AUVA-Reform steht: Kein Unfallkrankenhaus wird geschlossen
Regierung stellt Reform vor. Kosten sollen umgeschichtet werden.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA wird nicht aufgelöst. Auch alle Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen bleiben bestehen. Die angepeilten Einsparungen von 500 Millionen Euro sollen stattdessen durch Umschichtungen erreicht werden, die teilweise zulasten der Krankenkassen und der anderen Spitalserhalter gehen werden. Das sind die Grundzüge der AUVA-Reform, die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heute, Montag, vorstellt. Die Gewerkschaft wird heute dennoch Protestkundgebungen gegen eine Zerschlagung der AUVA abhalten.
Die Reform der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA, die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heute, Montag, vorstellt, dürfte Vorschläge von AUVAObmann Anton Ofner aufgreifen. Laut den Plänen, die am Wochenende kursierten, sind folgende drei Maßnahmen geplant:
1. Die AUVA soll künftig nicht mehr für die Entgeltfortzahlung an erkrankte Mitarbeiter von Kleinund Mittelbetrieben zuständig sein.
2. Die AUVA soll zwar für Arbeitsunfälle zuständig bleiben. Für Freizeitunfälle, die in Unfallkrankenhäusern behandelt werden, soll sie aber nicht mehr die Kosten tragen.
3. Für Arbeitsunfälle, die in anderen Spitälern behandelt werden, soll die AUVA künftig weniger Kostenersätze leisten. – Alles zusammen soll der AUVA die geforderten Einsparungen von 500 Millionen Euro ermöglichen. Wer die Kosten übernimmt, ist jedoch offen.