Staatsanwälte prüfen Winterkorns Steuern
Ermittlungen wegen Geldtransfers des Ex-VW-Chefs auf Konten in der Schweiz. Anwalt prüft Anzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den früheren VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn wegen des Verdachts auf Steuerstraftaten. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“geht es um in den vergangenen zwei Jahren getätigte Überweisungen von rund zehn Millionen Euro auf Schweizer Konten. Die Zeitung berichtet aus den Ermittlungsakten, laut denen der Verdacht bestehe, dass fällige Steuern nicht bezahlt worden seien. Winterkorns Anwalt Felix Dörr wies in der Zeitung die Vorwürfe zurück und prüft seinerseits juristische Schritte gegen die Anklagebehörde. Man erwäge Strafanzeige wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen.
Auch von der Staatsanwaltschaft gibt es keine Auskünfte in der Causa. „Wir werden uns nach dem Abschluss der Ermittlungen zu den Ergebnissen äußern, vorher nicht“, zitiert die Zeitung einen Sprecher. Dem Bericht zufolge begann das Verfahren 2017 mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Da man einen Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vermutete, übernahmen die Kollegen in Braunschweig den Vorgang. Laut den Ermittlungsakten, aus denen die Zeitung zitiert, soll Winterkorn 2016 und 2017 hohe Millionenbeträge von einem seiner Konten bei der Sparda-Bank Nürnberg auf ein Treuhandkonto seines Steuerberaters überwiesen haben. Von dort soll das Geld in Depots der Bank Vontobel nach Zürich geflossen sein. Darunter soll ein Depot gewesen sein, dass Winterkorns Ehefrau zugeordnet worden ist. Die Ermittler hätten den Verdacht, Teile der Überweisungen seien eine Schenkung gewesen, für die mehr als eine halbe Million Euro Schenkungssteuer fällig gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft vermutet, Winterkorn habe Vermögen verschoben, um einen „Notgroschen“zu haben. Ihm drohen hohe Schadensersatzansprüche von VW, falls ihm in der Dieselaffäre Pflichtverletzungen nachgewiesen werden.
Zu den steuerrechtlichen Vorwürfen sagte Anwalt Dörr, es sei die höchstpersönliche Entscheidung von Winterkorn, wo und durch wen er sein Geld verwalten lasse. „Nach Beurteilung des steuerlichen Beraters von Herrn Winterkorn ist dieser Vorgang frei von jeder steuerlichen Beanstandung“, sagte Dörr.