BVT: Opposition will mehr Akten
Geheimdienst-Affäre könnte bald Höchstgericht beschäftigen.
Trotz politischer Sommerpause laufen die Arbeiten für den parlamentarischen U-Ausschuss zu der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf Hochtouren.
SPÖ, Neos und die Liste Pilz wollen in dem U-Ausschuss aufklären, ob der eigentliche Hintergrund von Ermittlungen gegen BVT-Spitzenbeamte eine politische Umfärbe-Aktion war.
Einmal mehr sind nun die Akten Thema, die von der Opposition für den U-Ausschuss aus dem Innenministerium angefordert wurden. Für SPÖ, Neos und die Liste Pilz fehlen etwa wichtige Unterlagen und Aufzeichnungen zu den Hausdurchsuchungen, die Ende Februar im BVT und in Privatwohnungen von Beamten durchgeführt worden waren. Ausständig seien auch die Protokolle der Disziplinarkommissionen über die (teilweise wieder aufgehobenen) Suspendierungen in der Affäre.
Die Oppositionsparteien prüfen nun einen Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Höchstgericht könnte entscheiden, dass diese Akten geliefert werden müssen. Die Entscheidung über einen Gang zum VfGH soll in den nächsten Tagen fallen. Eine Schwierigkeit besteht laut SP-Fraktionschef Kai Jan Krainer allerdings darin, dass der Verfassungsgerichtshof nicht selbst ermittelt, welche Akten im Innenministerium vorliegen. Vielmehr müssen die Abgeordneten in ihrer Beschwerde nachweisen, welche konkreten Unterlagen dem Parlament vorenthalten wurden.
Das Innenministerium weist jedenfalls die Kritik bezüglich fehlender Unterlagen zurück.