Grasser wehrt sich gegen Medienberichte
Der ehemalige Finanzminister will die Liveberichterstattung aus dem Gerichtssaal verbannen.
Der Buwog-Prozess gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist bereits seit den Ermittlungen gegen die Angeklagten ein Medienspektakel. Immer wieder versuchte sich auch der prominente Angeklagte gegen kritische Medienberichte zu wehren.
Gleich zu Beginn des Prozesses legte Grassers Anwalt Manfred Ainedter ein 506-seitiges Gutachten eines deutschen Anwalts vor, wonach Grasser medial vorverurteilt wurde. Ainedter zweifelte deshalb an, dass ein faires Verfahren möglich sei.
Nun will Grasser einmal mehr gegen Zeitungen vorgehen, die über den Prozess berichten. Anwalt Manfred Ainedter forderte am Mittwoch vor Gericht einen Stopp des Livetickerns aus dem Gerichtssaal und teilte mit, dass er eine medienrechtliche Sachverhaltsdarstellung gegen die ehemalige grüne Abgeordnete Gabriela Moser und eine Journalistin eingebracht habe. Richterin Marion Hohenecker wies den Antrag Ainedters ab, weil der Liveticker den Prozess nicht störe.
Auslöser für Ainedters Vorgehen ist ein Interview mit Moser zu Wochenbeginn. Zur Erinnerung: Moser hatte im Jahr 2009 mit einer Sachverhaltsdarstellung die angeklagte Causa Buwog ins Rollen gebracht. Moser wolle die Entscheidung des Schöffensenats mit kritischen Bemerkungen zu Grasser beeinflussen, so der Vorwurf der Anwälte Grassers. Und dies sei strafbar. Moser habe ihre Informationen aus Medienberichten, sie verfolge wohl die Liveticker, meinten Grassers Anwälte.
Inhaltlich drehte sich der Prozess um die Befragung Grassers zu der Causa „Linzer Terminal Tower“. Zur Erklärung: Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser vor, sich so lange gegen die Übersiedlung der oberösterreichischen Finanzämter in den Terminal Tower gewehrt zu haben, bis Schmiergeld an ihn und die Mitangeklagten in Höhe von 200.000 Euro geflossen ist. Für die Verwendung der 200.000 Euro haben bei früheren Befragungen durch die Richterin die Mitangeklagten unterschiedliche Versionen geliefert.
Grasser sagte, er habe in seiner Amtszeit nie Standortentscheidungen getroffen. Er sei in die Einmietung der Finanzbehörden kaum eingebunden gewesen. Sein primäres Interesse habe dem Wohl der Mitarbeiter gegolten.