Der erste verkaufsoffene 8. Dezember
Dafür wurde LH Wilfried Haslauer senior vom Verfassungsgerichtshof verurteilt.
SALZBURG. Im Jahr 1984 fiel der Feiertag Mariä Empfängnis am 8. Dezember auf einen Samstag. Das löste in der Wirtschaft vor allem in Westösterreich Alarmstimmung aus, denn einer der vier langen Einkaufssamstage im Advent drohte auszufallen. Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer senior hatte für die Anliegen des Handels ein offenes Ohr. Der Jurist hatte seine Berufslaufbahn 1951 selbst bei der Handelskammer – heute Wirtschaftskammer – begonnen, im Jahr 1960 war er mit 34 Jahren jüngster Kammeramtsdirektor Österreichs geworden.
Um den Kaufkraftabfluss ins benachbarte Bayern am 8. Dezember zu verhindern, erlaubte der Salzburger Landeshauptmann die Öffnung der Geschäfte. Sozialminister Alfred Dallinger (er war gleichzeitig Chef der Angestelltengewerkschaft, was heute unvorstellbar wäre) untersagte Haslauer die Ausnahme von den Ladenöffnungszeiten per Weisung, dieser blieb aber bei seiner Linie. Am nämlichen Tag demonstrierten – von den SN gezählte – 850 Menschen gegen das Offenhalten der Geschäfte in Salzburg und für „Feiertagsruhe auch für Handelsangestellte.“Es herrschte Erleichterung, dass der ÖGB nicht mit „Wiener Kerntrupps“an der Salzach mobilisiert hatte. Der Handel jubelte über rund 130 Millionen Schilling (9,45 Mill. Euro) Umsätze und Zehntausende Kunden in der Stadt. SN-Chefredakteur Karl Heinz Ritschel schrieb: „So wurde aus einer Mücke ein Elefant, das werden in späteren Zeiten Betrachter (...) sagen.“Die Politik entwickle höchste Aktivitäten, anstatt sich den wirklich drängenden Problemen zu widmen.
Für seine Vorgangsweise wurde LH Haslauer 1985 vom Verfassungsgerichtshof verurteilt – eine Sanktion gab es nicht, denn der Gesetzesverstoß wurde als geringfügig erachtet. Als Anwalt vertrat ihn sein gleichnamiger Sohn, der heutige Landeshauptmann.
Die Debatte flammte 1990 und 1995 wieder auf, als der 8. Dezember auf einen Samstag bzw. Freitag fiel. Zuerst gab es eine Verordnung auf Landesebene, 1995 kam die bundesweite Regelung. „Solche Zuschläge würde man heute wohl nicht mehr beschließen“, sagt Johann Höflmaier von der Wirtschaftskammer Salzburg. Die Angestellten erhalten am Feiertag 100 Prozent Überstundenzuschlag und 100 Prozent Zeitausgleich.
Offene Geschäfte am 8. Dezember sind heute nicht nur kein Aufreger mehr, es halten längst nicht mehr alle Händler offen. So warb Billa jahrelang damit, dass man dem Personal eine Verschnaufpause gönne.