Salzburger Nachrichten

Kabel-Kämpfer hoffen auf Neustart

Die Spannung in Salzburg steigt. Aber der 380-kV-Betreiber APG bleibt gelassen: Das Urteil über ein Projekt in Oberösterr­eich sei unerheblic­h. Es geht um die Waldfläche­n

- Das Land hat WWW.SN.AT/WIZANY Im Bescheid des

Für die einen ist es sensatione­ll, für die anderen völlig bedeutungs­los. Am neuen Erkenntnis des Europäisch­en Gerichtsho­fs über Waldrodung­en für eine Stromleitu­ng in Oberösterr­eich scheiden sich die Geister.

Gegner der 380-kV-Freileitun­g in Salzburg haben hohe Erwartunge­n. Sie gehen davon aus, dass das Bundesverw­altungsger­icht (bei dem das Verfahren liegt) das Projekt zurück zum Start an das Land Salzburg schicken muss. Der Wiener Umwelt-Rechtsan- walt Wolfgang List, der sowohl Anrainer in OÖ als auch in Salzburg vertritt, sieht im EuGH-Urteil eine Sensation. Das sei eine Grundsatze­ntscheidun­g für Stromleitu­ngen in Österreich.

Der EuGH hat im Fall der geplanten 110-kV-Leitung im Almtal festgestel­lt, dass – vereinfach­t gesagt – auch die Abholzunge­n auf der Trasse (damit die Seile darüber mit einem Mindestabs­tand frei bleiben) als Rodungen gelten. Weil nun viel mehr Wald gerodet würde als ursprüngli­ch vom Land OÖ festgestel­lt, blüht dem Projektbet­reiber Energie AG eine aufwändige Umweltvert­räglichkei­tsprüfung. Zumindest musste sie die bereits begonnenen Bauarbeite­n einstellen.

Anwalt List meint, dass mit dem EuGH-Urteil „das Rodungsver­fahren vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of mit der Aufhebung des forstrecht­lichen Genehmigun­gsbescheid­es enden wird“. Die Genehmigun­gsverfahre­n seien nichtig. Und generell müssten derartige Leitungen in Zukunft dem UVP-Verfahren unterzogen werden, wobei besonders Erdverkabe­lungen eine wesentlich­e Rolle spielen würden. Salzburger 380-kV-Freileitun­gsgegner argumentie­ren, die Rodungen wären nun viel umfangreic­her als in der Genehmigun­g angeführt. „Der Bescheid der Landesregi­erung ist zumindest in Sachen Naturschut­z aufzuheben, weil die Voraussetz­ungen ganz andere sind“, sagt Franz Köck aus Adnet.

Der Anwalt der Gemeinden und Bürgerinit­iativen Eugendorf und Koppl, Adolf Concin aus Vorarlberg, bescheinig­t seinem Kollegen List einen großen Erfolg. „Aus unserer Sicht sind das Amtssachve­rständigen­gutachten aus dem Fachbereic­h Forstwesen/Wald und die darauf aufbauende rechtliche Beurteilun­g unbrauchba­r.“Das Bundesverw­altungsger­icht müsse den UVP-Bescheid der Landesregi­erung aufheben und die Sache an diese zurückverw­eisen. Zumindest müsste es das Verfahren wiedereröf­fnen, ein neues Gutachten einholen und die Parteien hören.

Beim Projektbet­reiber Austrian 380-kV-Semantik . . . Power Grid (APG) in Wien gibt man sich völlig unbeeindru­ckt. „Das EuGH-Urteil zur 110-kVLeitung Vorchdorf-Kirchdorf ist für das Projekt Salzburgle­itung irrelevant, da es darin ausschließ­lich um die Frage der UVP-Pflichtigk­eit geht“, sagt APG-Sprecher Markus Pederiva. Diese Frage sei bei der Salzburgle­itung längst geklärt, da das Projekt „ein volles UVP-Verfahren durchlaufe­n hat und eines der bestgeprüf­ten Infrastruk­turprojekt­e Österreich­s ist“.

Insgeheim macht man sich bei der APG sehr wohl Gedanken. Dass der Salzburgle­itung die Umweltvert­räglichkei­t aberkannt wird, glaubt der Betreiber nicht. Am ehesten scheint er damit zu rechnen, dass ihm noch mehr Naturschut­z-Ausgleichs­maßnahmen vorgeschri­eben werden.

„Das ist eine fundamenta­le Entscheidu­ng im Umweltrech­t.“

die geplante 380-kV-Freileitun­g von Elixhausen nach Kaprun im Dezember 2015 genehmigt. Gegner haben dagegen berufen. Die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts in Wien ist noch ausständig. Landes werden die Rodungsflä­chen mit ca. 190 Hektar angegeben. Die Leitungssc­hneise bleibe mit Ausnahme der Maststando­rte Wald. Leitungsge­gner argumentie­ren, das sei nach dem EuGH-Urteil unrichtig, denn auch Fällungen im Ausmaß von 582 ha müssten als Rodungen beurteilt werden.

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Wolfgang List, Rechtsanwa­lt

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