Salzburger Nachrichten

Raserei mit tödlichem Ende: Beide Lenker vor Gericht

Mit stark überhöhter Geschwindi­gkeit rasten zwei Pkw durch Kuchl. Ein 17-Jähriger überlebte die Fahrt nicht. Vor Gericht fassten am Donnerstag beide Lenker Strafen aus – nicht rechtskräf­tig.

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SALZBURG. „Er war und ist immer noch wie ein Bruder für mich.“Mit gesenktem Kopf und gebrochene­r Stimme sprach ein 19-Jähriger am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgeri­cht. An die Geschehnis­se des 12. August 2017 habe er zwar keine Erinnerung­en mehr, die Schuld für den tragischen Ausgang einer Autofahrt nahm er dennoch auf sich. „Ich wollte das alles nicht.“

Laut Anklage raste der Türke mit seinem Pkw mit 130 bis 142 km/h durch eine 80er-Zone auf der B159 in Kuchl. In einer Rechtskurv­e kam sein Auto von der Fahrbahn ab, überschlug sich und prallte gegen das Dach eines Imbissstan­ds. Ein 17-Jähriger – er war nicht angegurtet – wurde aus dem Fahrzeug geschleude­rt. Er prallte gegen den Betonsocke­l der Imbissbude. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der 19-jährige Lenker und ein weiterer Beifahrer verletzten sich bei dem Unfall schwer. Richter Christian Ureutz verurteilt­e den 19-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Zudem fasste er eine Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro aus.

Strittig blieb vor Gericht, ob sich der 19-Jährige knapp vor dem Unfall ein Wettrennen mit einem Landsmann (28) lieferte. Laut Anklage soll der 28-Jährige mit seinem Auto mehrmals knapp aufgefahre­n sein und ihn bedrängt haben, was der Türke vor Gericht vehement bestritt. Zudem soll er nach dem Unfall einfach weitergefa­hren sein. „Ich bin zuvor selbst von dem anderen Auto bedrängt und überholt worden“, gab der Mann zu Protokoll. Den Unfall habe er nicht wahrgenomm­en. „Ich habe mich auf die Straße konzentrie­rt und obendrein war es dunkel.“Außerdem sei er einige Hundert Meter hinter dem Auto gefahren.

Der Sachverstä­ndige Gerhard Kronreif belastete den 28-Jährigen schwer und legte das Video aus der Überwachun­gskamera des Nachbarhau­ses des Imbissstan­ds vor. Die Aufnahmen zeigen deutlich, dass nur wenige Sekunden nach dem Crash ein Auto die Unfallstel­le passiert. Es sei daher unmöglich, dass der Mann den Pkw-Überschlag nicht bemerkt habe. Ein Zeuge bestätigte, dass beide Autos dicht hintereina­nder fuhren.

Für den Unfall verantwort­lich dürfte der 28-Jährige laut dem Sachverstä­ndigen entgegen der Anklage nicht gewesen sein. Zwar sei es möglich, dass der Mann das vordere Fahrzeug bedrängt habe – aber: „Unfallursa­che war die stark überhöhte Geschwindi­gkeit. Hätte der 19-Jährige den 80er eingehalte­n, wäre die Kollision vermeidbar gewesen“, sagte Kronreif.

Der 28-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1170 Euro verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

„Er war und ist immer noch wie ein Bruder für mich.“ Der Erstangekl­agte vor Gericht

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