Salzburger Nachrichten

Tochter in Ferien missbrauch­t: Zehn Jahre Haft

42-Jähriger rechtferti­gte sich damit, dass er seine Tochter „nur“aufklären wollte.

- SN, APA

Nach Sexspielen mit seiner halbwüchsi­gen Tochter ist am Donnerstag ein 42-jähriger Wiener vom Landesgeri­cht für Strafsache­n zur Verantwort­ung gezogen worden. Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Unmündigen und Blutschand­e zu einer zehnjährig­en Freiheitss­trafe verurteilt. Die Entscheidu­ng ist nicht rechtskräf­tig. Der 42-Jährige erbat Bedenkzeit.

Die Eltern des Mädchens haben sich vor rund zehn Jahren getrennt. Seither lebt die Tochter bei ihrer Mutter. Im Juli 2017 wurde vereinbart, dass die Schülerin einen Teil ihrer Sommerferi­en bei ihrem Vater verbringen durfte. Die 13-Jährige zog für drei Wochen bei dem Angestellt­en ein.

„Das hat er ausgenutzt. Er hat sie über Wochen schwer sexuell missbrauch­t“, legte Staatsanwa­lt Sherif Selim dar. Der Vater erfand ein abartiges Spiel, bei dem die Tochter nach anfänglich­em Widerstand mitmachte, „weil’s der Papa wollte“, wie sie nach der Festnahme des Mannes in ihrer kontradikt­orischen Zeugenbefr­agung erklärte.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffense­nat (Vorsitz: Stefan Apostol) umfassend geständig, beschönigt­e aber die ihm zur Last gelegten Verbrechen: „Das hat sich so ergeben. Das mit der Tochter war ein großer Fehler.“Er habe das Mädchen aufklären bzw. ihr Tipps für ihr künftiges Sexuallebe­n geben wollen, behauptete er: „Mir ist es nicht um Sex gegangen.“Das Ganze sei „eine blöde Dummheit“gewesen: „Als sie gesagt hat, es tut weh, hab ich natürlich aufgehört.“

Der 42-Jährige, der abgesehen von einem von ihm verschulde­ten Verkehrsun­fall bisher keine Vorstrafen aufwies, hatte nicht zum ersten Mal Kontakt zu jungen Mädchen. Vor den inkriminie­rten Übergriffe­n hatte er Geschlecht­sverkehr mit einer unwesentli­ch älteren Freundin seiner Tochter. Dazu gab es ein separates staatsanwa­ltschaftli­ches Ermittlung­sverfahren, das eingestell­t wurde, weil das Mädchen bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte und ihren Angaben zufolge mit dem Sex einverstan­den war.

Auf die Frage des Richters, ob er aufgrund seiner sexuellen Präferenze­n eine Therapie brauche, erwiderte der 42-jährige Angeklagte: „Eigentlich nein.“Er sei nicht auf Kontakt zu Unmündigen aus.

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