Überweisung für „Koks und Waffen“
Scherzkekse lieben bei Überweisungen das Feld „Verwendungszweck“. Doch zu viel Spaß kann die Polizei auf den Plan rufen.
DÜSSELDORF. „Waffenfähiges Plutonium“, „Für Koks und Nutten“oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld „Verwendungszweck“einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.
Denn Banken müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassenund Giroverbands. „Die Scherze belasten die Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamts. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke („Koks, Nutten, Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“, „Waffenfähiges Plutonium“) eingetroffen seien.
Im Internet gibt es eigene Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendungszwecken auflisten. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke wie „Danke für letzte Nacht“, „Geld stinkt nicht“, „Suche reife Frauen ab 60“oder „Deine Armut kotzt mich an“.
Wenn bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen so etwas auch tatsächlich in der Betreffzeile stünde, wäre das schon eigenartig.
Dennoch: „Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverband deutscher Banken. Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäscheaktionen zuerst an die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.
Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendungszwecken um ganz seltene Einzelfälle. Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigter Kündigungsgrund für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben – dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflichtet.
In Deutschland werden nach Statistiken der Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisungen getätigt. Das sind täglich rund 17 Millionen Transaktionen. Auch wenn Geldhäuser bei Überweisungen nur vereinzelt Stichproben machen, verdeutlichen diese Zahlen die Dimensionen des Aufwands. Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der Geldinstitute und Kunden.
Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfänglich bleiben.