13-Jährige gequält: Schuldsprüche
Quartett verurteilt – Zwei Hauptangeklagte werden psychiatrisch untersucht.
Im Prozess gegen eine Jugendclique, die am 23. März in Salzburg-Lehen laut Anklage eine 13-jährige Schülerin schwer misshandelt und gedemütigt hatte, wurden am Dienstag vier der sechs Angeklagten verurteilt.
Zwei der an den stundenlangen Quälereien beteiligten Mädchen, 14 und 17 Jahre alt, erhielten je zehn Monate bedingte Haft – ebenso wie ein 17-jähriger Bursch. Ein weiteres, bereits einschlägig vorbestraftes Mädchen bekam 15 Monate bedingt, fünf Monate davon wurden unbedingt verhängt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Im Fall der zwei mutmaßlichen Haupttäter und Rädelsführer – eines bereits einschlägig vorbestraften Brüderpaars (17 und 15) – wurde das Verfahren hingegen vertagt: Richterin Nicole Haberacker lässt die Brüder neuropsychiatrisch untersuchen. Es geht dabei um die Frage, ob die Voraussetzungen für deren Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. Konkret soll das Gutachten klären, ob bei den zwei Brüdern angesichts ihrer mangelnden Empathie die Gefahr besteht, dass sie erneut Gewalttaten verüben. Das Duo war im viertägigen Prozess wiederholt durch Grinsen aufgefallen.
Wie berichtet, hatten die sechs Jugendlichen laut Anklage das ihnen bekannte 13-jährige Mädchen aus nichtigem Grund stundenlang in der Wohnung der beiden Brüder festgehalten. Die 13Jährige wurde mit Watschen und Schlägen mit einem Handtuch bedacht. Ihr wurden die Haare abgeschnitten und die Ohrringe ausgerissen. Zudem dämpfte man dem Opfer eine glühende Zigarette auf der Stirn aus. Die 13Jährige erlitt Schwellungen im ganzen Gesicht, eine Brandwunde über den linken Auge sowie ein Hämatom an der Ohrmuschel und an den Oberarmen.
Die Richterin verhängte gegen das Quartett bei einer gesetzlichen Strafdrohung von bis zu zweieinhalb Jahren Haft aber nicht nur drei Mal eine bedingte und ein Mal eine teilbedingte Haftstrafe. Sie erteilte auch zahlreiche Weisungen: Alle verurteilten Angeklagten müssen Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Weiters erhielten die drei schuldig erkannten Mädchen die Weisung, Alkohol zu meiden und sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Zudem muss das Trio ein soziales Kompetenztraining absolvieren, das vom Psychosozialen Versorgungs- und Beratungszentrum des Landes angeboten wird. Schließlich wurde dem Quartett aufgetragen, die Schule abzuschließen oder sich um eine Lehrstelle zu bemühen.
Laut Urteil muss das Quartett dem Opfer (Vertreter: RA Stefan Launsky für den Weißen Ring) auch 2000 Euro an Schmerzensgeld zahlen.