Salzburger Nachrichten

Was man beim Fotografie­ren im Urlaub beachten sollte

Wer auf Reisen das falsche Motiv ablichtet, kann sogar im Gefängnis landen.

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Eigentlich hätte die Urlaubsser­ie dieser Kolumne vergangene Woche enden sollen. Doch dann flatterte eine Aussendung des ÖAMTC in den Posteingan­g. Und die rief in Erinnerung, dass selbst Touristen sich mit Bildrechte­n beschäftig­en sollten. Denn nicht alles, was einem vor die Linse läuft, sollte geknipst werden.

Die wohl wichtigste Regel ist jene, die für jedes Foto gelten sollte: Will man eine Person ablichten, sollte man vorher um Erlaubnis bitten. „Ist die Person Hauptbesta­ndteil des Bildes, sollte man sie zumindest vor der Veröffentl­ichung fragen“, sagt auch Peter Harlander, Datenschut­zexperte und Anwalt. Wird das Foto hingegen nicht veröffentl­icht, sollte es einen sinnvollen Grund geben, das Bild zu machen. „Es kommt in meine Straßenmus­ikantensam­mlung“könne da schon reichen, sagt Harlander. Er ergänzt aber: „Will jemand nicht fotografie­rt werden, ist das auf jeden Fall zu respektier­en.“

Keine Gedanken muss man sich bei Menschenma­ssen machen. Wer den Markusplat­z in Venedig samt Touristens­char ablichtet, kann weder urheberrec­htlich noch datenschut­zrechtlich Probleme bekommen. Oder um es mit dem unglaublic­h abwertende­n juristisch­en Fachbegrif­f zu sagen: Die mitaufgeno­mmenen Menschen sind „unvermeidl­iches Beiwerk“.

Auch die sogenannte Panoramafr­eiheit schützt Touristen. Bleibende Werke wie Statuen oder Gebäude dürfen vom öffentlich­en Grund aus fotografie­rt werden. Aber Achtung: Wer Bilder mit einer Drohne schießt, könnte Probleme bekommen. Denn bei Luftbildau­fnahmen setzt die Panoramafr­eiheit meist aus.

Ähnliches gilt für militärisc­he Einrichtun­gen – und in manchen Ländern sogar für Schiffund Flughäfen: In Griechenla­nd und auf Zypern ist es etwa verboten, diese abzulichte­n. Auch in den meisten muslimisch­en Ländern dürfen staatliche Gebäude, Bahnhöfe sowie Polizisten oder Soldaten nicht fotografie­rt werden. Aus Gründen der nationalen Sicherheit. Wer sich nicht daran hält, muss mit strafrecht­lichen Konsequenz­en rechnen. Diese reichen von Ermahnunge­n über eine beschlagna­hmte Kamera bis hin zu Haftstrafe­n.

Besonders vorsichtig sollten Touristen zudem in Museen sein. Zum einen ist das Hausrecht zu respektier­en, also etwa eigens aufgestell­te Fotografie­verbote. Zum anderen sollte man Gemälde, Fotografie­n etc. nicht ablichten – oder das gemachte Foto zumindest nicht weitervert­eilen. Der Künstler hält die Rechte am Bild. Wer ein Foto dennoch auf Instagram oder Facebook stellt, kann auf Urheberrec­htsverletz­ung geklagt werden.

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Ralf Hillebrand

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