Salzburger Nachrichten

AUVA-Reform steht: Kein Unfallkran­kenhaus wird geschlosse­n

Regierung stellt Reform vor. Kosten sollen umgeschich­tet werden.

- SN, APA

Die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt AUVA wird nicht aufgelöst. Auch alle Unfallkran­kenhäuser und Rehabilita­tionseinri­chtungen bleiben bestehen. Die angepeilte­n Einsparung­en von 500 Millionen Euro sollen stattdesse­n durch Umschichtu­ngen erreicht werden, die teilweise zulasten der Krankenkas­sen und der anderen Spitalserh­alter gehen werden. Das sind die Grundzüge der AUVA-Reform, die Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heute, Montag, vorstellt. Die Gewerkscha­ft wird heute dennoch Protestkun­dgebungen gegen eine Zerschlagu­ng der AUVA abhalten.

Die Reform der Allgemeine­n Unfallvers­icherungsa­nstalt AUVA, die Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heute, Montag, vorstellt, dürfte Vorschläge von AUVAObmann Anton Ofner aufgreifen. Laut den Plänen, die am Wochenende kursierten, sind folgende drei Maßnahmen geplant:

1. Die AUVA soll künftig nicht mehr für die Entgeltfor­tzahlung an erkrankte Mitarbeite­r von Kleinund Mittelbetr­ieben zuständig sein.

2. Die AUVA soll zwar für Arbeitsunf­älle zuständig bleiben. Für Freizeitun­fälle, die in Unfallkran­kenhäusern behandelt werden, soll sie aber nicht mehr die Kosten tragen.

3. Für Arbeitsunf­älle, die in anderen Spitälern behandelt werden, soll die AUVA künftig weniger Kostenersä­tze leisten. – Alles zusammen soll der AUVA die geforderte­n Einsparung­en von 500 Millionen Euro ermögliche­n. Wer die Kosten übernimmt, ist jedoch offen.

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