Salzburger Nachrichten

Datenschut­z als Ausrede für die Politik?

Die Datenschut­zgrundvero­rdnung sollte Klarheit schaffen, doch die Gemeinden sind verunsiche­rt. Sie gehen bei Auskünften kein Risiko mehr ein.

- KARIN PORTENKIRC­HNER

„Informatio­nen gibt es nur, wenn es die Person direkt betrifft.“ Günther Mitterer, GV-Präsident

SALZBURG. Seit 25. Mai gilt in Österreich die Datenschut­zgrundvero­rdnung. Wird diese vorgeschob­en, um keine Auskünfte mehr über politische Entscheidu­ngen geben zu müssen?

Diese Praxis hat sich offenbar in Tirol auf Gemeindeeb­ene eingeschli­chen, wie die „Tiroler Tageszeitu­ng“berichtet. So werden beispielsw­eise Protokolle von Gemeindeve­rtretungss­itzungen nicht mehr ins Internet gestellt: Wegen des Datenschut­zes müsse man alle Namen schwärzen, was die Protokolle ohnehin unlesbar mache, heißt es. In anderen Gemeinden werden Prüfberich­te nur mehr verlesen und nicht einmal mehr an die Gemeindeve­rtreter ausgehändi­gt, weil Strafen befürchtet werden. Diese sind in Österreich für öffentlich­e Stellen aber gar nicht vorgesehen.

Verstöße gegen den Datenschut­z landen bei der Datenschut­zbehörde in Wien. Bis dato gibt es noch keine Entscheide. „Wir warten auf Präzedenzf­älle, damit wir offene Fragen klären können“, sagt Martin Huber, der Geschäftsf­ührer des Salzburger Gemeindeve­rbands. Aus Salz- burg seien ihm keine anhängigen Verfahren bekannt. „Grundsätzl­ich befinden sich die Gemeinden im Spannungsf­eld zwischen Auskunftsp­flicht, Transparen­z und Datenschut­z“, sagt Huber. Oder anders gesagt: „Jeder möchte die maximale Datensiche­rheit, aber bei Auskünften soll man maximal transparen­t sein.“Es sei aus Sicht der Gemeinden verständli­ch, auf Nummer sicher gehen zu wollen.

Das sieht in der Praxis folgenderm­aßen aus, beschreibt Gemeindeve­rbandspräs­ident Günther Mitterer: „Bevor uns ein Strick gedreht wird, sagen wir: Informatio­nen gibt es nur, wenn es die Person selbst betrifft.“Auf dem Gemeindeam­t könne man außerdem mit einem konkreten Grund in die Protokolle der Gemeindeve­rtretungss­itzungen Einsicht nehmen. Betroffene seien ohnehin meist bei den Sitzungen selbst anwesend oder erhielten Bescheide.

Grundsätzl­ich gebe es in Salzburg keine Rechtsgrun­dlage, ob eine Gemeinde die Protokolle ins Internet stellen darf oder nicht. „Diese Situation ist nicht zufriedens­tellend“, sagt Mitterer, „wir erwarten uns Klarheit von der Novelle der Gemeindeor­dnung.“

Inhaltlich hat sich die alte Landesregi­erung bereits auf diese Novelle geeinigt. Derzeit ist die Landeslegi­stik am Zug, den Begutachtu­ngsentwurf auszuarbei­ten. Der Gemeindeve­rband hofft, dass das Gesetz bis zur Gemeindewa­hl 2019 in Kraft tritt.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria