Atomkraft schadet vor allem dem Steuerzahler
Österreich kämpft weiter gegen den Bau des britischen AKW Hinkley Point. Die Briten sollten uns dafür dankbar sein.
In der Hälfte der EU-Länder stehen aktive Atomkraftwerke, in der anderen Hälfte nicht. Aber selbst unter den AKW-freien Staaten findet sich kaum einer, der mit solcher Vehemenz gegen Kernkraftwerke auftritt wie Österreich.
Hier ist die Ablehnung eine Grundsatzfrage, ja fast schon eine Glaubensfrage. Um andere vom Atomausstieg zu überzeugen, bedarf es aber stichhaltiger Argumente, die gegen weitere Investitionen sprechen. Davon gibt es zum Glück genug.
So alt wie die Technologie selbst ist das Problem der Entsorgung von atomarem Müll. Diese ist kompliziert, unsicher und teuer.
Dazu kommen die Sicherheitsrisiken der Reaktoren selbst. Zwar hat es nach dem Atomunfall in Fukushima Sicherheits- und Risikountersuchungen an allen Kraftwerken in Europa gegeben, trotzdem werden immer wieder Störfälle gemeldet. Vor allem in den alten Reaktoren in Belgien oder Frankreich wächst das Problem.
Bei allen, die vor diesen Risiken die Augen verschließen, sollte aber zumindest ein Argument ziehen: Atomkraft ist teuer. Ohne staatliche Förderungen ist kein Kraftwerk zu bauen, ist kein Kraftwerk auch nur annähernd konkurrenzfähig. Mit staatlichen Förderungen bauen bedeutet: mit dem Geld von Steuerzahlern. Es sind private Betreiberfirmen wie die Électricité de France, die davon profitieren. Dem Unternehmen wird im Fall von Hinkley Point C, das 2023 den Betrieb an der südenglischen Küste aufnehmen soll, unter anderem ein garantierter Abnahmepreis für seinen Strom zugesichert – und zwar über mehr als 30 Jahre. Das ist mehr als die Hälfte der vom Hersteller prognostizierten Laufzeit des AKW.
Der Steuerzahler zahlt doppelt drauf: Durch den garantierten Abnahmepreis darf er vermutlich mehr für den Strom bezahlen, als in den kommenden Jahren notwendig wäre. Zudem muss er eine Technologie finanzieren, die auf sich gestellt nicht rentabel und zukunftsfähig ist. Denn so jung ist die jahrzehntealte Atomkraft nicht, dass die Subventionen als Anlauffinanzierung durchgehen könnten.
Das alles ist nicht nur ein Nachteil für Konsumenten, sondern auch für Mitbewerber am Energiemarkt. Es verzerrt den Wettbewerb, wenn eine unrentable Technologie mit Subventionen künstlich am Leben erhalten wird. Dass die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof das anders sehen, ist erstaunlich. Dass sie ihre Meinung dank der österreichischen Berufung ändern, ist leider unwahrscheinlich.