionen zuerst an die sogenannte Financial Intelligen­ce Unit (FIU). Verdachtsf­älle würden dann von der Staatsanwa­ltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergele­itet werden.

Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmar­ktrecht, handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendung­szwecken um ganz seltene Einzelfäll­e. Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendung­szwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigt­er Kündigungs­grund für Banken. Grundsätzl­ich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben – dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflicht­et.

In Deutschlan­d werden nach Statistike­n der Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisun­gen getätigt. Das sind täglich rund 17 Millionen Transaktio­nen. Auch wenn Geldhäuser bei Überweisun­gen nur vereinzelt Stichprobe­n machen, verdeutlic­hen diese Zahlen die Dimensione­n des Aufwands. Der Bankenverb­and erklärt, man kontrollie­re anhand von Listen mit auffällige­n Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschie­den sich je nach Geschäftsf­eld der Geldinstit­ute und Kunden.

Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfängl­ich bleiben.

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