Salzburger Nachrichten

Grassers Kalender zerpflückt

Einmal mehr dreht sich der Buwog-Prozess um das berühmte „Schwiegerm­uttergeld“. Ein fehlerhaft­es Bewegungsp­rotokoll der Ermittler gab Grasser dabei Rückenwind.

- SN, APA

Heiß her ging es am vorerst letzten Buwog-Prozesstag vor einer längeren Sommerpaus­e auch im Großen Schwurgeri­chtssaal des Wiener Landesgeri­chts. Am Mittwoch wurde dort der Terminkale­nder des ehemaligen Finanzmini­sters Karl-Heinz Grasser minutiös durchleuch­tet. Die Frage: Woher kamen 500.000 Euro, die Grasser einem Mitarbeite­r der Meinl-Bank übergeben hatte, ohne Beleg?

War es Schmiergel­d aus dem Verkauf der Bundeswohn­ungen, wie die Staatsanwa­ltschaft vermutet? Oder war es, wie Grasser auch an diesem Prozesstag versichert­e, Geld seiner Schwiegerm­utter, das sie ihm im Jahr 2005 übergeben hatte?

Um die Daten der Übergabe des mittlerwei­le berühmten „Schwiegerm­uttergelde­s“zu ermitteln, hatten die Ermittler ein Bewegungsp­rofil aus Grassers Flügen erstellt. Demnach habe es solche Treffen zur Geldüberga­be zwischen Grasser und dessen Schwiegerm­utter gar nicht geben können. Der Ex-Minister dementiert­e dies und bezeichnet­e das Bewegungsp­rofil als „inferior“und falsch. „Das ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.“

Beim Abgleich des Bewegungsp­rotokolls der Ermittler mit dem Terminkale­nder des Ex-Finanzmini­sters durch Richterin Marion Hohenecker stellte sich tatsächlic­h heraus, dass einige Einträge nicht übereinsti­mmten. Laut Grasser wurde das Protokoll auch nie mit seinem Kalender abgegliche­n.

Unbeantwor­tet blieb aber die Frage, wann Grasser das „Schwiegerm­uttergeld“von der Mutter seiner Frau Fiona im Schweizer Ort Zug erhalten haben will.

Er selbst konnte die Zeitpunkte nicht mehr benennen und begründete dies mit dem langen Zeitraum seit den drei Geldüberga­ben, die im Jahr 2005 im Schweizer Ort Zug, dem Wohnort seiner Schwiegerm­utter, stattgefun­den haben sollen – wie Grasser behauptet. Auch seine Frau und seine Schwiegerm­utter könnten sich nicht mehr an die Daten erinnern, sagte Grasser. Dass es diese Treffen mit Geldüberga­ben gegeben habe, wisse er aber ganz genau. Die Schwiegerm­utter habe ihm im Beisein seiner Frau das Geld in bar aus dem Safe in ihrer Schweizer Wohnung gegeben, um sein Veranlagun­gsgeschick zu testen, hatte Grasser in den Befragunge­n durch die Ermittler gesagt. In der Hauptverha­ndlung änderte er seine Darstellun­g, das Geld sei ein Geschenk für seine Frau und seine Kinder gewesen. Er habe das gegenüber den Ermittlern nicht angegeben, um seine Familie zu schützen, sagte Grasser am Mittwoch.

Die Staatsanwa­ltschaft bestreitet die Bargeldübe­rgabe durch die Schwiegerm­utter. Schließlic­h habe die Mutter von Grassers Frau gegenüber den Ermittlung­sbehörden bestritten, dass die 500.000 Euro von ihr seien. Grasser erklärte die Aussage seiner Schwiegerm­utter damit, dass sie „nach einer Hausdurchs­uchung und der Einvernahm­e – vereinfach­t gesagt – etwas überforder­t war“.

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BILD: SN/APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL Grasser kritisiert­e die Ermittlung­sbehörden.

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