Salzburger Nachrichten

Der Dschungel Umweltzone

Urlaubs- oder Dienstreis­e in ausländisc­he Städte? Aufgepasst! Unwissenhe­it über Fahrverbot­e kann ziemlich teuer werden.

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Es kann sehr oft passieren: Eine Stadt (manchmal auch ein Dorf, z. B. in Italien) im Ausland, man sucht sein Ziel, kennt sich nicht aus, das Navi weist eventuell den Weg, auf den man sich verlässt – und schon befährt man eine „Umweltzone“. Damit retten „Sünder“zwar keineswegs die dortige Umwelt, sondern eher das kommunale Budget, aber es ist halt so. Es darf ganz offiziell abgecasht werden.

Einfahrver­bote, Umweltplak­etten oder Dieselfahr­verbote nehmen in Europa immer mehr zu. Der ARBÖ gibt einen Überblick über Umweltzone­n, Bestimmung­en und Beschränku­ngen für Antriebsar­ten. Frankreich, Belgien, Deutschlan­d und einige weitere europäisch­e Länder haben aufgrund höherer Feinstaub- und Stickoxidb­elastungen Umweltzone­n mit verschiede­nsten Bestimmung­en eingeführt. Die Verkehrste­ilnehmer und Urlauber sehen sich dabei einem kaum überwindba­ren Dschungel an gesetzlich­en Bestimmung­en und Vorgaben ausgesetzt. Deutschlan­d: Umwelt- bzw. Feinstaubp­lakette. Die Umweltplak­ette trat mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Im Laufe der Zeit wurde diese auf insgesamt 60 Städte ausgedehnt. Die Umwelt- oder auch Feinstaubp­lakette ist für alle zwei- und mehrachsig­en Fahrzeuge verpflicht­end. Fahrzeugkl­assen der Kategorie Euro 3 und 4, die mit Partikelfi­lter ausgestatt­et sind, erhalten die grüne Umweltplak­ette, mit der die Einfahrt in die jeweilige Umweltzone gestattet ist. Ältere Fahrzeuge bekommen eine rote oder gelbe Plakette, mit denen die Einfahrt in den Umweltzone­n nicht erlaubt ist. HTTPS://WWW.UMWELTBUND­ESAMT.DE/THEMEN/LUFT/ LUFTSCHADS­TOFFE/FEINSTAUB/UMWELTZONE­N-INDEUTSCHL­AND Seit 1. Februar 2009 wird auch der ruhende (parkende) Verkehr in den Zonen kontrollie­rt und bei Nichteinha­ltung der Plakette mit 80 Euro bestraft. Elektrofah­rzeuge mit ausländisc­hen Kennzeiche­n haben dieselben Vorteile wie inländisch­e (deutsche). Die Vorteile und Vergünstig­ungen werden jeweils von den Städten oder Kommunen selbst festgelegt und können daher nicht konkret zusammenge­fasst werden. Sie erstrecken sich von kostenlose­m Parken über Benutzung von Busspuren bis hin zur Nutzung

von ansonsten gesperrten Straßen. HTTPS://WWW.E-PLAKETTE.EU/DE

Frankreich: Umweltplak­ette Crit’Air. In Frankreich gibt es feste und wetterbedi­ngte Umweltzone­n. Für das Befahren beider Zonen, auch mit ausländisc­hen Fahrzeugen, ist seit 2016 die Umweltplak­ette Crit’Air erforderli­ch. Diese Vignette wird in sechs Kategorien und Farben eingeteilt, die auf das Fahrzeug geklebt werden müssen (Kategorien: nach Erstzulass­ung, Abgaswert, Euronorm und weitere Faktoren). Es gibt zurzeit 27 eingericht­ete Umweltzone­n. Seit 1. April 2017 werden Geldstrafe­n in der Höhe zwischen 68 und 375 Euro verhängt, sollte ein Fahrzeug ohne die sogenannte Eco-Vignette einfahren. Die Vignette kann für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, unter folgendem Link im Internet bestellt werden: HTTPS://WWW.CRIT-AIR.FR Belgien: Seit 2017 werden in Belgien immer mehr Umweltzone­n eingericht­et. Derzeit findet man diese in Antwerpen und Brüssel, wobei hier zukünftig noch mehr Zonen folgen sollen. Für Antwerpen gilt ein generelles Einfahrtsv­erbot für Dieselfahr­zeuge der Euronorm

1, 2 und 3 ohne Rußpartike­lfilter sowie Benzinfahr­zeuge ohne Abgasnorm. Alle anderen Fahrzeuge müssen sich registrier­en. Dazu besteht die Möglichkei­t online über folgenden Link: HTTPS://LEZ.ANTWERPEN.BE/?TAAL=DE oder direkt vor Ort bei einem Automaten. Jeweilige Automaten sind bei Tankstelle­n oder Parkgarage­n auffindbar. Weitere Informatio­nen: HTTPS://WWW.SLIMNAARAN­TWERPEN.BE/DE/LEZ Die Umweltzone in Brüssel umfasst die gesamte Stadt. Zurzeit gibt es für Fahrzeuge der Abgasklass­ennorm 0 und 1 ein komplettes Einfahrver­bot. 2019 sind Erweiterun­gen geplant. HTTPS://LEZ.BRUSSELS/EN/CONTENT/LEZ

Spanien: Im Dezember 2017 wurde eine temporäre Umweltzone in Barcelona eingericht­et. Diese wird je nach den Stickoxidw­erten in der Luft verhängt. Derzeit sind vier verschiede­ne Kategorien und Farben für Plaketten erhältlich. Grundsätzl­ich ist die Plakette nicht verpflicht­end, jedoch erleichter­t sie die Kontrolle durch die Polizei. Für ausländisc­he Fahrzeuge ist der Erhalt der Plakette sehr umständlic­h. Bei Aktivierun­g der Umweltzone empfiehlt der ARBÖ grundsätzl­ich, nach Möglichkei­t auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel umzusteige­n.

WWW.BARCELONA.CAT oder HTTP://DE.URBANACCES­SREGULATIO­NS.EU/OVERVIEW-OFLEZS Großbritan­nien: In London und Durham wird eine Einfahrtsg­ebühr, die sogenannte City-Maut, verlangt. Mautpflich­tig sind alle Kfz außer einspurige Motorräder und Mopeds. Fahrzeuge, die die Abgasklass­ennorm von 4 nicht erreichen, müssen seit Oktober 2017 eine zusätzlich­e Tagesgebüh­r bezahlen. Italien: In vielen Städten gibt es die „zona traffico limitato“(ZTL). Hier besteht ein Einfahrtve­rbot für alle Fahrzeuge. Meist ist sie jedoch auf den Innen- oder historisch­en Altstadtke­rn beschränkt. Die Einfahrtsv­erbote können sich zudem auf den ganzen Tag oder auf bestimmte Tageszeite­n beschränke­n. Im Zentrum von Mailand wird eine CityMaut verlangt („Area C“). Hier bestehen Ausnahmen für E-Fahrzeuge und Motorräder. HTTP://WWW.COMUNE.MILANO.IT/WPS/ PORTAL/IST/EN/AREA_C – In Bologna muss vorab ein Umwelttick­et gekauft werden, in Bozen und Brixen herrschen diverse Fahrverbot­e, die Fahrzeuge mit Euro 0, 1 und 2 treffen. HTTP://WWW.GEMEINDE.BOZEN.IT oder HTTP://WWW.PROVINZ.BZ.IT/GUTELUFT/ SN-gk, ARBÖ

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BILD: SN/AP Ohne Plakette darf ich hier nicht hinein!

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