Datenschutz als Ausrede für die Politik?
Die Datenschutzgrundverordnung sollte Klarheit schaffen, doch die Gemeinden sind verunsichert. Sie gehen bei Auskünften kein Risiko mehr ein.
„Informationen gibt es nur, wenn es die Person direkt betrifft.“ Günther Mitterer, GV-Präsident
SALZBURG. Seit 25. Mai gilt in Österreich die Datenschutzgrundverordnung. Wird diese vorgeschoben, um keine Auskünfte mehr über politische Entscheidungen geben zu müssen?
Diese Praxis hat sich offenbar in Tirol auf Gemeindeebene eingeschlichen, wie die „Tiroler Tageszeitung“berichtet. So werden beispielsweise Protokolle von Gemeindevertretungssitzungen nicht mehr ins Internet gestellt: Wegen des Datenschutzes müsse man alle Namen schwärzen, was die Protokolle ohnehin unlesbar mache, heißt es. In anderen Gemeinden werden Prüfberichte nur mehr verlesen und nicht einmal mehr an die Gemeindevertreter ausgehändigt, weil Strafen befürchtet werden. Diese sind in Österreich für öffentliche Stellen aber gar nicht vorgesehen.
Verstöße gegen den Datenschutz landen bei der Datenschutzbehörde in Wien. Bis dato gibt es noch keine Entscheide. „Wir warten auf Präzedenzfälle, damit wir offene Fragen klären können“, sagt Martin Huber, der Geschäftsführer des Salzburger Gemeindeverbands. Aus Salz- burg seien ihm keine anhängigen Verfahren bekannt. „Grundsätzlich befinden sich die Gemeinden im Spannungsfeld zwischen Auskunftspflicht, Transparenz und Datenschutz“, sagt Huber. Oder anders gesagt: „Jeder möchte die maximale Datensicherheit, aber bei Auskünften soll man maximal transparent sein.“Es sei aus Sicht der Gemeinden verständlich, auf Nummer sicher gehen zu wollen.
Das sieht in der Praxis folgendermaßen aus, beschreibt Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer: „Bevor uns ein Strick gedreht wird, sagen wir: Informationen gibt es nur, wenn es die Person selbst betrifft.“Auf dem Gemeindeamt könne man außerdem mit einem konkreten Grund in die Protokolle der Gemeindevertretungssitzungen Einsicht nehmen. Betroffene seien ohnehin meist bei den Sitzungen selbst anwesend oder erhielten Bescheide.
Grundsätzlich gebe es in Salzburg keine Rechtsgrundlage, ob eine Gemeinde die Protokolle ins Internet stellen darf oder nicht. „Diese Situation ist nicht zufriedenstellend“, sagt Mitterer, „wir erwarten uns Klarheit von der Novelle der Gemeindeordnung.“
Inhaltlich hat sich die alte Landesregierung bereits auf diese Novelle geeinigt. Derzeit ist die Landeslegistik am Zug, den Begutachtungsentwurf auszuarbeiten. Der Gemeindeverband hofft, dass das Gesetz bis zur Gemeindewahl 2019 in Kraft tritt.