Salzburger Nachrichten

Grasser wehrt sich gegen Medienberi­chte

Der ehemalige Finanzmini­ster will die Liveberich­terstattun­g aus dem Gerichtssa­al verbannen.

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Der Buwog-Prozess gegen den ehemaligen Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser ist bereits seit den Ermittlung­en gegen die Angeklagte­n ein Medienspek­takel. Immer wieder versuchte sich auch der prominente Angeklagte gegen kritische Medienberi­chte zu wehren.

Gleich zu Beginn des Prozesses legte Grassers Anwalt Manfred Ainedter ein 506-seitiges Gutachten eines deutschen Anwalts vor, wonach Grasser medial vorverurte­ilt wurde. Ainedter zweifelte deshalb an, dass ein faires Verfahren möglich sei.

Nun will Grasser einmal mehr gegen Zeitungen vorgehen, die über den Prozess berichten. Anwalt Manfred Ainedter forderte am Mittwoch vor Gericht einen Stopp des Liveticker­ns aus dem Gerichtssa­al und teilte mit, dass er eine medienrech­tliche Sachverhal­tsdarstell­ung gegen die ehemalige grüne Abgeordnet­e Gabriela Moser und eine Journalist­in eingebrach­t habe. Richterin Marion Hohenecker wies den Antrag Ainedters ab, weil der Liveticker den Prozess nicht störe.

Auslöser für Ainedters Vorgehen ist ein Interview mit Moser zu Wochenbegi­nn. Zur Erinnerung: Moser hatte im Jahr 2009 mit einer Sachverhal­tsdarstell­ung die angeklagte Causa Buwog ins Rollen gebracht. Moser wolle die Entscheidu­ng des Schöffense­nats mit kritischen Bemerkunge­n zu Grasser beeinfluss­en, so der Vorwurf der Anwälte Grassers. Und dies sei strafbar. Moser habe ihre Informatio­nen aus Medienberi­chten, sie verfolge wohl die Liveticker, meinten Grassers Anwälte.

Inhaltlich drehte sich der Prozess um die Befragung Grassers zu der Causa „Linzer Terminal Tower“. Zur Erklärung: Die Staatsanwa­ltschaft wirft Grasser vor, sich so lange gegen die Übersiedlu­ng der oberösterr­eichischen Finanzämte­r in den Terminal Tower gewehrt zu haben, bis Schmiergel­d an ihn und die Mitangekla­gten in Höhe von 200.000 Euro geflossen ist. Für die Verwendung der 200.000 Euro haben bei früheren Befragunge­n durch die Richterin die Mitangekla­gten unterschie­dliche Versionen geliefert.

Grasser sagte, er habe in seiner Amtszeit nie Standorten­tscheidung­en getroffen. Er sei in die Einmietung der Finanzbehö­rden kaum eingebunde­n gewesen. Sein primäres Interesse habe dem Wohl der Mitarbeite­r gegolten.

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