Posthumes Lebenszeichen der Sozialpartnerschaft?
Im Gegenzug für flexible Arbeitszeit fordern Gewerkschafter drei Tage Wochenende. Eine Kraftprobe zeichnet sich ab.
Auf den ersten Blick scheint es eine kuriose Debatte zu sein, die jetzt rund um das große Thema Arbeitszeit entbrannt ist. Nach dem Motto: Zuerst der laute Aufschrei, dass gemäß dem neuen Arbeitszeitgesetz künftig bis zu zwölf Stunden am Tag ohne Überstundenzuschläge gearbeitet werden kann (bei entsprechender Gleitzeitvereinbarung). Und dann stellt sich sozusagen Wochen später heraus, dass eine verlängerte Tagesarbeitszeit – bei einer in Summe gleichen Anzahl abzuleistender Arbeitsstunden – im Gegenzug bedeutet, dass die Wochenarbeitszeit schneller abgearbeitet werden kann – und somit mehr Freizeit bleibt. Oder zumindest bleiben könnte.
Diese Sichtweise erinnert frappant an die Logik des kürzlich abgetretenen Wiener Bürgermeisters Michael Häupl, der einmal zur Debatte über längere Lehrerarbeitszeiten salopp meinte: „Wenn ich 22 Stunden in der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“Beabsichtigt oder nicht, so flapsig ist diese Bemerkung gar nicht, dass sich darin nicht doch auch ein erstaunliches Körnchen Wahrheit finden ließe. Genau diese Sichtweise zeigt nämlich eine mögliche Schwachstelle in der Gewerkschaftsforderung nach dem pauschalen Recht auf eine Vier-Tages-Woche für alle auf. In manchen Berufen wird eine solche Verdichtung der Arbeitszeit schlicht nicht möglich sein – oder widersinnig. Wenn es um persönliche Dienstleistung oder Versorgungssicherheit geht, lassen sich Arbeitszeiten nicht beliebig bündeln und verdichten. Menschen werden auch künftig am Freitag einkaufen gehen, sie benötigen öffentliche Verkehrsmittel, erwarten Handwerkerleistungen. Und auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle.
Doch das ist letztlich nur ein Aspekt, der sich in Verhandlungen mit gutem Willen und Kreativität lösen lassen dürfte. Bedeutungsvoller ist etwas anderes. Die Forderung nach dem Recht auf drei freie Tage mag manchen unbillig erscheinen, aber aus Sicht der Arbeitnehmer ist sie absolut nachvollziehbar und logisch. Man könnte den Vorstoß auch als einen konstruktiven Beitrag verstehen, der – im Interesse der Arbeitgeber liegenden – einseitigen Flexibilisierung auch Aspekte abzugewinnen, die für die Arbeitnehmer interessant sind. Je nach individueller Lebenssituation könnte eine solche Verdichtung der Arbeit von fünf auf vier Tage sinnvoll sein. So könnte die im Vorjahr gescheiterte Einigung auf Ebene der Sozialpartner doch noch gelingen. Oder haben die tradierten Interessenvertretungen wirklich ihren Anspruch verloren? Der Herbst wird es zeigen.