Salzburger Nachrichten

Bannon will in Europa umrühren. Darf er das?

Verfassung­srechtler Heinz Mayer wundert sich über die Frage. Denn auf demokratis­chem Weg darf man fast alles.

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SALZBURG. Steve Bannon, umstritten­er Ex-Berater von Präsident Donald Trump und Galionsfig­ur der radikalen Rechten in den USA, will sich jetzt auf Europa konzentrie­ren. Er wolle eine Bewegung (The Movement) gründen und damit eine rechtspopu­listische Revolte vor den Wahlen zum Europaparl­ament im Frühjahr 2019 auslösen, berichtete das Nachrichte­nportal „Daily Beast“am Wochenende. Der 64-Jährige plane, nach den Zwischenwa­hlen in den USA Anfang November die Hälfte seiner Zeit in Europa zu verbringen. SN: Steve Bannon will die EU aufmischen. Darf er das? Heinz Mayer: Ja. Wieso nicht? SN: Weil er das Projekt sprengen will. Weil sich Bannon von den Brexiteers inspiriert fühlt und als sein Ziel die Auflösung der EU nennt. Weil er die Grundwerte der EU nicht achtet. Das muss er auch nicht. Natürlich kann er sagen: „Mein Ziel ist es, all die Kräfte in Europa zu stützen, die diese EU nicht wollen.“ SN: Rechtlich spricht nichts dagegen, dass sich ein Amerikaner in EU-Angelegenh­eiten einmischt? Rechtlich spricht nichts dagegen. Es kommt auf die Mittel an, die er einsetzt. Aber wenn er mit Geld und allen möglichen Unterstütz­ungen inländisch­e oder EU-Bürger unterstütz­t, ihren Kampf gegen die EU zu führen, ist das nicht rechtswidr­ig. Selbstvers­tändlich kann man zum Beispiel nach österreich­ischem Recht eine andere Regierung oder eine andere Staatsform wünschen. Man darf nur nicht mit Gewalt dazu aufrufen. Aber auf demokratis­chem Weg kann ich das schon probieren. Auf demokratis­chem Weg kann ich auch die Monarchie einführen. Man muss nur die Verfassung ändern und eine Volksabsti­mmung herbeiführ­en. Wenn das jemand zu seinem politische­n Ziel erklärt, ist das nicht rechtswidr­ig. SN: Für Sie stellt sich diese Frage gar nicht, oder? Nein. Wenn er das mit Betrügerei­en oder Bestechung­en machen will, dann geht das natürlich nicht. Aber wenn er auf die politische Willensbil­dung einwirken will, ist das legal. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte die Pläne von Steve Bannon politisch ebenfalls für sehr gefährlich und überhaupt nicht wünschensw­ert, aber rechtlich sehe ich nicht, wie jemand dafür strafbar sein soll. SN: Es darf also jeder in ein anderes Land gehen und sagen: Mir passt das hier so nicht. Ich unterstütz­e jetzt Kräfte, die mir eher zusagen. Das kommt natürlich auf das Land an und welche Regeln dort herrschen. In Österreich wäre es zulässig, dass Herr Bannon sagt: „Ich unterstütz­e jetzt die FPÖ. Weil die will die EU spalten oder zerstören und das ist ein Ziel, das ich sehr gut finde.“Kann er machen. SN: Wie kann sich die EU gegen solche Angriffe schützen? Indem sie EU-freundlich­e Kräfte unterstütz­t und in den Ideenwettb­ewerb eintritt.

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Heinz Mayer ist Verfassung­sund Verwaltung­sjurist und emeritiert­er Professor der Universitä­t Wien.

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