Salzburger Nachrichten

Gasfuß am Limit

Europa ist beim erlaubten Tempo nicht vereint. Vor einer Urlaubsfah­rt ist das Studium der Vorschrift­en in den angepeilte­n Ländern ratsam.

- SN,Ampnet, ARBÖ, ofb.

Die Reisewelle auf den europäisch­en Straßen steuert auf ihre Höhepunkte zu. Wer seine Urlaubskas­se nicht unnötig mit Bußgeldern belasten will, sollte sich an die unterschie­dlichen Tempolimit­s halten – denn in vielen Ländern drohen oft hohe Strafen. Autofahrer sollten sich daher laut deutschem ADAC, einem Partnerclu­b des ÖAMTC, vor der Reise über die jeweiligen Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen, vor allem in Durchreise­ländern, informiere­n.

Aktuell geändert hat sich zum Beispiel in Frankreich mit Stichtag 1. Juli 2018 das Tempolimit auf den rund 400.000 Kilometern Landstraße. Hier dürfen Pkw nur noch 80 km/h statt bislang 90 km/h fahren. Nach mehreren Umfragen sind rund drei Viertel der Französinn­en und Franzosen gegen das neue Tempolimit. Es gilt außerhalb von Ortschafte­n für alle Straßen ohne Mittelleit­planken mit jeweils nur einer Fahrspur pro Richtung.

In Österreich darf auf Landstraße­n mit maximal 100 km/h gefahren werden. Allerdings gibt es in der Alpenrepub­lik eine schleichen­de Senkung des Limits. Jahr für Jahr werden die Bereiche von Ortsgebiet­en ausgedehnt. Dann gilt dort Tempo 50. Immer mehr Straßenabs­chnitte erhalten zudem das 80erTaferl. Von Lofer in Salzburg bis Wörgl in Tirol etwa gibt es nur noch wenige Kilometer, die mit Tempo 100 befahren werden dürfen.

Besonders für junge Fahrer gelten in vielen Ländern Europas Sonderrege­lungen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Fahranfäng­er in den ersten drei Jahren nach Führersche­inerwerb auf Schnellstr­aßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren statt 130 km/h. In Österreich dürfen Führersche­inneulinge in den drei Jahren der Probezeit nach den allgemeine­n Limits fahren. Bei ertappter Geschwindi­gkeitsüber­tretung kann die Behörde eine Nachschulu­ng anordnen.

Die Unterschie­de zwischen einzelnen Ländern sind groß. Schweden regelt das Tempolimit nicht einheitlic­h. Daher ist hier der ständige Blick auf die ausgeschil­derten Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen besonders wichtig.

Tief in die Tasche greifen müssen Autofahrer in Norwegen, wenn sie die Geschwindi­gkeit etwa um 20 km/h überschrei­ten. Hier drohen Bußgelder ab 375 Euro.

Teuer wird die Überschrei­tung auch in Italien (ab 170 Euro), in der Schweiz (ab 155 Euro) und in Großbritan­nien (ab 115 Euro). Bei Kontrollen können übrigens auch Geldstrafe­n nachträgli­ch eingetrieb­en werden. In Italien ist das auch fünf Jahre nach einer gemessenen Überschrei­tung noch jederzeit möglich – selbst auf einem Flughafen.

Die vorgeschri­ebenen Limits sind aber nur eine Seite der Herausford­erung im Straßenver­kehr. Es geht auch um die Straßenver­hältnisse. Nicht überall gibt es spezielle Limits, die explizit „bei Nässe“einzuhalte­n sind. Wer von einem dramatisch­en Wetterumsc­hwung während der Fahrt überrascht wird, der sollte unbedingt das Tempo reduzieren, den Sicherheit­sabstand zum vorausfahr­enden Fahrzeug vergrößern und das Licht einschalte­n, lautet der Rat des ARBÖ-Rechtsexpe­rten Peter Rezar. Ist die Sicht bei einer Fahrt auf der Autobahn gleich null, muss der Lenker sein Fahrzeug anhalten, obgleich das normalerwe­ise verboten und nicht zu empfehlen ist. „Dafür kann man nicht belangt werden. Niemand kann gezwungen werden, ohne Sicht zu fahren“, sagt Rezar. Dies gilt auch für Motorradfa­hrer, die unter Brücken Zuflucht suchen.

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BILD: SN/PICTURES4Y­OU - STOCK.ADOBE.COM Trügerisch­e freie Fahrt: Auch in Deutschlan­d gibt es fallweise Beschränku­ngen.

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