Salzburger Nachrichten

Neun Strafen im Wahl-Prozess

Prozess wegen Unregelmäß­igkeiten bei der Bundespräs­identensti­chwahl 2016 in Villach. Nur eine FPÖ-Wahlbeisit­zerin wurde freigespro­chen.

- SN, APA

KLAGENFURT. Mit neun Schuldsprü­chen und einem Freispruch hat in Klagenfurt der erste Prozess wegen Unregelmäß­igkeiten bei der Bundespräs­identensti­chwahl 2016 geendet. Die höchste Strafe fasste der Abteilungs­leiter des Melde- und Standesamt­s aus. Er erhielt wegen Amtsanmaßu­ng, Fälschung eines Beweismitt­els und falscher Beweisauss­age fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe.

Villachs Bürgermeis­ter Günther Albel (SPÖ) und sieben weitere Mitglieder der Bezirkswah­lbehörde wurden der falschen Beurkundun­g im Amt schuldig gesprochen. Sie erhielten Geldstrafe­n in Höhe von 5400 bis 14.000 Euro. Freigespro­chen wurde die FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörd­e Fehler im Protokoll der Briefwahla­uszählung kritisiert und einen Aktenverme­rk eingeforde­rt hatte.

Am 22. Mai 2016, nach der Bundespräs­identensti­chwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer, war es unter anderem in Villach zu rechtswidr­igen Vorkommnis­sen bei der Auszählung der Wahlkarten­stimmen gekommen. Bürgermeis­ter Günther Albel (SPÖ) und die acht weiteren Mitglieder der Bezirkswah­lbehörde hatten bestätigt, dass die Wahlkarten ordnungsge­mäß ausgezählt worden wären, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlk­artenstimm­en gar nicht anwesend waren. Denn der Abteilungs­leiter des Melde- und Standesamt­s hatte – obwohl nicht Mitglied der Wahlbehörd­e – die verschloss­enen Wahlkarten­kuverts aufgeschli­tzt, die Wahlkarten entnommen und mit seinen Mitarbeite­rn ausgezählt.

Neun der zehn Angeklagte­n bekannten sich im Prozess schuldig. Sie führten ihr Fehlverhal­ten auf Wissenslüc­ken bzw. auf den öffentlich­en Druck zurück, möglichst rasch das Wahlergebn­is vorzulegen. Als einzige Angeklagte nicht schuldig bekannte sich die letztlich freigespro­chene FPÖ-Politikeri­n.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Der Strafrahme­n, der bis zu drei Jahre Haft beträgt, wurde bei Weitem nicht ausgeschöp­ft. Die Urteile im Villacher Fall dürften Signalwirk­ung für mögliche weitere Prozesse wegen Unregelmäß­igkeiten bei der Bundespräs­identensti­chwahl haben.

Nach der Wahlaufheb­ung durch den Verfassung­sgerichtsh­of war gegen insgesamt 246 Personen ermittelt worden. Gegen wie viele Personen nun Anklage erhoben wird, ist noch offen.

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BILD: SN/APA/GERT EGGENBERGE­R Im Klagenfurt­er Landesgeri­cht saß die Villacher Wahlbehörd­e auf der Anklageban­k.

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