Grassers Kalender zerpflückt
Einmal mehr dreht sich der Buwog-Prozess um das berühmte „Schwiegermuttergeld“. Ein fehlerhaftes Bewegungsprotokoll der Ermittler gab Grasser dabei Rückenwind.
Heiß her ging es am vorerst letzten Buwog-Prozesstag vor einer längeren Sommerpause auch im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Am Mittwoch wurde dort der Terminkalender des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser minutiös durchleuchtet. Die Frage: Woher kamen 500.000 Euro, die Grasser einem Mitarbeiter der Meinl-Bank übergeben hatte, ohne Beleg?
War es Schmiergeld aus dem Verkauf der Bundeswohnungen, wie die Staatsanwaltschaft vermutet? Oder war es, wie Grasser auch an diesem Prozesstag versicherte, Geld seiner Schwiegermutter, das sie ihm im Jahr 2005 übergeben hatte?
Um die Daten der Übergabe des mittlerweile berühmten „Schwiegermuttergeldes“zu ermitteln, hatten die Ermittler ein Bewegungsprofil aus Grassers Flügen erstellt. Demnach habe es solche Treffen zur Geldübergabe zwischen Grasser und dessen Schwiegermutter gar nicht geben können. Der Ex-Minister dementierte dies und bezeichnete das Bewegungsprofil als „inferior“und falsch. „Das ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.“
Beim Abgleich des Bewegungsprotokolls der Ermittler mit dem Terminkalender des Ex-Finanzministers durch Richterin Marion Hohenecker stellte sich tatsächlich heraus, dass einige Einträge nicht übereinstimmten. Laut Grasser wurde das Protokoll auch nie mit seinem Kalender abgeglichen.
Unbeantwortet blieb aber die Frage, wann Grasser das „Schwiegermuttergeld“von der Mutter seiner Frau Fiona im Schweizer Ort Zug erhalten haben will.
Er selbst konnte die Zeitpunkte nicht mehr benennen und begründete dies mit dem langen Zeitraum seit den drei Geldübergaben, die im Jahr 2005 im Schweizer Ort Zug, dem Wohnort seiner Schwiegermutter, stattgefunden haben sollen – wie Grasser behauptet. Auch seine Frau und seine Schwiegermutter könnten sich nicht mehr an die Daten erinnern, sagte Grasser. Dass es diese Treffen mit Geldübergaben gegeben habe, wisse er aber ganz genau. Die Schwiegermutter habe ihm im Beisein seiner Frau das Geld in bar aus dem Safe in ihrer Schweizer Wohnung gegeben, um sein Veranlagungsgeschick zu testen, hatte Grasser in den Befragungen durch die Ermittler gesagt. In der Hauptverhandlung änderte er seine Darstellung, das Geld sei ein Geschenk für seine Frau und seine Kinder gewesen. Er habe das gegenüber den Ermittlern nicht angegeben, um seine Familie zu schützen, sagte Grasser am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft bestreitet die Bargeldübergabe durch die Schwiegermutter. Schließlich habe die Mutter von Grassers Frau gegenüber den Ermittlungsbehörden bestritten, dass die 500.000 Euro von ihr seien. Grasser erklärte die Aussage seiner Schwiegermutter damit, dass sie „nach einer Hausdurchsuchung und der Einvernahme – vereinfacht gesagt – etwas überfordert war“.