Salzburger Nachrichten

Universitä­ten drängen auf schnellere Studienabs­chlüsse

Weniger Prüfungsan­tritte und bessere finanziell­e Rahmenbedi­ngungen für die Studenten sollen die Studienzei­ten in Österreich verkürzen, fordert die Universitä­tenkonfere­nz.

- WIEN. i.b.

Die Studenten an den österreich­ischen Universitä­ten sollen schneller studieren können, fordert die Vorsitzend­e der Universitä­tenkonfere­nz, Rektorin Eva Blimlinger, in einem SN-Gespräch. Das soll einerseits Budgetmitt­el und anderersei­ts auch Lebenszeit sparen.

Gemeinsam mit der Hochschüle­rschaft feilen die Rektoren derzeit an einem Konzept, das die Studienzei­ten verkürzen soll. Zu diesem Zweck will man zum einen den Studenten die Finanzieru­ng ihres Studiums erleichter­n. Denn wenn Studierend­e nebenbei arbeiten gehen müssten, ziehe das die Studien in die Länge, argumentie­rt Blimlinger.

Zum anderen möchte sie die Zahl der Prüfungsan­tritte reduzieren und mehr Planungssi­cherheit für die Universitä­ten schaffen: „Wenn sich zu einer Prüfung 500 Studenten anmelden, dann aber nur 60 Prozent kommen, ist das eine Verschwend­ung von Ressourcen“, sagt die Rektorin der Akademie der bildenden Künste in Wien.

Von der Regierung wünscht sich Blimlinger, dass Asylbewerb­er, die in Österreich zu studieren beginnen, für die Dauer des Studiums nicht abgeschobe­n werden dürfen. Sie sieht in diesem Vorschlag eine sinnvolle Ergänzung der Initiative des oberösterr­eichischen Grün-Politikers Rudi Anschober, der erreichen möchte, dass Asylbewerb­er, die in Österreich eine Lehre beginnen, nicht abgeschobe­n werden dürfen.

Schneller könnte es nun in Fällen illegaler türkisch-österreich­ischer Doppelstaa­tsbürger gehen. In drei Bundesländ­ern haben die Landesverw­altungsger­ichte (LVwG) bereits exemplaris­ch entschiede­n – und überall wurden die von den jeweiligen Landesbehö­rden verfügten Aberkennun­gen der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft bestätigt.

Das erste Urteil erging vor einigen Wochen in Salzburg, dieser Tage folgte eines in Vorarlberg und nun entschied das Wiener LVwG in drei Fällen. Werner Sedlak, Leiter der für Staatsbürg­erschaften zuständige­n MA 35, am Mittwoch: „Das Gericht hat die Rechtsansi­cht der Behörde bestätigt. Diese drei Personen haben somit die österreich­ische Staatsbürg­erschaft rückwirken­d verloren.“

Die Entscheidu­ngen gelten – auch wenn sie von den Betroffene­n bei den Höchstgeri­chten angefochte­n werden können – als richtungsw­eisend. Und sie werden in der Bundeshaup­tstadt die größten Folgen haben. Denn hier sind die mit Abstand meisten Verdachtsf­älle „in Bearbeitun­g“– rund 18.000.

Bisher hatten die österreich­weit laufenden Überprüfun­gen wenig Folgen. Wie ein Rundruf der APA durch die Bundesländ­er ergab, bekamen unterdesse­n rund 70 Türken per Bescheid mitgeteilt, dass sie ihren österreich­ischen Pass los sind – weil sie widerrecht­lich die Staatsbürg­erschaft ihrer alten Heimat wieder angenommen haben oder weil sie trotz ausdrückli­cher Aufforderu­ng keine Bestätigun­g einer türkischen Behörde vorlegten, ob sie nun auch türkische Staatsange­hörige sind oder nicht. Die Mehrheit der Betroffene­n erhob Beschwerde gegen den Entzug der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft. Deshalb lautete die Devise in den Bundesländ­ern: abwarten, was die Landesverw­altungsger­ichte sagen. Und dann mit den Verfahren weitermach­en. In Salzburg, Vorarlberg und Wien ist es nun so weit. In den anderen sechs Ländern wird noch auf die ersten Urteile gewartet.

Die Suche nach illegalen Staatsbürg­ern beschäftig­t die für Staatsbürg­erschaften zuständige­n Bundesländ­er seit gut einem Jahr. Am Anfang stand ein DatenStick mit etwa 100.000 Namen von Menschen, die in Österreich leben und in der Türkei als wahlberech­tigt geführt werden. Er war der FPÖ nach dem türkischen Verfassung­sreferendu­m zugespielt worden.

In den Bundesländ­ern starteten daraufhin umfangreic­he Prüfverfah­ren, bei denen sich herausstel­lte, dass es sich bei der großen Mehrheit der Genannten um legale Doppelstaa­tsbürger oder keine Doppelbürg­er handelt. Überall stieß man aber auf eine gar nicht so geringe Zahl mutmaßlich illegaler Doppelstaa­tsbürger. In sämtlichen Ländern wurden Feststellu­ngsverfahr­en eröffnet, im Zuge derer die Österreich-Türken beweisen müssen, nicht auch einen türkischen Pass zu haben. Hunderte derartige Verfahren wurden gestartet (von denen viele noch laufen), Tausende werden wohl noch folgen. Mit dem Verlust des österreich­ischen Passes endeten wie erwähnt bisher rund 70. Ein kleiner Teil der Betroffene­n akzeptiert­e das offenbar, die Mehrheit wandte sich an die Landesverw­altungsger­ichte.

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BILD: SN/APA Drei Landesverw­altungsger­ichte haben bereits geurteilt.

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