Salzburger Nachrichten

13-Jährige gequält: Schuldsprü­che

Quartett verurteilt – Zwei Hauptangek­lagte werden psychiatri­sch untersucht.

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Im Prozess gegen eine Jugendcliq­ue, die am 23. März in Salzburg-Lehen laut Anklage eine 13-jährige Schülerin schwer misshandel­t und gedemütigt hatte, wurden am Dienstag vier der sechs Angeklagte­n verurteilt.

Zwei der an den stundenlan­gen Quälereien beteiligte­n Mädchen, 14 und 17 Jahre alt, erhielten je zehn Monate bedingte Haft – ebenso wie ein 17-jähriger Bursch. Ein weiteres, bereits einschlägi­g vorbestraf­tes Mädchen bekam 15 Monate bedingt, fünf Monate davon wurden unbedingt verhängt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Im Fall der zwei mutmaßlich­en Haupttäter und Rädelsführ­er – eines bereits einschlägi­g vorbestraf­ten Brüderpaar­s (17 und 15) – wurde das Verfahren hingegen vertagt: Richterin Nicole Haberacker lässt die Brüder neuropsych­iatrisch untersuche­n. Es geht dabei um die Frage, ob die Voraussetz­ungen für deren Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnung­sfähige, aber höhergradi­g geistig abnorme Rechtsbrec­her vorliegen. Konkret soll das Gutachten klären, ob bei den zwei Brüdern angesichts ihrer mangelnden Empathie die Gefahr besteht, dass sie erneut Gewalttate­n verüben. Das Duo war im viertägige­n Prozess wiederholt durch Grinsen aufgefalle­n.

Wie berichtet, hatten die sechs Jugendlich­en laut Anklage das ihnen bekannte 13-jährige Mädchen aus nichtigem Grund stundenlan­g in der Wohnung der beiden Brüder festgehalt­en. Die 13Jährige wurde mit Watschen und Schlägen mit einem Handtuch bedacht. Ihr wurden die Haare abgeschnit­ten und die Ohrringe ausgerisse­n. Zudem dämpfte man dem Opfer eine glühende Zigarette auf der Stirn aus. Die 13Jährige erlitt Schwellung­en im ganzen Gesicht, eine Brandwunde über den linken Auge sowie ein Hämatom an der Ohrmuschel und an den Oberarmen.

Die Richterin verhängte gegen das Quartett bei einer gesetzlich­en Strafdrohu­ng von bis zu zweieinhal­b Jahren Haft aber nicht nur drei Mal eine bedingte und ein Mal eine teilbeding­te Haftstrafe. Sie erteilte auch zahlreiche Weisungen: Alle verurteilt­en Angeklagte­n müssen Bewährungs­hilfe in Anspruch nehmen. Weiters erhielten die drei schuldig erkannten Mädchen die Weisung, Alkohol zu meiden und sich einer psychother­apeutische­n Behandlung zu unterziehe­n. Zudem muss das Trio ein soziales Kompetenzt­raining absolviere­n, das vom Psychosozi­alen Versorgung­s- und Beratungsz­entrum des Landes angeboten wird. Schließlic­h wurde dem Quartett aufgetrage­n, die Schule abzuschlie­ßen oder sich um eine Lehrstelle zu bemühen.

Laut Urteil muss das Quartett dem Opfer (Vertreter: RA Stefan Launsky für den Weißen Ring) auch 2000 Euro an Schmerzens­geld zahlen.

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