Kabel-Kämpfer hoffen auf Neustart
Die Spannung in Salzburg steigt. Aber der 380-kV-Betreiber APG bleibt gelassen: Das Urteil über ein Projekt in Oberösterreich sei unerheblich. Es geht um die Waldflächen
Für die einen ist es sensationell, für die anderen völlig bedeutungslos. Am neuen Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs über Waldrodungen für eine Stromleitung in Oberösterreich scheiden sich die Geister.
Gegner der 380-kV-Freileitung in Salzburg haben hohe Erwartungen. Sie gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht (bei dem das Verfahren liegt) das Projekt zurück zum Start an das Land Salzburg schicken muss. Der Wiener Umwelt-Rechtsan- walt Wolfgang List, der sowohl Anrainer in OÖ als auch in Salzburg vertritt, sieht im EuGH-Urteil eine Sensation. Das sei eine Grundsatzentscheidung für Stromleitungen in Österreich.
Der EuGH hat im Fall der geplanten 110-kV-Leitung im Almtal festgestellt, dass – vereinfacht gesagt – auch die Abholzungen auf der Trasse (damit die Seile darüber mit einem Mindestabstand frei bleiben) als Rodungen gelten. Weil nun viel mehr Wald gerodet würde als ursprünglich vom Land OÖ festgestellt, blüht dem Projektbetreiber Energie AG eine aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung. Zumindest musste sie die bereits begonnenen Bauarbeiten einstellen.
Anwalt List meint, dass mit dem EuGH-Urteil „das Rodungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit der Aufhebung des forstrechtlichen Genehmigungsbescheides enden wird“. Die Genehmigungsverfahren seien nichtig. Und generell müssten derartige Leitungen in Zukunft dem UVP-Verfahren unterzogen werden, wobei besonders Erdverkabelungen eine wesentliche Rolle spielen würden. Salzburger 380-kV-Freileitungsgegner argumentieren, die Rodungen wären nun viel umfangreicher als in der Genehmigung angeführt. „Der Bescheid der Landesregierung ist zumindest in Sachen Naturschutz aufzuheben, weil die Voraussetzungen ganz andere sind“, sagt Franz Köck aus Adnet.
Der Anwalt der Gemeinden und Bürgerinitiativen Eugendorf und Koppl, Adolf Concin aus Vorarlberg, bescheinigt seinem Kollegen List einen großen Erfolg. „Aus unserer Sicht sind das Amtssachverständigengutachten aus dem Fachbereich Forstwesen/Wald und die darauf aufbauende rechtliche Beurteilung unbrauchbar.“Das Bundesverwaltungsgericht müsse den UVP-Bescheid der Landesregierung aufheben und die Sache an diese zurückverweisen. Zumindest müsste es das Verfahren wiedereröffnen, ein neues Gutachten einholen und die Parteien hören.
Beim Projektbetreiber Austrian 380-kV-Semantik . . . Power Grid (APG) in Wien gibt man sich völlig unbeeindruckt. „Das EuGH-Urteil zur 110-kVLeitung Vorchdorf-Kirchdorf ist für das Projekt Salzburgleitung irrelevant, da es darin ausschließlich um die Frage der UVP-Pflichtigkeit geht“, sagt APG-Sprecher Markus Pederiva. Diese Frage sei bei der Salzburgleitung längst geklärt, da das Projekt „ein volles UVP-Verfahren durchlaufen hat und eines der bestgeprüften Infrastrukturprojekte Österreichs ist“.
Insgeheim macht man sich bei der APG sehr wohl Gedanken. Dass der Salzburgleitung die Umweltverträglichkeit aberkannt wird, glaubt der Betreiber nicht. Am ehesten scheint er damit zu rechnen, dass ihm noch mehr Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden.
„Das ist eine fundamentale Entscheidung im Umweltrecht.“
die geplante 380-kV-Freileitung von Elixhausen nach Kaprun im Dezember 2015 genehmigt. Gegner haben dagegen berufen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Wien ist noch ausständig. Landes werden die Rodungsflächen mit ca. 190 Hektar angegeben. Die Leitungsschneise bleibe mit Ausnahme der Maststandorte Wald. Leitungsgegner argumentieren, das sei nach dem EuGH-Urteil unrichtig, denn auch Fällungen im Ausmaß von 582 ha müssten als Rodungen beurteilt werden.