Raserei mit tödlichem Ende: Beide Lenker vor Gericht
Mit stark überhöhter Geschwindigkeit rasten zwei Pkw durch Kuchl. Ein 17-Jähriger überlebte die Fahrt nicht. Vor Gericht fassten am Donnerstag beide Lenker Strafen aus – nicht rechtskräftig.
SALZBURG. „Er war und ist immer noch wie ein Bruder für mich.“Mit gesenktem Kopf und gebrochener Stimme sprach ein 19-Jähriger am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgericht. An die Geschehnisse des 12. August 2017 habe er zwar keine Erinnerungen mehr, die Schuld für den tragischen Ausgang einer Autofahrt nahm er dennoch auf sich. „Ich wollte das alles nicht.“
Laut Anklage raste der Türke mit seinem Pkw mit 130 bis 142 km/h durch eine 80er-Zone auf der B159 in Kuchl. In einer Rechtskurve kam sein Auto von der Fahrbahn ab, überschlug sich und prallte gegen das Dach eines Imbissstands. Ein 17-Jähriger – er war nicht angegurtet – wurde aus dem Fahrzeug geschleudert. Er prallte gegen den Betonsockel der Imbissbude. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der 19-jährige Lenker und ein weiterer Beifahrer verletzten sich bei dem Unfall schwer. Richter Christian Ureutz verurteilte den 19-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Zudem fasste er eine Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro aus.
Strittig blieb vor Gericht, ob sich der 19-Jährige knapp vor dem Unfall ein Wettrennen mit einem Landsmann (28) lieferte. Laut Anklage soll der 28-Jährige mit seinem Auto mehrmals knapp aufgefahren sein und ihn bedrängt haben, was der Türke vor Gericht vehement bestritt. Zudem soll er nach dem Unfall einfach weitergefahren sein. „Ich bin zuvor selbst von dem anderen Auto bedrängt und überholt worden“, gab der Mann zu Protokoll. Den Unfall habe er nicht wahrgenommen. „Ich habe mich auf die Straße konzentriert und obendrein war es dunkel.“Außerdem sei er einige Hundert Meter hinter dem Auto gefahren.
Der Sachverständige Gerhard Kronreif belastete den 28-Jährigen schwer und legte das Video aus der Überwachungskamera des Nachbarhauses des Imbissstands vor. Die Aufnahmen zeigen deutlich, dass nur wenige Sekunden nach dem Crash ein Auto die Unfallstelle passiert. Es sei daher unmöglich, dass der Mann den Pkw-Überschlag nicht bemerkt habe. Ein Zeuge bestätigte, dass beide Autos dicht hintereinander fuhren.
Für den Unfall verantwortlich dürfte der 28-Jährige laut dem Sachverständigen entgegen der Anklage nicht gewesen sein. Zwar sei es möglich, dass der Mann das vordere Fahrzeug bedrängt habe – aber: „Unfallursache war die stark überhöhte Geschwindigkeit. Hätte der 19-Jährige den 80er eingehalten, wäre die Kollision vermeidbar gewesen“, sagte Kronreif.
Der 28-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1170 Euro verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
„Er war und ist immer noch wie ein Bruder für mich.“ Der Erstangeklagte vor Gericht