Hoffnung für 380-kV-Gegner
Erkenntnis über Waldrodung könnte sich auf Salzburg auswirken.
Aus einer mit Spannung erwarteten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union können die Gegner der in Salzburg geplanten 380-kVFreileitung jetzt neue Hoffnung schöpfen.
Das am Dienstag in Luxemburg verkündete Erkenntnis betrifft zwar ein Projekt in Oberösterreich, könnte indirekt aber durchaus Auswirkungen auf Salzburg haben. In dem Rechtsstreit zwischen Betreibern und Bürgerinitiativen geht es um die Art und das Ausmaß der Rodungen.
Der EuGH hat entschieden, dass für das Vorhaben der 110kV-Freileitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) neu geprüft werden muss. Neun Kläger hatten einen Bescheid der oö. Landesregierung angefochten, nach dem das Projekt keine UVP brauche. Strittig war, ob der Schwellenwert für Rodungen (20 Hektar), ab dem eine UVP erforderlich wird, erreicht werde. Der Verwaltungsgerichtshof hatte den EuGH um Klärung der Rechtslage ersucht.
Nun ist klar, dass sogenannte „Trassenaufhiebe zum Zweck der Errichtung und der Bewirtschaftung einer energiewirtschaftlichen Freileitungsanlage für die Dauer ihres rechtmäßigen Bestands Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart darstellen“.
Und was hat das mit Salzburg zu tun? Die in Salzburg projektierte 380-kV-Freileitung von Elixhausen nach Kaprun ist zwar ohnehin UVP-pflichtig, aber umstritten ist, wie viel Wald dem Bau und dem Betrieb tatsächlich zum Opfer fallen würde. Gegner der Freileitung kritisieren eine enorme „Waldvernichtung“. Bürgerinitiativen wie die Interessengemeinschaft Erdkabel gingen bereits vor gut einem Jahr – vor der Berufungsverhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in Wien – von 771 Hektar aus, während im Bescheid der Salzburger Landesregierung nur 190 ha Rodungen ausgewiesen wären.
Das Land hatte das Projekt im Dezember 2015 genehmigt. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch immer nicht vor. Betroffene gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht das EuGH-Erkenntnis abgewartet hat.