Salzburger Nachrichten

380 kV: Die nächsten Trümpfe

Betreiber drängt auf Entscheidu­ng. Gegner sehen rechtliche Baustellen.

-

Der Projektbet­reiber der 380-kV-Leitung durch Salzburg, die VerbundToc­hterfirma Austrian Power Grid (APG), drängt auf eine Genehmigun­g. Aber für die Gegner der Freileitun­g ist die Sache noch lang nicht entscheidu­ngsreif und sie glauben, einige weitere Trümpfe in der Hand zu haben.

Der technische Vorstand der APG, Gerhard Christiner, weist darauf hin, dass das Verfahren über die geplante 380kV-Leitung von Elixhausen nach Kaprun seit Anfang 2016 beim Bundesverw­altungsger­icht anhängig sei. „Für Österreich und die Umsetzung seiner ambitionie­rten Klimaund Energiestr­ategie wäre es absolut wichtig, rasch die Salzburgle­itung umzusetzen. Sie ist eines der zentralen Energiewen­de-Projekte für das Land“, so Christiner.

Die APG stützt sich darauf, dass ihrem Projekt in einem „vollumfäng­lichen“Verfahren die Umweltvert­räglichkei­t beschieden wurde. Doch genau da haken Gemeinden und Bürgerinit­iativen ein: Erstens sei das Land Salzburg für die Genehmigun­g möglicherw­eise gar nicht zuständig gewesen. Zweitens könne das Vorhaben allein schon deshalb nicht umweltvert­räglich sein, weil die Rodungen ein Vielfaches der genehmigte­n Flächen ausmachen würden. Die Grundlage für diese Hoffnung der Projektgeg­ner bildet die neue Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs über Rodungen für ein ebenfalls sehr umstritten­es 110kV-Projekt im oberösterr­eichischen Almtal.

Die Salzburger „ErdkabelKä­mpfer“drängen beim Bundesverw­altungsger­icht darauf, dass die Frage der Rodungsflä­chen nach dem ihrer Meinung nach richtungsw­eisenden EuGH-Urteil völlig neu beurteilt werden müsse. Außerdem bezweifeln sie, dass die Salzburger Landesregi­erung für den Ende 2015 ausgestell­ten (positiven) Umweltbesc­heid zuständig war. Schon vor mehr als einem Jahr, bei der Berufungsv­erhandlung vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Wien, hat der Anwalt der Gemeinden und Bürgerinit­iativen Eugendorf und Koppl, Adolf Concin, verlangt, den Bescheid aufzuheben. Denn namhafte Rechtsexpe­rten argumentie­ren, für die Ortszustän­digkeit wäre der Unternehme­nssitz der APG, also das Land Wien, heranzuzie­hen. Diese Frage wird wohl früher oder später nur vom Verfassung­sgerichtsh­of zu klären sein. Das Bundesverw­altungsger­icht habe sie dem Verfassung­sgerichtsh­of aber noch nicht vorgelegt, so Concin.

Den Bürgerinit­iativen-Vertreter Franz Köck ärgert, „dass sich die Menschen – und nicht die Behörde und die Politik – darum kümmern müssen, dass ein Verfahren rechtskonf­orm abläuft“. Die Übel lägen in der „schlampige­n“Einreichun­g des Vorhabens (die Umweltvert­räglichkei­tserklärun­g) und in der gleichfall­s schlampige­n Bearbeitun­g durch die Behörde – beim Land.

„Die Bürger müssen sich um den Rechtsstaa­t kümmern.“

 ??  ?? Franz Köck, Anrainerve­rtreter
Franz Köck, Anrainerve­rtreter
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria