Was man beim Fotografieren im Urlaub beachten sollte
Wer auf Reisen das falsche Motiv ablichtet, kann sogar im Gefängnis landen.
Eigentlich hätte die Urlaubsserie dieser Kolumne vergangene Woche enden sollen. Doch dann flatterte eine Aussendung des ÖAMTC in den Posteingang. Und die rief in Erinnerung, dass selbst Touristen sich mit Bildrechten beschäftigen sollten. Denn nicht alles, was einem vor die Linse läuft, sollte geknipst werden.
Die wohl wichtigste Regel ist jene, die für jedes Foto gelten sollte: Will man eine Person ablichten, sollte man vorher um Erlaubnis bitten. „Ist die Person Hauptbestandteil des Bildes, sollte man sie zumindest vor der Veröffentlichung fragen“, sagt auch Peter Harlander, Datenschutzexperte und Anwalt. Wird das Foto hingegen nicht veröffentlicht, sollte es einen sinnvollen Grund geben, das Bild zu machen. „Es kommt in meine Straßenmusikantensammlung“könne da schon reichen, sagt Harlander. Er ergänzt aber: „Will jemand nicht fotografiert werden, ist das auf jeden Fall zu respektieren.“
Keine Gedanken muss man sich bei Menschenmassen machen. Wer den Markusplatz in Venedig samt Touristenschar ablichtet, kann weder urheberrechtlich noch datenschutzrechtlich Probleme bekommen. Oder um es mit dem unglaublich abwertenden juristischen Fachbegriff zu sagen: Die mitaufgenommenen Menschen sind „unvermeidliches Beiwerk“.
Auch die sogenannte Panoramafreiheit schützt Touristen. Bleibende Werke wie Statuen oder Gebäude dürfen vom öffentlichen Grund aus fotografiert werden. Aber Achtung: Wer Bilder mit einer Drohne schießt, könnte Probleme bekommen. Denn bei Luftbildaufnahmen setzt die Panoramafreiheit meist aus.
Ähnliches gilt für militärische Einrichtungen – und in manchen Ländern sogar für Schiffund Flughäfen: In Griechenland und auf Zypern ist es etwa verboten, diese abzulichten. Auch in den meisten muslimischen Ländern dürfen staatliche Gebäude, Bahnhöfe sowie Polizisten oder Soldaten nicht fotografiert werden. Aus Gründen der nationalen Sicherheit. Wer sich nicht daran hält, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Ermahnungen über eine beschlagnahmte Kamera bis hin zu Haftstrafen.
Besonders vorsichtig sollten Touristen zudem in Museen sein. Zum einen ist das Hausrecht zu respektieren, also etwa eigens aufgestellte Fotografieverbote. Zum anderen sollte man Gemälde, Fotografien etc. nicht ablichten – oder das gemachte Foto zumindest nicht weiterverteilen. Der Künstler hält die Rechte am Bild. Wer ein Foto dennoch auf Instagram oder Facebook stellt, kann auf Urheberrechtsverletzung geklagt werden.