Tochter in Ferien missbraucht: Zehn Jahre Haft
42-Jähriger rechtfertigte sich damit, dass er seine Tochter „nur“aufklären wollte.
Nach Sexspielen mit seiner halbwüchsigen Tochter ist am Donnerstag ein 42-jähriger Wiener vom Landesgericht für Strafsachen zur Verantwortung gezogen worden. Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Blutschande zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige erbat Bedenkzeit.
Die Eltern des Mädchens haben sich vor rund zehn Jahren getrennt. Seither lebt die Tochter bei ihrer Mutter. Im Juli 2017 wurde vereinbart, dass die Schülerin einen Teil ihrer Sommerferien bei ihrem Vater verbringen durfte. Die 13-Jährige zog für drei Wochen bei dem Angestellten ein.
„Das hat er ausgenutzt. Er hat sie über Wochen schwer sexuell missbraucht“, legte Staatsanwalt Sherif Selim dar. Der Vater erfand ein abartiges Spiel, bei dem die Tochter nach anfänglichem Widerstand mitmachte, „weil’s der Papa wollte“, wie sie nach der Festnahme des Mannes in ihrer kontradiktorischen Zeugenbefragung erklärte.
Der Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) umfassend geständig, beschönigte aber die ihm zur Last gelegten Verbrechen: „Das hat sich so ergeben. Das mit der Tochter war ein großer Fehler.“Er habe das Mädchen aufklären bzw. ihr Tipps für ihr künftiges Sexualleben geben wollen, behauptete er: „Mir ist es nicht um Sex gegangen.“Das Ganze sei „eine blöde Dummheit“gewesen: „Als sie gesagt hat, es tut weh, hab ich natürlich aufgehört.“
Der 42-Jährige, der abgesehen von einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall bisher keine Vorstrafen aufwies, hatte nicht zum ersten Mal Kontakt zu jungen Mädchen. Vor den inkriminierten Übergriffen hatte er Geschlechtsverkehr mit einer unwesentlich älteren Freundin seiner Tochter. Dazu gab es ein separates staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das eingestellt wurde, weil das Mädchen bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte und ihren Angaben zufolge mit dem Sex einverstanden war.
Auf die Frage des Richters, ob er aufgrund seiner sexuellen Präferenzen eine Therapie brauche, erwiderte der 42-jährige Angeklagte: „Eigentlich nein.“Er sei nicht auf Kontakt zu Unmündigen aus.