Universitäten drängen auf schnellere Studienabschlüsse
Weniger Prüfungsantritte und bessere finanzielle Rahmenbedingungen für die Studenten sollen die Studienzeiten in Österreich verkürzen, fordert die Universitätenkonferenz.
Die Studenten an den österreichischen Universitäten sollen schneller studieren können, fordert die Vorsitzende der Universitätenkonferenz, Rektorin Eva Blimlinger, in einem SN-Gespräch. Das soll einerseits Budgetmittel und andererseits auch Lebenszeit sparen.
Gemeinsam mit der Hochschülerschaft feilen die Rektoren derzeit an einem Konzept, das die Studienzeiten verkürzen soll. Zu diesem Zweck will man zum einen den Studenten die Finanzierung ihres Studiums erleichtern. Denn wenn Studierende nebenbei arbeiten gehen müssten, ziehe das die Studien in die Länge, argumentiert Blimlinger.
Zum anderen möchte sie die Zahl der Prüfungsantritte reduzieren und mehr Planungssicherheit für die Universitäten schaffen: „Wenn sich zu einer Prüfung 500 Studenten anmelden, dann aber nur 60 Prozent kommen, ist das eine Verschwendung von Ressourcen“, sagt die Rektorin der Akademie der bildenden Künste in Wien.
Von der Regierung wünscht sich Blimlinger, dass Asylbewerber, die in Österreich zu studieren beginnen, für die Dauer des Studiums nicht abgeschoben werden dürfen. Sie sieht in diesem Vorschlag eine sinnvolle Ergänzung der Initiative des oberösterreichischen Grün-Politikers Rudi Anschober, der erreichen möchte, dass Asylbewerber, die in Österreich eine Lehre beginnen, nicht abgeschoben werden dürfen.
Schneller könnte es nun in Fällen illegaler türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürger gehen. In drei Bundesländern haben die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) bereits exemplarisch entschieden – und überall wurden die von den jeweiligen Landesbehörden verfügten Aberkennungen der österreichischen Staatsbürgerschaft bestätigt.
Das erste Urteil erging vor einigen Wochen in Salzburg, dieser Tage folgte eines in Vorarlberg und nun entschied das Wiener LVwG in drei Fällen. Werner Sedlak, Leiter der für Staatsbürgerschaften zuständigen MA 35, am Mittwoch: „Das Gericht hat die Rechtsansicht der Behörde bestätigt. Diese drei Personen haben somit die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend verloren.“
Die Entscheidungen gelten – auch wenn sie von den Betroffenen bei den Höchstgerichten angefochten werden können – als richtungsweisend. Und sie werden in der Bundeshauptstadt die größten Folgen haben. Denn hier sind die mit Abstand meisten Verdachtsfälle „in Bearbeitung“– rund 18.000.
Bisher hatten die österreichweit laufenden Überprüfungen wenig Folgen. Wie ein Rundruf der APA durch die Bundesländer ergab, bekamen unterdessen rund 70 Türken per Bescheid mitgeteilt, dass sie ihren österreichischen Pass los sind – weil sie widerrechtlich die Staatsbürgerschaft ihrer alten Heimat wieder angenommen haben oder weil sie trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorlegten, ob sie nun auch türkische Staatsangehörige sind oder nicht. Die Mehrheit der Betroffenen erhob Beschwerde gegen den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft. Deshalb lautete die Devise in den Bundesländern: abwarten, was die Landesverwaltungsgerichte sagen. Und dann mit den Verfahren weitermachen. In Salzburg, Vorarlberg und Wien ist es nun so weit. In den anderen sechs Ländern wird noch auf die ersten Urteile gewartet.
Die Suche nach illegalen Staatsbürgern beschäftigt die für Staatsbürgerschaften zuständigen Bundesländer seit gut einem Jahr. Am Anfang stand ein DatenStick mit etwa 100.000 Namen von Menschen, die in Österreich leben und in der Türkei als wahlberechtigt geführt werden. Er war der FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum zugespielt worden.
In den Bundesländern starteten daraufhin umfangreiche Prüfverfahren, bei denen sich herausstellte, dass es sich bei der großen Mehrheit der Genannten um legale Doppelstaatsbürger oder keine Doppelbürger handelt. Überall stieß man aber auf eine gar nicht so geringe Zahl mutmaßlich illegaler Doppelstaatsbürger. In sämtlichen Ländern wurden Feststellungsverfahren eröffnet, im Zuge derer die Österreich-Türken beweisen müssen, nicht auch einen türkischen Pass zu haben. Hunderte derartige Verfahren wurden gestartet (von denen viele noch laufen), Tausende werden wohl noch folgen. Mit dem Verlust des österreichischen Passes endeten wie erwähnt bisher rund 70. Ein kleiner Teil der Betroffenen akzeptierte das offenbar, die Mehrheit wandte sich an die Landesverwaltungsgerichte.