Der Dschungel Umweltzone
Urlaubs- oder Dienstreise in ausländische Städte? Aufgepasst! Unwissenheit über Fahrverbote kann ziemlich teuer werden.
Es kann sehr oft passieren: Eine Stadt (manchmal auch ein Dorf, z. B. in Italien) im Ausland, man sucht sein Ziel, kennt sich nicht aus, das Navi weist eventuell den Weg, auf den man sich verlässt – und schon befährt man eine „Umweltzone“. Damit retten „Sünder“zwar keineswegs die dortige Umwelt, sondern eher das kommunale Budget, aber es ist halt so. Es darf ganz offiziell abgecasht werden.
Einfahrverbote, Umweltplaketten oder Dieselfahrverbote nehmen in Europa immer mehr zu. Der ARBÖ gibt einen Überblick über Umweltzonen, Bestimmungen und Beschränkungen für Antriebsarten. Frankreich, Belgien, Deutschland und einige weitere europäische Länder haben aufgrund höherer Feinstaub- und Stickoxidbelastungen Umweltzonen mit verschiedensten Bestimmungen eingeführt. Die Verkehrsteilnehmer und Urlauber sehen sich dabei einem kaum überwindbaren Dschungel an gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben ausgesetzt. Deutschland: Umwelt- bzw. Feinstaubplakette. Die Umweltplakette trat mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Im Laufe der Zeit wurde diese auf insgesamt 60 Städte ausgedehnt. Die Umwelt- oder auch Feinstaubplakette ist für alle zwei- und mehrachsigen Fahrzeuge verpflichtend. Fahrzeugklassen der Kategorie Euro 3 und 4, die mit Partikelfilter ausgestattet sind, erhalten die grüne Umweltplakette, mit der die Einfahrt in die jeweilige Umweltzone gestattet ist. Ältere Fahrzeuge bekommen eine rote oder gelbe Plakette, mit denen die Einfahrt in den Umweltzonen nicht erlaubt ist. HTTPS://WWW.UMWELTBUNDESAMT.DE/THEMEN/LUFT/ LUFTSCHADSTOFFE/FEINSTAUB/UMWELTZONEN-INDEUTSCHLAND Seit 1. Februar 2009 wird auch der ruhende (parkende) Verkehr in den Zonen kontrolliert und bei Nichteinhaltung der Plakette mit 80 Euro bestraft. Elektrofahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen haben dieselben Vorteile wie inländische (deutsche). Die Vorteile und Vergünstigungen werden jeweils von den Städten oder Kommunen selbst festgelegt und können daher nicht konkret zusammengefasst werden. Sie erstrecken sich von kostenlosem Parken über Benutzung von Busspuren bis hin zur Nutzung
von ansonsten gesperrten Straßen. HTTPS://WWW.E-PLAKETTE.EU/DE
Frankreich: Umweltplakette Crit’Air. In Frankreich gibt es feste und wetterbedingte Umweltzonen. Für das Befahren beider Zonen, auch mit ausländischen Fahrzeugen, ist seit 2016 die Umweltplakette Crit’Air erforderlich. Diese Vignette wird in sechs Kategorien und Farben eingeteilt, die auf das Fahrzeug geklebt werden müssen (Kategorien: nach Erstzulassung, Abgaswert, Euronorm und weitere Faktoren). Es gibt zurzeit 27 eingerichtete Umweltzonen. Seit 1. April 2017 werden Geldstrafen in der Höhe zwischen 68 und 375 Euro verhängt, sollte ein Fahrzeug ohne die sogenannte Eco-Vignette einfahren. Die Vignette kann für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, unter folgendem Link im Internet bestellt werden: HTTPS://WWW.CRIT-AIR.FR Belgien: Seit 2017 werden in Belgien immer mehr Umweltzonen eingerichtet. Derzeit findet man diese in Antwerpen und Brüssel, wobei hier zukünftig noch mehr Zonen folgen sollen. Für Antwerpen gilt ein generelles Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm
1, 2 und 3 ohne Rußpartikelfilter sowie Benzinfahrzeuge ohne Abgasnorm. Alle anderen Fahrzeuge müssen sich registrieren. Dazu besteht die Möglichkeit online über folgenden Link: HTTPS://LEZ.ANTWERPEN.BE/?TAAL=DE oder direkt vor Ort bei einem Automaten. Jeweilige Automaten sind bei Tankstellen oder Parkgaragen auffindbar. Weitere Informationen: HTTPS://WWW.SLIMNAARANTWERPEN.BE/DE/LEZ Die Umweltzone in Brüssel umfasst die gesamte Stadt. Zurzeit gibt es für Fahrzeuge der Abgasklassennorm 0 und 1 ein komplettes Einfahrverbot. 2019 sind Erweiterungen geplant. HTTPS://LEZ.BRUSSELS/EN/CONTENT/LEZ
Spanien: Im Dezember 2017 wurde eine temporäre Umweltzone in Barcelona eingerichtet. Diese wird je nach den Stickoxidwerten in der Luft verhängt. Derzeit sind vier verschiedene Kategorien und Farben für Plaketten erhältlich. Grundsätzlich ist die Plakette nicht verpflichtend, jedoch erleichtert sie die Kontrolle durch die Polizei. Für ausländische Fahrzeuge ist der Erhalt der Plakette sehr umständlich. Bei Aktivierung der Umweltzone empfiehlt der ARBÖ grundsätzlich, nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
WWW.BARCELONA.CAT oder HTTP://DE.URBANACCESSREGULATIONS.EU/OVERVIEW-OFLEZS Großbritannien: In London und Durham wird eine Einfahrtsgebühr, die sogenannte City-Maut, verlangt. Mautpflichtig sind alle Kfz außer einspurige Motorräder und Mopeds. Fahrzeuge, die die Abgasklassennorm von 4 nicht erreichen, müssen seit Oktober 2017 eine zusätzliche Tagesgebühr bezahlen. Italien: In vielen Städten gibt es die „zona traffico limitato“(ZTL). Hier besteht ein Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge. Meist ist sie jedoch auf den Innen- oder historischen Altstadtkern beschränkt. Die Einfahrtsverbote können sich zudem auf den ganzen Tag oder auf bestimmte Tageszeiten beschränken. Im Zentrum von Mailand wird eine CityMaut verlangt („Area C“). Hier bestehen Ausnahmen für E-Fahrzeuge und Motorräder. HTTP://WWW.COMUNE.MILANO.IT/WPS/ PORTAL/IST/EN/AREA_C – In Bologna muss vorab ein Umweltticket gekauft werden, in Bozen und Brixen herrschen diverse Fahrverbote, die Fahrzeuge mit Euro 0, 1 und 2 treffen. HTTP://WWW.GEMEINDE.BOZEN.IT oder HTTP://WWW.PROVINZ.BZ.IT/GUTELUFT/ SN-gk, ARBÖ